Ebay Verkauf, Käufer will mich verklagen

8. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
MüllerDave
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Verkauf, Käufer will mich verklagen

Ich habe eine voll funktionstüchtige Grafikkarte (3 Zeugen die den Computer mit der Karte regelmäßig benutzt haben) an einen ebay-Käufer verkauft. Ich habe auch daran gedacht die Gewährleistung auszuschließen.
Kurz nach Eingang der Ware bei ihm erhielt ich die Mail, dass die Karte defekt wäre. Zu erst habe ich mich mit der Begründung auf Ausschluß der Gewährleistung gewehrt den Artikel zurückzunehmen.
Er hat dann einen Käuferschutzantrag gestellt und ich habe mich auch bereit erklärt den Artikel zurückzunehmen und ihm den KP zu erstatten.
Jetzt kam die Karte an, er hat massiv daran herumgebaut, so dass sie nun wirklich defekt ist. er hat sogar noch vergessen mir alle abgebauten Teile zurück zu schicken und dies per email eingeräumt.

Jetzt droht er mir mit Anwalt und Co., wenn ich ihm den KP nicht erstatte.

Der Kaufpreis liegt bei 79 €.

Habe mir zuerst andere Beiträge angesehen, bevor ich diesen geschrieben habe, da heißt es dass man sogar die Kripo nach Hause bekommen kann,m wenn er mich z.B. wegen Betruges anzeigt (ist doch irre!!!).

Wer kann mir Aussagen zur Rechtslage geben!

Mfg Müller

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Wenn der Käufer die Karte *kaputtgebastelt* hat, stellt das natürlich keinen Sachmangel dar. Sofern auch vor den Bastelarbeiten des Käufers kein Mangel vorlag (wofür Ihre Angaben sprechen würden), dann stehen dem Käufer selbstverständlich auch keine Mängelgewährleistungsrechte zu. In diesem Fall könnten Sie grds. die Karte einfach an den Käufer zurücksenden und den Kaufpreis behalten.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
12345678
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 12x hilfreich)

Sie sollten noch ein paar Beweisfotos machen, den Zustand noch schriftlich dokumentieren und das auf jeden Fall noch mit Zeugen die keine Familienangehörigen sind. Diese Unterlagen können Sie bei Bedarf Ebay und/oder dem gegnerischen Anwalt zukommen lassen.

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#3
 Von 
MüllerDave
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer steht hier in der Beweispflicht?
Muss ich dem Verkäufer beweisen, dass die Grafikkarte funktionstüchtig war? Habe immerhin sogar Zeugen dafür!
Muss ich ihm sogar nachweisen, dass er sie kaputt gemacht hat?

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#4
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Muss ich dem Verkäufer beweisen, dass die Grafikkarte funktionstüchtig war?

Nein, er muss beweisen, dass die Karte von Anfang an mangelhaft war, da Sie ja drei Zeugen für das Gegenteil aufweisen können.

Muss ich ihm sogar nachweisen, dass er sie kaputt gemacht hat?

Das müssen Sie m.E. nicht. Allerdings können Sie doch dafür durch Ihre drei Zeugen den Beweis erbringen.

Steffen


-- Editiert von stwe am 12.09.2005 18:11:08

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