Hallo,
durch Ebay ersteigerte Goldohrringe kamen leider beschädigt an. Sie wurden lediglich in einem Luftpolsterumschlag versendet. Die Ringe lagen zusätzlich in einem ganz kleinen Tütchen übereinander und sind leider eingedrückt, weil während des Transportes andere Gegenstände/Pakete/Päckchen etc. darüber gelegen haben müssen. Da die Ringe nicht massiv sondern hohl sind, ist durch welchen Druck auch immer jeder Ring eingedrückt.
Der Verkäufer verweist auf das Versandunternehmen, da per Einschreiben versichert.
Ich denke eher, dass es hier an der fehlerhaften und ungenügenden Verpackung für Schmuck gelegen hat. Gibt es hier eine Vorschrift auf diese man sich beziehen kann?
Ebay-Verkäufer versendet Goldringe im Luftpolsterumschlag ohne weiteren Schutz per Einschreiben?
6. Februar 2020
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Frage vom 6. Februar 2020 | 10:08
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay-Verkäufer versendet Goldringe im Luftpolsterumschlag ohne weiteren Schutz per Einschreiben?
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#1
Antwort vom 6. Februar 2020 | 11:36
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
was für eine Versandart wurde denn bei dem Angebot angegeben?
#2
Antwort vom 6. Februar 2020 | 12:16
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
Privater oder gewerblicher Verkäufer?
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#3
Antwort vom 6. Februar 2020 | 12:37
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
ZitatDer Verkäufer verweist auf das Versandunternehmen, da per Einschreiben versichert. :
Versichert war da übrigens nichts.
Ich verweise mal auf die AGB der deutschen Post:
Es gelten die Regelungen der AGB BRIEF NATIONAL. Per EINSCHREIBEN dürfen insbesondere keine wertvollen Gegenstände wie Schmuck und Edelmetalle oder Bargeld versandt werden. (Ausnahme z.B. Briefmarken, einzelne Fahrkarten und einzelne Eintrittskarten bis zu einem tatsächlichen Wert von 25,00 € ) .
-- Editiert von spatenklopper am 06.02.2020 12:37
-- Editiert von spatenklopper am 06.02.2020 12:37
#4
Antwort vom 6. Februar 2020 | 22:45
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe da eine Abweichung gefunden:ZitatIch verweise mal auf die AGB der deutschen Post: :
https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/unzulaessige-inhalte-gefaehrliche-gueter.html#
unter Punkt 8. Was ist hier gewichtiger anzusehen? Die AGB?
Es handelt sich um einen privaten Verkäufer welcher Umtausch usw. ausgeschlossen hatte.
-- Editiert von Joanna89 am 06.02.2020 22:45
#5
Antwort vom 7. Februar 2020 | 00:19
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Und das weisst du jetzt genau woher?Zitat:Es handelt sich um einen privaten Verkäufer welcher Umtausch usw. ausgeschlossen hatte.
#6
Antwort vom 7. Februar 2020 | 09:02
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
ZitatIch habe da eine Abweichung gefunden: :
Normal das die abweichen, die von Dir verlinkten AGB sind für den Internationalen Versand.
#7
Antwort vom 7. Februar 2020 | 11:49
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Direkt aus der Anzeige bei Ebay. Dort hatte der Verkäufer mit einem privaten Verkaufskonto das so angegeben.ZitatUnd das weisst du jetzt genau woher? :
Oh danke. Hab ich doch tatsächlich übersehen. 1A!!!ZitatNormal das die abweichen, die von Dir verlinkten AGB sind für den Internationalen Versand. :
Und jetzt?
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