Ebay: Ware wird nicht abgeholt und bezahlt, Mahnung bitte prüfen.

30. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Gumpe
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay: Ware wird nicht abgeholt und bezahlt, Mahnung bitte prüfen.

Hallo zusammen,

ich bin gerade etwas Aufgebracht und dachte mir bevor ich irgendetwas unüberlegtes tue frage ich mal hier bei euch um Rat.

Folgendes ist mir passiert:

Ich habe bei Ebay einen Artikel an Selbstabholer mit der Zahlungsoption Barzahlung bei Abholung angelegt. Dieser wurde auch verkauft. Das vertrakte an der Sache ist, das die Käuferin die Patentante der Tochter meiner Freundin ist. Und der Artikel den wir verkauft haben ein Geschenk von Ihr (der Patentante) an die Tochter meiner Freundin war. Jetzt fühlt die gute Frau sich furchtbar auf den Schlips getreten und macht ein riesen Theater wegen der Geschichte.
Jetzt sind seit dem Auktionsende ca. 4 Wochen vergangen und ich habe weder Geld gesehen noch wurde das Ding abgeholt. Das Geld hat Sie angeblich auf ein Konto das Sie für die Tochter meiner Freudin angelegt hat, überwiesen. Aber keinerlei Zahlungsbelege vorgelegt. Wir haben versucht das ganze im guten zu regeln und sie mehrmals per sms darauf hingewiesen den Artikel abzuholen. Weil Sie nicht mehr mit uns telefonieren will. Daraufhin haben wir uns diverse Beleidigungen anhören dürfen. Jetzt nach 4 Wochen ist mir der Kragen geplatzt und ich möchte von meinen mir gegebenen Rechten als Verkäufer gebrauch machen. Soviel zur Vorgeschichte.

Ich habe bereits ein Schreiben verfasst das ich der guten, als Einschreiben mit Rückschein schicken möchte, damit ich in meiner Wut nicht irgendwelche Fehler begehe, wäre es nett wenn ihr nochmal drüber schauen könntet und mir evtl. ein Paar Tipps geben könnt wie ich mit der Sache umgehen soll.

Hier das Schreiben:

Sehr geehrte Frau XY,
da Sie sich trotz mehrmaliger Erinnerung offensichtlich weigern den von mir erworbenen Artikel abzuholen und Bar zu bezahlen und ich bisher auch noch keinen Zahlungseingang auf einem meiner Konten feststellen konnte, möchte ich Sie daran erinnern das nach Ablauf der Auktion zwischen Ihnen (Käufer) und mir (Verkäufer) ein bindender Vertrag zustande gekommen ist, welcher die folgenden Vertragstypischen Pflichten beim Kaufvertrag laut § 433 Absatz 2 BGB enthält:
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Des weiteren haben Sie sich mit Abschluss dieses Vertrages dazu verpflichtet die von mir bei Ebay angegebenen Zahlungsbedingungen einzuhalten. Die Überweisung auf das Konto eines anderen Empfängers, in diesem Fall „Name der Tochter meiner Freundin“ ist somit nicht rechtens.
Hiermit räume ich Ihnen eine Frist bis zum 11.10.2008 ein den Artikel bei mir abzuholen und zu bezahlen. Sollte der Artikel nicht spätestens am 11.10.2008 bei mir abgeholt worden sein und mir kein Bargeld ausgehändigt worden sein. Sehe ich mich gezwungen von meinem Recht auf „Ersatz von Mehraufwendungen“ laut § 304 BGB Gebrauch zu machen und die entstandenen Aufwendungen von Ihnen einzufordern.
Mit freundlichen Grüßen

Danke im Vorraus für eure Hilfe.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Mach doch nicht so einen Terz deswegen. Gib das Ganze als Konflikt bei ebay ein und du bekommst innerhalb einiger Tage, alle Gebühren wieder und stellst den Artikel neu ein. Deine Tante stellste auf die Blacklist und gut ist. Da jetzt nen langen Streit anzufan gen, lohnt doch nicht.

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#2
 Von 
Gumpe
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal schönen Dank für deine Antwort.
Das mit Ebay habe ich bereits ausprobiert. Allerdings behauptet die Dame dort, sie hätte bereits bezahlt, was aber nicht stimmt. Aber Ebay reicht das aus. Außerdem habe ich es bereits im Guten versucht und es reicht mir nach etlichen Beleidigungen. Manche Leute brauchen einfach mal eine Lektion und ich möchte gerne das volle Programm durchziehen. Außerdem ist es nicht meine Tante.

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#3
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

OK, dann ist es eben die Patentante von irgendwem, es ist jedenfalls irgendeine Bekannte zumindest. Sie kann behaupten, was sie will, sie muss es beweisen können. Und da bietet ebay einige Möglichkeiten. An das Geld kommst du sowieso nicht, da müsstest du klagen auf Vertragserfüllung. Entscheidend ist ja erstmal, die Unkosten bei beay wieder zu holen.

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#4
 Von 
Gumpe
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

Nein, die unkosten sind mir vollkommen egal, es handelt sich nur um einen kleinen Betrag. Ich will nur die Ware los werden, da Sie mir im Weg rumsteht.

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#5
 Von 
matz70
Status:
Schüler
(244 Beiträge, 92x hilfreich)

Dann gibts nur 3 Möglichkeiten:

1. Die Bekannte verklagen auf Vertragserfüllung.
2. Die Ware bei ebay erneut einstellen und an jemand anderen verkaufen.
3. Den Artikel wegwerfen.

Was sinnvoll oder nicht ist, überlasse ich deiner Phantasie.

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