Ich habe eine voll funktionstüchtige Grafikkarte (3 Zeugen die den Computer mit der Karte regelmäßig benutzt haben) an einen ebay-Käufer verkauft. Ich habe auch daran gedacht die Gewährleistung auszuschließen.
Kurz nach Eingang der Ware bei ihm erhielt ich die Mail, dass die Karte defekt wäre. Zu erst habe ich mich mit der Begründung auf Ausschluß der Gewährleistung gewehrt den Artikel zurückzunehmen.
Er hat dann einen Käuferschutzantrag gestellt und ich habe mich auch bereit erklärt den Artikel zurückzunehmen und ihm den KP zu erstatten.
Jetzt kam die Karte an, er hat massiv daran herumgebaut, so dass sie nun wirklich defekt ist. er hat sogar noch vergessen mir alle abgebauten Teile zurück zu schicken und dies per email eingeräumt.
Jetzt droht er mir mit Anwalt und Co., wenn ich ihm den KP nicht erstatte.
Der Kaufpreis liegt bei 79 €.
Habe mir zuerst andere Beiträge angesehen, bevor ich diesen geschrieben habe, da heißt es dass man sogar die Kripo nach Hause bekommen kann,m wenn er mich z.B. wegen Betruges anzeigt (ist doch irre!!!).
Wer kann mir Aussagen zur Rechtslage geben!
Mfg Müller
Ebay Verkauf, Käufer will mich verklagen
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Wenn der Käufer die Karte *kaputtgebastelt* hat, stellt das natürlich keinen Sachmangel dar. Sofern auch vor den Bastelarbeiten des Käufers kein Mangel vorlag (wofür Ihre Angaben sprechen würden), dann stehen dem Käufer selbstverständlich auch keine Mängelgewährleistungsrechte zu. In diesem Fall könnten Sie grds. die Karte einfach an den Käufer zurücksenden und den Kaufpreis behalten.
-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."
Sie sollten noch ein paar Beweisfotos machen, den Zustand noch schriftlich dokumentieren und das auf jeden Fall noch mit Zeugen die keine Familienangehörigen sind. Diese Unterlagen können Sie bei Bedarf Ebay und/oder dem gegnerischen Anwalt zukommen lassen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wer steht hier in der Beweispflicht?
Muss ich dem Verkäufer beweisen, dass die Grafikkarte funktionstüchtig war? Habe immerhin sogar Zeugen dafür!
Muss ich ihm sogar nachweisen, dass er sie kaputt gemacht hat?
Muss ich dem Verkäufer beweisen, dass die Grafikkarte funktionstüchtig war?
Nein, er muss beweisen, dass die Karte von Anfang an mangelhaft war, da Sie ja drei Zeugen für das Gegenteil aufweisen können.
Muss ich ihm sogar nachweisen, dass er sie kaputt gemacht hat?
Das müssen Sie m.E. nicht. Allerdings können Sie doch dafür durch Ihre drei Zeugen den Beweis erbringen.
Steffen
-- Editiert von stwe am 12.09.2005 18:11:08
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten