Ebay Verkaufsrecht

20. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Alex aus Köln
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Verkaufsrecht

Guten Tag.
Ich habe bei Ebay mein altere Handy verkauft. Ich habe vor dem Verkauf nur Oberschale gewecksel. Und natürlich habe ich alles geprüft.
Heute ruft mich der Kaüfer an und sagt, das er Handy geprüft hat und Telefon hat keine Lautsprecher, andere Teile sowie drinnen hat jemand manipuliert.
Er sagt das ich dringend das Geld zurück uberwiesen soll, sonst macht er Anzeige bei Polizei.
Was soll ich tun ????
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Alex aus Köln

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Haben Sie die Gewährleistung ausgeschlossen?

Haben Sie das Handy als mangelfrei beworben?

Es gibt im Übrigen kein Ebay Verkaufsrecht.

Ebay ist kein land sondern eine Firma.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alex aus Köln
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe natürlich die Gewährleistung ausgeschlossen.
Und zweite - ich habe mein Handy bevor geprüft (al.ok.)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

weisen Sie den Käufer auf den Ausschluss hin und darauf,d ass Sie das Gerät mit der Seriennummer XX gemeinsam mit einem Zeugen getestet haben und es voll funktionsfähig war. Falls er es für erfolgversprechend hält, könne er natürlich Klage einreichen.

Beste Grüße, tompetti

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