Ebay fehl Funktion, Käufer zahlt nicht.

28. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Markpa.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay fehl Funktion, Käufer zahlt nicht.

Person A stellt etwas auf EBAY ein, und legt einen Maximalpreis fest.
Dieser ist allerdings schon nach 2 Tagen überboten, ein Fehler von Ebay.
Also schrieb Person A den Käufer der den Maximalpreis gebotenen hatte an, und erklärte die Situation.
Beide Parteien eigneten sich darauf den Kauf abzubrechen und nur den Maximalpreis zu zahlen.
Tagelang kahm keine Überweisung, auch nachfragen von Peron A, was mit der Zahlung sei,
Benahm dieser nur eine Mail:
„Was wollen sie eigentlich von mir! Ich werde nichts zahlen!. "

Ist der Käufer nun in der Kaufpflicht?
Ist das nicht vortäuschen einer Kaufabsicht?

Probleme nach Kauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Markpa.):
und legt einen Maximalpreis fest
das widerspricht imho dem Sinn einer Auktion. Ich glaube nicht, dass das geht. Minimalpreis wäre sinnig, aber Maximalpreis nicht.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Markpa.):
Person A stellt etwas auf EBAY ein, und legt einen Maximalpreis fest.

Die Funktion "Maximalpreis" ist mir bei eBay Deutschland unbekannt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Vielleicht meint der TE die Kombination aus Sofortkaufen und Mindestpreis? (In dem Fall kann man sowohl bieten als auch "Sofort Kaufen" klicken.) Möglicherweise ist es dabei möglich, ein höheres Gebot abzugeben als den Sofortkaufpreis. Das wäre dann aber vermutlich kein Fehler, sondern vom System so gewollt.

Zur Eingangsfrage: Wenn "Beide Parteien eigneten sich darauf den Kauf abzubrechen und nur den Maximalpreis zu zahlen" gerichtsfest nachweisbar ist, ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, den man notfalls gerichtlich einklagen kann.

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