Ebay Verkauf!

16. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
richidenn
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Verkauf!

Hallo,

es liegt folgender Fall vor:

Ich habe ein Iphone 5s mit einer Icloud Sperre bei ebay zum verkauf angeboten.

Das das Passwort zum entfernen der Sperre nicht vorhanden ist Stand ausdrücklich in der Beschreibung.
Der Käufer sagt er hätte dies überlesen und möchte sein Geld zurück.
Ich habe Ihm gesvhrieben das es mir leid tut er aber das nächste mal genauer lesen sollte.
Kurz darauf droht er mir damit das das Iphone wahrscheinlich geklaut sei und er das für mich nicht hofft.

Ich verkaufe das Iphone für einen Freund und habe keine Ahnung wo es herkommt.

Hat der Käufer nun etwas gegen mich in der Hand? Kann er sein Geld zurückverlangen?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Gruß


Probleme nach Kauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Hoffentlich haben Sie kein geklautes IP verkauft, denn dann haben Sie zivil- und strafrechtl. Ärger.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von richidenn):
Ich verkaufe das Iphone für einen Freund und habe keine Ahnung wo es herkommt.

Da würde ich Dir ganz schwer raten, Dich in aller Form beim Käufer zu entschuldigen, das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen und es dann Deinem Freund wieder in die Hand zu drücken.

Ich frage mich manchmal, wie daneben man drauf sein muss, um solche Gefälligkeiten für "Freunde" zu erledigen. Hast Du Dich schon mal gefragt, wieso er es nicht selbst verkauft? Aber bestimmt geht gerade sein Internet nicht, das Handy ist runtergefallen, der Notebookakku kapputt, der Hund hat die Maus am PC gefressen und sein Ebay-Passwort hat er auch vergessen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von richidenn):
Ich habe Ihm gesvhrieben das es mir leid tut er aber das nächste mal genauer lesen sollte.

Prinipiell ja, der Käufer sollte schon die Beschreibung lesen. Obwohl ich die Formulierung "das es dir leid tut" nicht verstehe.



Zitat (von richidenn):
Hat der Käufer nun etwas gegen mich in der Hand?

Sollte das Gerät tatäschlich geklaut sein, hast du ein Problem und solltest Jogys Rat befolgen:
Zitat (von JogyB):
Da würde ich Dir ganz schwer raten, Dich in aller Form beim Käufer zu entschuldigen, das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen und es dann Deinem Freund wieder in die Hand zu drücken.




Zitat (von richidenn):
Kann er sein Geld zurückverlangen?

Klar kann er das. Es gibt ja auch Menschen die verlangen den Verzehr von Fleisch unter Strafe zu stellen.



Alternativ:
Sollte dein "Freund" wirklich ein Freund sein und du vertraust ihm zu 100% das alles korrekt ist, dann (und nur dann) kannst du die Kommunikation mit dem Käufer einstellen. Sein Ich-Telefon, sein Problem.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Stand ausdrücklich in der Beschreibung


Daran wird es im Streitfall liegen - wie deutlich das zu erkennen war.

Zitat:
mit einer Icloud Sperre


Sehr dubios. Der Eigentümer kann das eigentlich immer zurücksetzen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Zitat:
Daran wird es im Streitfall liegen - wie deutlich das zu erkennen war.

Nicht nur.
Das Gerät hat ja zwei "Probleme":
- die Icloud ist gesperrt (= Sachmangel)
- der rechtmäßige Eigentümer kann es jederzeit zurückfordern (= Rechtsmangel)

Wenn es tatsächlich Diebesgut sein sollte, könnte der Verkäufer dem Käufer gar nicht wirksam das Eigentum übertragen.
D.h. er kann seinen Kaufvertrag nicht erfüllen.
Davor schützen ihn auch keine Formulierung des Angabots.

Zitat:
Hat der Käufer nun etwas gegen mich in der Hand? Kann er sein Geld zurückverlangen?

Wenn das IPhone tatsächlich geklaut wäre, könnte der Käufer zwar nicht sein Geld zurück verlangen, sondern "nur" die Lieferung eines nicht-geklauten Iphones. Wo der Verkäufer das dann hernimmt, ist sein Problem.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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