Ebay Versandkosten anders wegen Artikelbeschreibung

9. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Yee
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Versandkosten anders wegen Artikelbeschreibung

Hallo ,

habe mal eine Frage zum Recht ( Kaufrecht ) !


Bei Ebay war eine Auktion von einer Küche zum bieten.
Versandkosten waren angegeben : 7,99€

Jedoch stand in der Artikelbeschreibung ganz ganz unten, dass es selbst abgeholt werden muss und abgebaut werden muss.
Wenn nicht, würd es von einer Firma abgebaut und die kosten durch nen Anwalt auf den Höchstbietenden gedrängt.

Frage :

Ist es möglich als Höchstbietender ( Artikel bereits beendet ) vom Kaufvertrag zurückzutreten ?
Es war ein Privatverkäufer...
Es ist ja Irrtümlich, da die Versandkosten bei Ebay bei 7,99€ waren und in der Beschreibung etwas anderes war.
Wäre es als Selbstabholer angegeben, wärs eindeutig, aber somit ist es Zweideutig.


Frage für eine Bekannte, die total hilflos ist.

Hoffe wir haben hier den einen oder anderen Rechtsexperten unter uns .


LG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

also für mich ist das nicht zweideutig, sondern Eindeutig! In der Beschreibung steht Abbauen und abholen, ganz einfach...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Yee):
Es ist ja Irrtümlich,

Wie genau soll der Irrtum jetzt zustande gekommen sein?
Denn "ich habs nicht gelesen" ist kein Irrtum.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Ist es möglich als Höchstbietender ( Artikel bereits beendet ) vom Kaufvertrag zurückzutreten ?

Zurücktreten nicht, aber nach §119 BGB wegen Irrtum anfechten, was aber unterm Strich hier auf das gleiche hinausläuft.

Probleme:
- Man muss glaubwürdig rüberbringen, dass man sich geirrt hat. Je nachdem, wie deutlich dass da mt der Abholung stand, könnte das schwierig werden.
- Eine Anfechtung muss "unverzüglich" stattfinden. Je nachdem, wie lange das Auktionsende schon her ist und welcher Mailverkehr
mit dem Verkäufer gelafen ist, könnte ein "unverzüglich" schon vorbei sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich sehe das etwas anders. Es wurde ja offensichtlich Versand angeboten (hätte man beim Einstellen nur Abholung angegeben, wäre das nicht aufgetaucht). So wird das eben Bestandteil des Angebots, so wie die Bilder und die Artikelbeschreibung.
Diese Mehrdeutigkeit kann hier nicht dem Käufer zur Last fallen. Der Verkäufer darf nicht einfach beides anbieten und sich dann das passende für sich heraus picken.

Ich würde hier auf Versand für 7,99 Euro bestehen. Ich sehe hier wenn dann für den VK die Notwendigkeit zur Anfechtung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13698 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Man muss glaubwürdig rüberbringen, dass man sich geirrt hat. Je nachdem, wie deutlich dass da mt der Abholung stand, könnte das schwierig werden.
Wieso? Er wollte doch gar nicht abholen, sondern liefern lassen (wie angeboten).
Oben 7,99 schreiben und dann unten wieder davon abweichen Verstößt mindestens gegen §242 BGB , womöglich verpflichtet es sogar zur (fast) Gratislieferung.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kassandra24
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 137x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
Man muss glaubwürdig rüberbringen, dass man sich geirrt hat. Je nachdem, wie deutlich dass da mt der Abholung stand, könnte das schwierig werden.
Wieso? Er wollte doch gar nicht abholen, sondern liefern lassen (wie angeboten).
Oben 7,99 schreiben und dann unten wieder davon abweichen Verstößt mindestens gegen §242 BGB , womöglich verpflichtet es sogar zur (fast) Gratislieferung.

Stefan


Das ist wirklich ne sehr interessante Frage. Ich hatte solche Fälle auch schon. Oben stand etwas von 5,99 und in der Artikelbeschreibung stand dann was ganz anderes als Versandkosten. Was gilt nun?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von kassandra24):
Was gilt nun?


Bei widersprüchlichen Angaben, dass für den Käufer vorteilhaftere.

0x Hilfreiche Antwort

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