Ebay - Ist der Kaufvertrag über 10 Euro Kaufpreis entstanden?

6. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
darkevita
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay - Ist der Kaufvertrag über 10 Euro Kaufpreis entstanden?

Hallo,
habe letztens eine Lampe für 25 Euro bei Ebay ersteigert. Als ich die Lampe abholen wollte, waren nur die unwissenden Kinder der Familie anwesend. Sie sagten, dass Sie kurz ihre Mutter anrufen würden wegen dem Auktionspreis. Diese meinte, ich solle 10 Euro geben, was ich auch tat. Damit war die Sache für mich erledigt. Heute 2 Tage danach, entdecke ich eine negative Bewertung- Ich hätte zu wenig bezahlt. Das hat mich ziemlich verärgert. Wer ist denn nun im Recht? Kann ich verlangen, dass sie die Bewertung zurücknimmt? Der Kaufvertrag wurde doch zunächst über 25 Euro geschlossen, dann aber hat die gute Frau ein neues Angebot gemacht, welches ich annahm. Ist damit der Kaufvertrag nicht über 10 Euro Kaufpreis entstanden?
Bitte helft mir schnell, möchte die Sache geklärt haben.

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Nach Ihrer Schilderung wäre der Kaufvertrag tatsächlich nachträglich dahingehend geändert worden, dass der Kaufpreis auf € 10,00 reduziert wurde. Dies ist grds. möglich. In diesem Fall wäre die negative Bewertung zu unrecht erfolgt. Fraglich ist aber, ob Sie diesen Sachverhalt im Zweifelsfall beweisen könnten...

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

quote:
Desweiteren hat die VK sogar noch einen rechtl. Anspruch auf die 15,- Euro wenn`s hart auf hart kommt


Nein, sofern die Schilderung des Fragestellers zutrifft besteht ein solcher Anspruch nicht!

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
arcangel71
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 29x hilfreich)

Ss sei denn, der VK irrte sich bei der Übermittlung des Kaufpreises an die Kinder, indem er die Lampe oder den Käufer verwechselte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Selbst wenn die Mutter sich bei der Preisangabe (zu den Kindern) vertan haben sollte, besteht die Möglichkeit, den K zu kontaktieren. Davon hat die Mutter wohl abgesehen (aus welchem Grund)?
Und warum bewertet die gute Frau erst 2 Tage später? Wollte sie dem K Zeit geben, nochmal vorbei zu kommen und den Rest zu bezahlen?

Da dieser "Irrtum" ausschliesslich das verschulden der Mutter ist, würde ich die Rücknahme der Bewertung verlangen. Ansonsten kontern und die Frage in den Raum stellen, warum überhaupt herausgegeben, wenn doch zuwenig bezahlt wurde.

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ss sei denn, der VK irrte sich bei der Übermittlung des Kaufpreises an die Kinder, indem er die Lampe oder den Käufer verwechselte. <hr size=1 noshade>


Auch dann bestünde grds. kein Anspruch auf Nachzahlung der € 10,00. Allerdings stünde dem Verkäufer in diesem Fall uU ein Anfechtungsrecht (§ 119 BGB ) zu.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

Ok, mal ganz logisch....

Sie hatten einen rechtsgültigen Kaufvertrag mit einem Betrag von 25€.

WIESO sollte die Mutter nun ein neues Angebot machen??? Fällt hier jemand ernsthaft nur EIN sinvoller Grund ein??!

Mit den Worten von Amtsmeier:

"Herr, lass Hirn regnen"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Wenn sich die Verkäuferin an der Kasse im Supermarkt vertippt, bekommt man auch nicht gleich Hausverbot...
(und mal ehrlich: Wer würde die Kassiererin schon darauf hinweisen, das zuwenig kassiert wird/wurde?)

Gibt es eine logische Erklärung, warum die Mutter den K nicht nochmal kontaktiert hat, sondern direkt eine neg. Bewertung abgibt? Und warum wartet sie damit 2 Tage?
Warum war die Mutter nicht zuhause? IdR meldet sich der K ja vorher und vereinbart einen Termin. Warum geben die Kinder den richtigen Artikel raus (hat die Mutter nicht gesagt, wofür sie 10 Euro kassieren sollen)?

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

ich kann mich hier der rechtlichen Bewertung meines Kollegen Bob.Vila anschliessen. Es kommt auf die Beweisbarkeit der nachträglichen Änderung des Kaufvertrages hinsichtlich des Kaufpreises an. Aufgrund der großen Unsicherheiten im Sachverhalt sollte dieser vorher geklärt werden.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

@Powerseller
Ausserdem hatte die Mutter den K auf Nachzahlung hingewiesen und dann bewertet.
Aha, und woher entnimmst du diese Erkenntnis. Bist doch nicht etwa selbst betroffen ;)

Gruss
MichiM



-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.036 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen