Ebay-Verkäufer versendet Goldringe im Luftpolsterumschlag ohne weiteren Schutz per Einschreiben?

6. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Wernherr
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay-Verkäufer versendet Goldringe im Luftpolsterumschlag ohne weiteren Schutz per Einschreiben?

Hallo,

durch Ebay ersteigerte Goldohrringe kamen leider beschädigt an. Sie wurden lediglich in einem Luftpolsterumschlag versendet. Die Ringe lagen zusätzlich in einem ganz kleinen Tütchen übereinander und sind leider eingedrückt, weil während des Transportes andere Gegenstände/Pakete/Päckchen etc. darüber gelegen haben müssen. Da die Ringe nicht massiv sondern hohl sind, ist durch welchen Druck auch immer jeder Ring eingedrückt.

Der Verkäufer verweist auf das Versandunternehmen, da per Einschreiben versichert.

Ich denke eher, dass es hier an der fehlerhaften und ungenügenden Verpackung für Schmuck gelegen hat. Gibt es hier eine Vorschrift auf diese man sich beziehen kann?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

was für eine Versandart wurde denn bei dem Angebot angegeben?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Privater oder gewerblicher Verkäufer?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Wernherr):
Der Verkäufer verweist auf das Versandunternehmen, da per Einschreiben versichert.


Versichert war da übrigens nichts.
Ich verweise mal auf die AGB der deutschen Post:

Es gelten die Regelungen der AGB BRIEF NATIONAL. Per EINSCHREIBEN dürfen insbesondere keine wertvollen Gegenstände wie Schmuck und Edelmetalle oder Bargeld versandt werden. (Ausnahme z.B. Briefmarken, einzelne Fahrkarten und einzelne Eintrittskarten bis zu einem tatsächlichen Wert von 25,00 € ) .



-- Editiert von spatenklopper am 06.02.2020 12:37

-- Editiert von spatenklopper am 06.02.2020 12:37

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Joanna89
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ich verweise mal auf die AGB der deutschen Post:
Ich habe da eine Abweichung gefunden:
https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/unzulaessige-inhalte-gefaehrliche-gueter.html#

unter Punkt 8. Was ist hier gewichtiger anzusehen? Die AGB?
Es handelt sich um einen privaten Verkäufer welcher Umtausch usw. ausgeschlossen hatte.

-- Editiert von Joanna89 am 06.02.2020 22:45

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Es handelt sich um einen privaten Verkäufer welcher Umtausch usw. ausgeschlossen hatte.
Und das weisst du jetzt genau woher?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Joanna89):
Ich habe da eine Abweichung gefunden:


Normal das die abweichen, die von Dir verlinkten AGB sind für den Internationalen Versand. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Wernherr
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Und das weisst du jetzt genau woher?
Direkt aus der Anzeige bei Ebay. Dort hatte der Verkäufer mit einem privaten Verkaufskonto das so angegeben.
Zitat (von spatenklopper):
Normal das die abweichen, die von Dir verlinkten AGB sind für den Internationalen Versand.
Oh danke. Hab ich doch tatsächlich übersehen. 1A!!!

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