Ebay- irreführendes Angebot- gültiger Kaufvertrag?

21. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
wiosenka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)
Ebay- irreführendes Angebot- gültiger Kaufvertrag?

Ich habe bei Ebay eine Hose ersteigert. Die Beschreibung war so verwirrend, dass ich angenommen habe, es würde sich um die originale True Religion Jeans handeln. Nach dem Auktionsende wurde ich aber von einer bekannten darauf hingewiesen, dass ich eine billige Hose von KIK ersteigert habe, die vom Verkäufer als "True Religion Style Jeans" angeboten wurde.
Der Verkäufer meint im Recht zu sein, da er das Wort "Style" benutzt hat und auf dem Bild kein "True Religion" Label drauf war, sondern "X-Mail" (ich habe angenommen, X-Mail wäre eine Modellbezeichnung).
Ich möchte die Hose nicht bezahlen, der Verkäufer droht mit einem Anwalt.
Ist der Kaufvertrag zwischen uns überhaupt gültig? Soll ich diese Hose bezahlen oder bin ich im Recht?

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17 Antworten
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#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Man müsste sich schon die Auktion ansehen.

Möglicherweise käme eine Anfechtung des Vertrags in Frage. Halte das für das beste Vorgehen.

Jedenfalls hat der Verkäufer gegen eBay-Grundsätze verstoßen.

Grundsatz zum Missbrauch von Markennamen

quote:
Es ist verboten, artikelfremde Markennamen in der Artikelbezeichnung (Titel) und Artikelbeschreibung zu verwenden und den Ruf einer Marke auszunutzen. Das schließt die Verwendung von leicht abgewandelten Markennamen ein.


quote:
Was genau verstehen wir unter einem Missbrauch von Markennamen?

Ein Missbrauch eines Markennamen liegt in der Regel vor, wenn in der Artikelbezeichnung (Titel) oder in der Artikelbeschreibung Wörter benutzt werden, die einen Bezug zu einer artikelfremden Marke herstellen, z.B. durch Zusätze wie "wie", "im ...-Stil", "...-Design").

Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von unzulässigen Vergleichen zusammengestellt. Dazu gehören z.B.:

*

"Schweizer Uhr im Cartier-Design"
*

"Hemd im Burberry-Stil"
*

"Jeans wie von Levi Strauss"
*

„Bluse gemustert und mit viel Esprit"


quote:
Ein Verstoß gegen einen unserer Grundsätze kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:

*

Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten und Suchanzeigen
*

Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
*

Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
*

Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
*

Verlust des PowerSeller-Status


http://pages.ebay.de/help/policies/brand-name.html

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#2
 Von 
wiosenka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)

Es ist diese Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=130438857822&ssPageName=STRK:MEWNX:IT



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

Man könnte den VK ja auch darauf hinweisen, eine Meldung an den Markeninhaber würde für ihn in einer sehr teuren Markenrechtsabmahnung resultieren...

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Genau, ich als unbefangener Betrachter dieses Angebots käme nicht darauf, dass es sich nicht um eine "True Religion" Jeans handeln könnte. Nirgendwo steht, dass es eine kik Billig-Eigenmarke ist. Das Angebot trieft vor Arglist.

Du brauchst diese Jeans nicht abzunehmen.

Einfach den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

quote:<hr size=1 noshade>
§ 123 BGB
Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.
<hr size=1 noshade>


Weise den Verkäufer auf den Verstoß gegen die eBay Statuten hin. Du kannst noch hinzufügen, dass zudem nicht wenige Markenhersteller an solchen Verstößen interessiert sind, Streitwerte von € 100.000,00 sind keine Seltenheit.

Verkauft gerne auch Ed Hardy, sowie andere True Religion Klamotten.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wiosenka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich habe bereits True Religion angeschrieben. Da ich nicht wusste, was ich eigentlich schreiben sollte, habe ich den Link geschickt und gefragt, ob die Jeans original sein kann. Vielleicht werden sie sich den Fall genauer anschauen wollen?
Ansonsten weiß ich nicht, was ich wirklich tun soll.
Der Verkäufer tobt wirklich und will mit mir vors Gericht gehen- meint er zumindest. Er ist der Meinung das er korrekt gehandelt habe und der Vertrag gültig sei.

Es entsteht die Frage, ob es sich lohnt gegen ihn zu kämpfen- vielleicht sollte ich die blöde Hose einfach bezahlen? Ich habe Angst, dass ich zum Schluss wirklich viel Geld bezahlen muss.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Er ist der Meinung das er korrekt gehandelt habe und der Vertrag gültig sei.


Mit letzterem hat er ja auch recht; eine Anfechtung wegen Täuschung, hilfsweise wegen Irrtums, beseitigt jedoch den Vertrag in diesem Fall.

quote:
will mit mir vors Gericht gehen


Er wird kaum wegen 27 EUR eine Klage riskieren, bei der er dann erklären müßte, wieso er seine Artikel irreführend und markenrechtsverletzend beschreibt, anstatt - wie von den eBay-Richtlinien vorgegeben - seine Ware klar und korrekt zu beschreiben.
Das ist nur Wortgeklingel. Und selbst wenn er klagen sollte, wird er übel auf die Nase fallen.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wiosenka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich habe dem Verkäufer geschrieben, der soll es mal endlich sein lassen, da er gegen die Ebay-Grundsätze gehandelt hat. Darauf habe ich die Anwort bekommen, er habe keine Grundsätze verletzt und er sei entschlossen zum Anwalt zu gehen. Er wirkt wirklich sehr verbissen mit seinen Drohungen und Ausrufezeichen. Ehrlich gesagt traue ich es ihm zu, dass er zum Anwalt geht und mir ein offizielles Schreiben schickt.

Frage: Was würde ich von seinem Anwalt bekommen? In welchem Fall muss ich die Anwaltskosten bezahlen? Der Verkäufer droht ständig, dass es teuer für mich sein würde...

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Mir ist nicht ganz klar, was du möchtest. Möchtest du diese Hose für den Preis kaufen, dann tu das doch einfach.

Warum schreibst du dem Verkäufer, er soll nicht gegen eBay Grundsätze verstoßen, wenn dir hier im Forum geraten wurde, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung nach § 123 Abs 1 BGB , hilfsweise wegen eines Eigenschaftsirrtums Nach § 119 Abs. 2 BGB anzufechten.

Wenn du schon den Verkäufer auf die Grundsätze hin ansprichst, dann schicke ihm doch den Link dazu. Dann kann er sich selbst überzeugen. Schreibe ihm, dass du überlegst, eine Strafanzeige zu erstatten. Dass du dich schon an den Markeninhaber gewandt hast.

quote:<hr size=1 noshade>Was würde ich von seinem Anwalt bekommen? In welchem Fall muss ich die Anwaltskosten bezahlen? Der Verkäufer droht ständig, dass es teuer für mich sein würde...
<hr size=1 noshade>


Teuer wird es nur für den Verkäufer. Es ist kaum vorstellbar, dass ein Anwalt anderer Meinung sein könnte. Lass dich doch nicht von einem kleinen Würstchen wie diesem eBay-Hanswurst auf den Arm nehmen.

Und schick ihm endlich die Anfechtung.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Er wirkt wirklich sehr verbissen mit seinen Drohungen und Ausrufezeichen.


Also ein Maulheld. Der klagt nicht, und wenn, wird er verlieren.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wiosenka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich habe dem Verkäufer (schon vor ein Paar Tagen) den Link zum Thema "Grundsätze bei Ebay" geschickt- er konnte sich selbst überzeugen, dass er gegen diese Grundsätze verstoßen hat, will es aber nicht zugeben.

Ich möchte die Hose für diesen Preis natürlih nicht kaufen :)

Wie geht das mit dem Anfechten? Muss ich damit zum Anwalt gehen oder kann ich ihm selbst per Email schreiben?

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie geht das mit dem Anfechten? Muss ich damit zum Anwalt gehen oder kann ich ihm selbst per Email schreiben? <hr size=1 noshade>

Ich würde das zum Beispiel so schreiben:
Hiermit fechte ich den bei der eBay-Auktion 130438857822 geschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung nach § 123 Abs 1 BGB , hilfsweise wegen eines Eigenschaftsirrtums Nach § 119 Abs. 2 BGB an.
Aufgrund der Gestaltung des Angebotes ging ich davon aus, eine Original True Religion Jeans zu erwerben. Wie sich inzwischen herausgestellt hat, handelt es sich nicht um eine Original True Religion Jeans sondern um ein nicht gleichwertiges Billig-Produkt der Firma KiK.


Das ganze per E-Mail über das eBay-Mail-System sowie per Eischreiben-Rückschein.




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#14
 Von 
wiosenka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)

Harry van Sell- vielen Dank! Das hast Du echt gut geschrieben :)

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Aufgrund der Gestaltung des Angebotes ging ich davon aus


Würde ich noch umformulieren zu:

"Aufgrund der Gestaltung des Angebotes konnte der verständige Verbraucher davon ausgehen".

Damit gibt man dem VK zu verstehen, daß man sich auf keine Diskussion der Form "mir doch wurst, wovon du Depp ausgegangen bist, wenn du nicht lesen kannst" einlassen will. ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wiosenka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)

RoseTyler- danke für den Verbesserungsvorschlag!

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wiosenka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke euch allen! Heute hat sich der Verkäufer gemeldet und den Vertrag gekündigt. :) Dabei hat er mich (wie jedes Mal) noch kräftig beschimpft.
Dank eurer Hilfe musste ich diese überteuerte Jeans nicht bezahlen und das ist das Wichtigste. Vielen herzlichen Dank!

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