Hallo ,
habe mal eine Frage zum Recht ( Kaufrecht ) !
Bei Ebay war eine Auktion von einer Küche zum bieten.
Versandkosten waren angegeben : 7,99€
Jedoch stand in der Artikelbeschreibung ganz ganz unten, dass es selbst abgeholt werden muss und abgebaut werden muss.
Wenn nicht, würd es von einer Firma abgebaut und die kosten durch nen Anwalt auf den Höchstbietenden gedrängt.
Frage :
Ist es möglich als Höchstbietender ( Artikel bereits beendet ) vom Kaufvertrag
zurückzutreten ?
Es war ein Privatverkäufer...
Es ist ja Irrtümlich, da die Versandkosten bei Ebay bei 7,99€ waren und in der Beschreibung etwas anderes war.
Wäre es als Selbstabholer angegeben, wärs eindeutig, aber somit ist es Zweideutig.
Frage für eine Bekannte, die total hilflos ist.
Hoffe wir haben hier den einen oder anderen Rechtsexperten unter uns .
LG
Ebay Versandkosten anders wegen Artikelbeschreibung
9. Dezember 2016
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Frage vom 9. Dezember 2016 | 20:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Versandkosten anders wegen Artikelbeschreibung
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 9. Dezember 2016 | 22:03
Von
Status: Richter (8510 Beiträge, 4059x hilfreich)
Hallo,
also für mich ist das nicht zweideutig, sondern Eindeutig! In der Beschreibung steht Abbauen und abholen, ganz einfach...
#2
Antwort vom 9. Dezember 2016 | 22:22
Von
Status: Unbeschreiblich (119464 Beiträge, 39731x hilfreich)
ZitatEs ist ja Irrtümlich, :
Wie genau soll der Irrtum jetzt zustande gekommen sein?
Denn "ich habs nicht gelesen" ist kein Irrtum.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. Dezember 2016 | 22:42
Von
Status: Weiser (16464 Beiträge, 9282x hilfreich)
Zitat:Ist es möglich als Höchstbietender ( Artikel bereits beendet ) vom Kaufvertrag zurückzutreten ?
Zurücktreten nicht, aber nach §119 BGB wegen Irrtum anfechten, was aber unterm Strich hier auf das gleiche hinausläuft.
Probleme:
- Man muss glaubwürdig rüberbringen, dass man sich geirrt hat. Je nachdem, wie deutlich dass da mt der Abholung stand, könnte das schwierig werden.
- Eine Anfechtung muss "unverzüglich" stattfinden. Je nachdem, wie lange das Auktionsende schon her ist und welcher Mailverkehr
mit dem Verkäufer gelafen ist, könnte ein "unverzüglich" schon vorbei sein.
#4
Antwort vom 9. Dezember 2016 | 22:54
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Ich sehe das etwas anders. Es wurde ja offensichtlich Versand angeboten (hätte man beim Einstellen nur Abholung angegeben, wäre das nicht aufgetaucht). So wird das eben Bestandteil des Angebots, so wie die Bilder und die Artikelbeschreibung.
Diese Mehrdeutigkeit kann hier nicht dem Käufer zur Last fallen. Der Verkäufer darf nicht einfach beides anbieten und sich dann das passende für sich heraus picken.
Ich würde hier auf Versand für 7,99 Euro bestehen. Ich sehe hier wenn dann für den VK die Notwendigkeit zur Anfechtung.
#5
Antwort vom 9. Dezember 2016 | 23:58
Von
Status: Philosoph (13698 Beiträge, 4353x hilfreich)
Hallo,
Wieso? Er wollte doch gar nicht abholen, sondern liefern lassen (wie angeboten).Zitat:Man muss glaubwürdig rüberbringen, dass man sich geirrt hat. Je nachdem, wie deutlich dass da mt der Abholung stand, könnte das schwierig werden.
Oben 7,99 schreiben und dann unten wieder davon abweichen Verstößt mindestens gegen §242 BGB , womöglich verpflichtet es sogar zur (fast) Gratislieferung.
Stefan
#6
Antwort vom 12. Dezember 2016 | 13:12
Von
Status: Schüler (339 Beiträge, 137x hilfreich)
ZitatHallo, :
Wieso? Er wollte doch gar nicht abholen, sondern liefern lassen (wie angeboten).Zitat:Man muss glaubwürdig rüberbringen, dass man sich geirrt hat. Je nachdem, wie deutlich dass da mt der Abholung stand, könnte das schwierig werden.
Oben 7,99 schreiben und dann unten wieder davon abweichen Verstößt mindestens gegen §242 BGB , womöglich verpflichtet es sogar zur (fast) Gratislieferung.
Stefan
Das ist wirklich ne sehr interessante Frage. Ich hatte solche Fälle auch schon. Oben stand etwas von 5,99 und in der Artikelbeschreibung stand dann was ganz anderes als Versandkosten. Was gilt nun?
#7
Antwort vom 12. Dezember 2016 | 13:33
Von
Status: Gelehrter (10635 Beiträge, 4199x hilfreich)
ZitatWas gilt nun? :
Bei widersprüchlichen Angaben, dass für den Käufer vorteilhaftere.
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