Ebay - Ware geklaut

28. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
LU1234
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)
Ebay - Ware geklaut

Hallo,
habe bei Ebay eine Ware ersteigert. Nun schreibt der Verkäufer mir, daß die Teile angeblich geklaut wurden. Hab ich eigentlich auch bei Privatverkauf das Recht Schadenersatz bzw. eine Kopie des Polizeiberichtes zu verlangen? Den Polizeibericht will er mir auf jedenfall nicht schicken und das find ich schon ein bißchen komisch. Ich meine, normalerweise geh ich doch einen Kaufvertrag ein.

Danke für eure Hilfe

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 775x hilfreich)

naja das ist nicht dein Problem was mit dem Artikel los ist. Er muss daher Ersatz besorgen....

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#2
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 212x hilfreich)

Rechtlich gesehen kannst du den Artikel verlangen. Moralisch gesehen kannst du darauf verzichten, aber das macht ja kein Ebay-Käufer.

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#3
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1397 Beiträge, 261x hilfreich)

Wenn die Ware wirklich gestohlen wurde, kann der Eigentümer diese aber herausverlangen.

Sie können ggfs. Schadensersatz vom Verkäufer verlangen.

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#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1715x hilfreich)

Moralisch gesehen kannst du darauf verzichten

Wenn der VK sich so verdächtig verhält? Nö. ;)

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#5
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1397 Beiträge, 261x hilfreich)

@ Powerseller

Wieso soll kein Schaden entstanden sein? Wenn der Verkäufer nun nicht mehr liefern kann, liegt der Schaden zumindest in der Differenz zu den Kosten für einen identischen/gleichwertigen Artikel.

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#7
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 203x hilfreich)

'Nun schreibt der Verkäufer mir, daß die Teile angeblich geklaut wurden'

und was will er nun damit bezwecken bzw. sagen ??

wenn die verkauften sachen aus einem diebstahl wären und das ganze aktenkungig ist, würde sich die ermittelnde behörde melden und nicht der VK.

also was genau bezweckt er mit dieser aussage ? will er die ware zurück ?

ist mir irgendwie nicht ganz klar.



-- Editiert von catwelatze am 29.03.2007 09:32:50

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#8
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1300x hilfreich)

Ich gehe bei dem Sachverhalt davon aus, dass der Verkäufer miteilte, dass ihm selbst der Artikel gestohlen wurde und er deshalb nicht liefern kann.

In diesem Fall stellt sich die Frage ob der Verkäufer den Verlust der Ware zu vertreten hat. Falls ja, besteht ein Anspruch auf vollen Schadensersatz.

Falls nein, besteht nur ein Anspruch darauf die Kosten erstattet zu bekommen die der Käufer hatte, weil er auf die Erfüllung des Vertrages vertraute.

Umd ies beurteilen zu können, müsste man die genaueren Umstände kennen.

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#9
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 203x hilfreich)

@ stefan

so wird es wohl sein.

ist ein beliebtes argument, wenn der vk nicht liefern will, weil z.b. der kaufpreis zu niedrig war.

aber zuersteinmal ist dann der vk beweispflichtig, dass der (die) artikel tasächlich geklaut wurden. und ohne eine anzeige dürfte ihm das schwer fallen. und wenn sich der vk weigert eine kopie des polizeibereichtes zu übersenden, hätte ich starke zweifel an der stimmigkeit.

von daher würde ich den käufer auffordern entweder den artikel zu senden oder eine kopie der diebstahlsanzeige.

wenn das nicht erfolgt schadenersatz wefgen nichterfüllung geltend machen.

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#10
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1300x hilfreich)

'...und vergesst schnell die Märchen über Schadenersatz, oder fragt mal einen richtigen Anwalt ob da Aussicht besteht'

Wenn man ein Pkw oder Ring etc. für 500 EUR ersteigert welcher 5000,-- Wert ist geht es nicht mehr nur um 'ein paar Euros'.

Und das Märchen vom Schadensersatz hat sich ja dann der Gesetzgeber ausgedacht.

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#12
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1300x hilfreich)

Mein Vermögen mit dem Ring wäre aber um EUR 4500,-- höher als ohne den Ring.

Schaden trotzdem (-)?

Wenn Ihnen jemand einen Goldbarren stehlen würde, würde Ihnen nach Ihrer Logik also erst ein Schaden, entstehen wenn Sie diesen verkaufen wollen?

Bei einer Schadensersatzklage gegen den Dieb müssten Sie vor Gericht also immer behaupten, dass Sie den Goldbarren verkaufen wollten?
Unterlassen Sie dies würde die Klage mangels Schaden abgewiesen!?

Was wäre, wenn man einen Hotelaufenthalt per Gutschein mit festem Termin kauft. Nachfolgend bucht man eine Flugreise.

Der Gutschein wird beim Verkäufer gestohlen. Die Übergane an den Käufer unmöglich. Der Hotelaufenthalt nicht möglich.

Die Flugreise kann nicht oder nur mit hohen Kosten storniert werden.

Nach Ihrer Logik kein Schadensersatz!?

Bei der Unmöglicvhkeit stellt sich im Kern die Frage, ob positives ocer negatives Interesse zu ersetzen ist.

Bei einem Diebstahl aber Schadensersatzansprüche pauschal zu verneinen entspricht nicht der Gesetzeslage.

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#14
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1397 Beiträge, 261x hilfreich)

@ Powerseller

Natürlich ist ein Schaden entstanden. Wenn ein Buch zu einem Preis für 100 Euro gekauft wird, dieses aber nicht geliefert werden kann und ein identisches Buch nur für 120 Euro zu haben ist, beträgt der Schaden 20 Euro.

Dies hat rein gar nichts mit Wiederverkäufen etc. zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1397 Beiträge, 261x hilfreich)

@ Powerseller

Zitat: zumal in diesem Fall noch Vorsatz dem VK zu beweisen wäre, um Schadenersatzpflichtig zu sein.

So ein Quatsch! Vertretenmüssen liegt auch bei Fahrlässigkeit schon vor.

Zitat: Der Schaden ist immer der Kaufpreis einer Sache.

Auch das ist nicht korrekt.

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#17
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1715x hilfreich)

Die Versicherung erstattet aber nur den Rechnungsbetrag und nicht den entgangenen Gewinn.

Powerseller, ich finde es langsam dreist, daß Sie trotz gegenteiliger Belehrung durch zahlreiche Fachleute, die es besser wissen, immer noch diesen hirnrissig falschen Unsinn hier verbreiten und Fragesteller damit in die Irre führen!

Für Aprilscherze ist es jedenfalls 2 Tage zu früh. :augenroll:

Sie meinen also im Ernst, wenn mein Vater mir einen Porsche schenkt und mein Nachbar macht den kaputt, daß er mir dann keinen Schaden zu ersetzen braucht, weil ich ja 0 EUR dafür bezahlt habe? Da versteht ja jeder Sonderschüler das BGB besser.

-- Editiert von Mareike am 30.03.2007 14:10:07

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#18
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1397 Beiträge, 261x hilfreich)

@ Mareike

:rock: :rock: :rock: :rock:

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#19
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 948x hilfreich)

Ist es nicht schön? Powerseller bastelt wieder an seinen eigenen Gesetzen und alle verstehen die Sache nicht, mit Ausnahme von ihm selber.

Die fahren doch alle in die falsche Richtung, sprach der Falschfahrer. :grins:

Wie hier schon mehrfach richtig geschrieben wurde: wenn der VK den Verlust zu verantworten hat, dann hat der K einen Anspruch auf Schadenersatz, der sich aus der Differenz zwischen Beschaffung eines gleichwertigen Artikels bzw. des Zeitwertes des Artikels und dem Kaufpreis der Auktion berechnet.

Nachzulesen auch hier, vor allem in der Zusammenfassung im letzten Absatz:

<a href="http://www.jurpc.de/rechtspr/20050090.htm">http://www.jurpc.de/rechtspr/20050090.htm</a>



-- Editiert von normi am 03.04.2007 10:00:14

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 948x hilfreich)

@Powerseller

Merkst du die Einschläge noch? :bang:

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1397 Beiträge, 261x hilfreich)

@ Powerseller

Lasst uns, lasst und WIEDER-RUFEN...la la la la la la

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 948x hilfreich)

@KleinerJurist

Das ist jetzt aber unfair.;) Kommst einem profanen Powerseller mit den Feinheiten der deutschen Orthographie...

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#26
 Von 
LU1234
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für eure Antworten, hätte nicht gedacht, daß das so eine große Disskusion gibt.

Nun wieder zum Thema:
Der Verkäufer hat sich bei mir wieder gemeldet, nachdem ich ihn mit rechtlichen Schritten vertraut gemacht habe. Denn er konnte bzw. wollte kein Aktenzeichen rausgeben.
Stattdessen hat er sich 2 Tage später wieder per Mail bei mir gemeldet und ne wirre Story erzählt. Von wegen Zawangspfändung mit Räumung, aber falsche Halle ausgeräumt (nämlich seine) und Sachen sind wieder da!.
Nunja :crazy:
Habe dann gleich wieder geschrieben, daß ich dann voraussichtlich nach Ostern komme um die Sachen zu holen.
Darauf die Antwort:
Er möchte einvernehmlich den Kauf rückgängig machen. Dauert ihm alles zu lange und er ist nach Ostern beruflich unterwegs und für längere Zeit nicht zu Hause.

Also was sagt man dazu? Werde mich darauf einlassen und der bekommt ne Rote!

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
LU1234
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 3x hilfreich)

Achja, falls ich zum Rechtsanwalt damit gehen würde und ihn verklage wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages. Welche Kosten kämen da auf mich zu bzw. muss die dann der Verkäufer tragen wenn ich den Streit gewinnen sollte?
Hab keine Rechtschutzvers. die sowas trägt. Weil ich finde sowas sollte man bestrafen. Was meint ihr?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6093 Beiträge, 948x hilfreich)

Ja selbstverstädlich trägt die gegenseite alle kosten, wenn du vor gericht siegen solltest. Wenn du verlieren solltest und deine RSV dir eine Deckungszusage gegeben hat, dann trägt diese deine Auslagen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1715x hilfreich)

Und wenn dein Daddy den Porsche bei ebay für`n Schnäppchenpreis neu gekauft hätte, hätte er ebefalls den Rechnungsbetrag von der Versicherung erstattet bekommen.

Und wenn er den auch geschenkt bekommen hat? Kriegt er dann 0 EUR oder das, was sein Schenker beim Porschehändler bezahlt hat? Und wo hört die Kette mal auf?

Ihr Schwachsinn geht wirklich auf keine Kuhhaut mehr. :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

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