Ebay Verkauf - Kamera Restgarantie

22. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
MichaBerlin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Verkauf - Kamera Restgarantie

Ich habe folgendes Problem:
Ich habe über Ebay eine ca. 1 Jahr alte Kamera für 500 Euro verkauft. Die Kamera hatte ich damals über den "Otto Versand" für 1000 Euro gekauft. Da darauf noch Garantie ist, habe ich dies auch in mein Ebay-Angebot rein geschrieben.
Der Käufer der Kamera teilte mir nach ca. 3 Monaten mit, dass die Kamera nun defekt sei.
Er brachte sie zum Otto-Service, wo dann 2 Wochen später festgestellt wurde, dass die Kamera nicht mehr repariert werden kann.
Da ich für "Otto" ja noch immer der Käufer bin, teilten sie mir mit, dass sie mir aus Kulanzgründen den kompletten Betrag, also 1000 Euro zurück auf mein "Otto-Konto" (kein Bargeld) überweisen.
Ich setzte mich mit dem KÄufer der Kamera in Verbindung und wollte ihm seine 500 Euro zurücküberweisen.
Der verlangt nun aber den kompletten Neupreis, also 1000 Euro von mir, mit der Begründung, dass er ja nun der Besitzer sei.
Ist diese Forderung korrekt ?
Meine Meinung nach bin ich doch dem Käufer gegenüber der Garantiegeber. Und muss, wenn eine Reparatur nicht möglich ist, doch nur den Kaufpreis - also 500 Euro an den Käufer zurückerstatten.

Über eine baldige Antowort würde ich mich freuen.
Michael

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Sie haben dem VK keine Garantie gegeben - sondern nur die Restgarantie übertragen.

Wenn Sie dem K Garnatie gegeben hätten, müssten Sie diese auch einlösen - z.B. durch Reparatur bzw. Austausch der Kamera.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#2
 Von 
MichaBerlin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Hilfe.

Da haben Sie natürlich Recht. Aber wie sieht nun meine Verpflichtung dem Käufer gegenüber aus ?
Ich habe doch mit dem Käufer einen Kaufvertrag über die gebrauchte Kamera geschlossen.
Ist es korrekt, dass ich dem Käufer eine vergleichbare Kamera anbieten muss, bzw. seine bezahlten 500 Euro zurückzahlen muss ?

Viele Grüsse
Michael

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Nein, da Sie - wie oben bereits geschrieben - dem Käufer lediglich Ihre Rechte aus der Garantievereinbarung mit Otto abgetreten haben, müssten Sie mE dem Käufer herausgeben, was Sie aufgrund dieser Garantie von Otto erlangt haben - also die € 1.000,00. (Ist aber auch ZIEMLICH kulant von Otto...)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ich sehe das genau so.

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