Hallo, ich habe ein Problem mit einem Ebay-Käufer. Ich habe eine Vorführung für eine Küchenmaschine angeboten für 1 Euro Sofort-Kauf. Das Angebot war etwas undeutlich geschrieben, aber unten stand eindeutig, dass sie nicht auf ein Gerät sondern die Vorführung bieten. Hier die Ebay-Art-Nr.: 120044780596
Jetzt möchte der Käufer (Anwalt) den Thermomix für 1 Euro und hat mich erpresst bis 2.11 diesen zu schicken, weil er sonst vor Gericht geht.
Weihnachten kommt und ich kann die 1000Euro nicht berappen, weil wir gar nicht soviel Geld haben und was schenk ich dann meinen Kinder??? Bin am Ende, könnt ihr mir helfen???
Danke
Ebay - Vorführung von Gerät verkauft, Käufer will aber das Gerät
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
*Hallo, ich habe ein Problem mit einem Ebay-Käufer.*
Und das zu recht! ich bin echt sprachlos, daß sich die *Karton-Verkäufer* jetzt schon als Hilfesuchende in ein Rechtsforum wagen. Oder möchte hier jemand nur die Aufmerksamkeit auf dieses unmoralische Angebot lenken...:(
Kannst dich schon mal warm anziehen. Es werden sicher gleich noch härtere Statements kommen... Viel Spaß!
-- Editiert von normi am 26.10.2006 14:37:49
Niemand wird einfach erpresst. Auch (oder erst recht) nicht von einem Anwalt. Was hat er denn als Grund angegeben? Hat er irgendwelche Paragraphen zitiert?
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"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Du bist echt zu bedauern...
Da versuchst Du, mit einem schicken, bunten Text leichtgläubige Käufer zu verwirren...
und dann dreht doch einer den Spieß um.
Freut mich
Sowas sollte mehr Leuten von Deinem Schlag passieren. Kann man nur hoffen, Dein Käufer kommt mit seiner Forderung durch und Du mußt ihm so ein Gerät liefern.
Für solche ebay-Spezis hab ich nix übrig, kein Mitleid!
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"<a href="http://DaRules.hat-gar-keine-homepage.de">www.DaRules.de</a>"
Ich war noch nie ein Freund von Pauschalisierungen. Deshalb möchte ich Euch, normi und DaRules dazu aufrufen, in diesem Fall zu differenzieren. Was hier nämlich den Unterschied zu den üblichen Kartonverkäufern ausmacht ist der Sofortkaufpreis von 1€. Denkt Ihr wirklich, dass jemand, der auf Abzocke aus ist, das Angebot für 1€ reinstellt? (mal ganz abgesehen von den 100% positiven, die auch für den VK sprechen)
Ich sehe auch ganz deutlich im Text, dass es sich um einen Verkaufspreis von 885 Euro handelt. Es ist auch explizit im Angebotstext beschrieben, dass es sich um eine Vorführung handelt. (Und zwar nicht in Schriftgröße 1 oder in Weiß auf Weiß ).
Ihr schreibt doch selbst auch immer gern: Lesen sollte man schon, bevor man etwas kauft.
Ich denke, der Käufer hat gute Chancen, wegen Irrtum zurückzutreten - mehr aber auch nicht. Dazu war es einfach zu deutlich im Angebotstext beschrieben.
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"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "
Nee, das ist mir zu pauschal.
Der Käufer bei ebay muß auf den ersten Blick erkennen können auf was er bietet!
In der Überschrift steht Küchengerät bla, bla etc. und auf den ersten Blick sehe ich ein professionelles Bild von einem Küchengerät und darunter steht was von Rezeptbücher und irgendwelchen Formen als Dreingabe. Das ganze in einer Schriftfarbe die Augenkrebs verursacht.
Erst beim scrollen und genauen lesen wird was von einer Vorführung gesagt.
Das ist doch Bauernfängerei. Und da differenziere ich nicht zu Kartoonverkäufern.
Warum schreibt er nicht schon in der Überschrift was von einer Vorführung???
Und ja, die 1-Euro-Sofortkauf führen erst recht in die Irre.
Sowas gehört bestraft, basta.
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-- Editiert von DaRules am 26.10.2006 16:30:35
@KDR
Deine erstgenannten Argumente haben etwas für sich. Wahrscheinlich kann man hier tatsächlich keine Betrugsabsichten unterstellen, aber immer noch eine gehörige Portion Naivität oder wie man das such immer bezeichnen möchte...
Mal im Ernst, für die Vorführung einer Kaffeemaschine Geld zu nehmen...
Ich habe hier noch einen Wasserkocher oder vielleicht eine Personenwaage. Möchtet ihr sehen, nur 1€...;)
-- Editiert von normi am 26.10.2006 16:31:43
@normi
Schön, dass Du versuchst, mich zu verstehen. Ich denke, es ging dem VK nicht um die 1€, sondern er sah Ebay als Plattform, um Interessenten zu gewinnen. Ich bin auch kein Fan von Tupperwarenverkäufern u. ä. aber hier geht es doch dem VK ganz klar nicht ums schnelle Geld. Daher würde ich ihn auf eine andere Stufe als die bekannten Kartonverkäufer stellen. (Kategorie: Mischung aus Pech und Naivität)
@Da Rules:
Warum denn Bauernfängerei? Was hast Du denn davon, wenn Du einem >>Bauern<< einen Euro abzockst? Und warum führen die 1 Euro erst Recht in die Irre. Wenn ich so ein Gerät für 1 Euro sehe würde ich natürlich sehr genau den Text lesen.
Ich denke eher, dass hier ein Preis von 300 Euro in die Irre geführt hätte, weil es dem Käufer eine preisgünstige Maschine suggeriert hätte.
Jeder normale Mensch weiß doch, dass er für 1 Euro nicht eine solche Maschine erwarten kann und liest dann auch genauer. Es ist eher offensichtlich, dass der Käufer hier ganz bewußt zugeschlagen hat, um anschließend Druck aufzubauen, obwohl er genau wußte, dass es sich um eine Vorführung handelt. Wenn ein Richter das genauso sieht, hat der Käufer schlechte Karten.
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"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "
Was mich eher verwirrt sind die Versandkosten in Höhe von 8,90.
Soll die Thermomix-Vorführung verschickt werden, oder will sich Kruemel23 selbst verschicken um Benzin zu sparen?
Das Angebot ist schon sehr merkwürdig und verwirrend, aber ein Anwalt sollte doch soviel im Hirn haben, um das zu durchschauen/ kapieren!
--- editiert vom Admin
Stimmt. Gewerblich dürfte es auf jeden Fall sein. Ärger wegen dem Bild halte ich aber für ausgeschlossen, da der Verkäufer ja ganz offensichtlich ein Vertreter dieser Firma ist.
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"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "
>Es ist eher offensichtlich, dass der Käufer hier ganz bewußt zugeschlagen hat, um anschließend Druck aufzubauen, obwohl er genau wußte, dass es sich um eine Vorführung handelt.<
Das ist der nächste Punkt:
Wahrscheinlich sind die Versandkosten der Spritpreis für den Bus, mit dem der K dann zur nächsten Verkaufsauktion gefahren wird.
Und da kommt er nicht weg, bis er drei Kaffeemaschinen und zwei Bettdecken gekauft hat.
Ich bleib dabei, oben in der Überschrift hat zu stehen: 'Vorführung einer Kaffemaschine' und im Text am Anfang dasselbe. Und nicht irgendwas von Rezepten, Backformen und ähnlichem als Dreingabe.
Aber natürlich gebe ich Dir auch Recht, bei einem Euro Sofortkauf sollte man genau lesen. Doch bei der Schriftfarbe
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Die Formulierung der Auktion ist natürlich nicht wirklich korrekt; aber jeder halbwegs normale Mensch hätte hier nicht wirklich die Küchenmaschine erwartet.
Vom Käufer wird hier eine fast schon miese Drohkulisse aufgebaut.
Als Verkäufer würde ich einfach einen Irrtum erklären und den Kaufvertrag anfechten. Bei einer Küchenmaschine im Wert von 1000 Euro und einem Sofortkaufpreis von 1 Euro ist ein Irrtum sicherlich zweifelsfrei erkennbar.
*Als Verkäufer würde ich einfach einen Irrtum erklären und den Kaufvertrag anfechten.*
Das halte ich für sehr gewagt.
1. Muß ein Irrzum sofort erklärt werden, um die Chance zu haben, rechtswirksam zu sein. Dies ist hier defenitiv nicht geschehen.
2. Bei einer Anfechtung müßte die VK ja erklären, daß sie zwar eine Kaffemaschine verkaufen wollte, aber eben nicht für einen 1€. Aber genau das würde gelogen sein. Und man stelle sich vor der Irrtum würde dann wegen Punkt 1 nicht anerkannt werden. Dann hat sie keine Chance mehr, sich aus der Sache herauszuwinden.
Muß ein Irrzum sofort erklärt werden, um die Chance zu haben, rechtswirksam zu sein.
Nicht 'sofort', nur 'unverzüglich', d.h. ohne schuldhaftes Zögern. Bis zu 14 Tage (wenn sich der Betreffende erst Rechtsrat einholen muß) werden von der Rechtsprechung zugestanden.
Anders sieht es aus, wenn der Betreffende von Anfang an nicht auf Irrtum plädiert (sondern z.B. vom K die Erfüllung verlangt), dann hat er die Einrede durch gegenteiliges Verhalten selbst vernichtet.
@Mareike
Danke für die Korrektur, so meinte ich es natürlich auch.
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