Ebay kleinanzeigen - Privatverkauf über gewerblichen Account

21. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
sumey
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay kleinanzeigen - Privatverkauf über gewerblichen Account

Hallo,

ich habe vor einigen Tagen einen Dampfreiniger über Ebay-kleinanzeigen gekauft.
Die Verkäuferin bot ihn als "voll funktionsfähig" an. Auf Rückfrage, ob das Gerät in Ordnung sei, bestätigte sie nochmals, dass "er funktioniert".
In der Anzeige stand auch, dass es sich um einen privaten Verkauf ohne Rücknahme, Garantie oder Gewährleistung handelt.
Dummerweise bezahlte ich diesmal über paypal Freunde :/, weil ich mich von der Top-Bewertung des Accounts hab blenden lassen.

Das Gerät kam auch superfix bei mir an ... sofort ausprobiert (unter den Augen meines Partners) ... lief auch soweit, bis ich nach kurzer Zeit feststellte (ca. 5m2 Bodenwischen), dass sich unter dem Gerät eine große Wasserpfütze bildete. Daraufhin schrieb ich die Verkäuferin an, mit der Frage, ob das "normal" sei und schickte ihr auch Fotos von dem Wasseraustritt (für mich war das eigentlich nicht normal).

Sie antwortete mir, dass ich das Gerät nochmal zusammenbauen soll (vielleicht wäre eine Dichtung während des Transportes verrutscht) und es langsam hochheizen soll (denn nur bei zu schneller Erhitzung würde Wasser auslaufen). Bei ihr hätte er nicht genässt.
Kurze Rede: ich bin nicht blöd, den Wassertank richtig einzusetzen (mehr zusammenbauen kann man da nicht) und ich habe auch keinen Einfluss auf den Aufheizprozess.
Das Wasser kam auch nicht aus irgendeinem mir zugänglichen Teil, sondern aus einem kleinen Loch unten am Gehäuse des Dampfreinigers. Das teilte ich ihr mit und schickte ihr ein Foto. Sie stellte sich dumm und meinte, sie erkenne nichts auf den Fotos von mir.

Ich schrieb ihr daraufhin, dass ich das Teil so nicht benutzen kann und ich es gern an sie zurück geben möchte. Ich bot ihr sogar an, das Gerät auf meine Kosten an sie zurückzusenden, einfach damit ich mein Geld wiedersehe. Sie berief sich auf ihren Ausschluss der Sachmängelhaftung und schloss die Rücknahme aus. Ich solle mich an den Hersteller wenden.
Gesagt, getan, ich bin sogleich mit dem Gerät zum Hersteller gegangen (es gibt einen Laden 5min zu Fuß von mir entfernt). Dieser begutachtete es und meinte, dass wenn Wasser aus dem Getät austritt, innen etwas kaputt sein muss (Kessel, Dichtung etc.) und das bei dem Alter des Gerätes ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Er gab mir noch einen Kostenvoranschlag zur Instandsetzung mit (zu dem Preis kann ich mir ein Neugerät kaufen). Ich schrieb ihr das und schickte ihr ein Bild des Kostenvoranschlages, woraufhin sie mir unterstellte, ich würde bandenmäßigen Betrug betreiben, indem ich behaupte ein defektes Gerät erhalten zu haben, dann "einen Kostenvoranschlag aus dem Hut zaubere", ein defektes anderes Gerät anstatt ihres funktioniernden Gerätes an sie (auf meine Kosten) zurückschicke und mein Geld zurück haben möchte. Daraufhin entschied sie, die Kommunikation mit mir einzustellen.
Da ist mir echt der Kragen geplatzt.

Nun gut, unter diesen Bedingungen hab ich schlechte Karten (privatverkauf, Ausschluss Gewährleistung), das weiß ich.
Aber: Als ich mir die Anzeige noch einmal genauer angeschaut habe, fiel mir auf, dass die Verkäuferin als gewerblicher Anbieter inserierte (unter rechtliche Angaben steht die Anschrift + emailadresse eines Supermarktes, der scheinbar von ihrem Mann betrieben wird lt. meiner Internetrecherche). Außerdem schrieb sie mir, nachdem ich den Wasseraustritt feststellte, dass er bei ihr funktionierte und sie ihn "wöchentlich in der Fleischerei Abteilung" eingesetzt hat.

Für mich sieht das hier nicht nach einem Privatverkauf aus.

Zudem hat die Verkäuferin im letzten halben Jahr einige Einrichtungsgegenstände aus dem Supermarkt (als Privatverkauf) und sogar im letzten Jahr das ganze Supermarkt-Gebäude über ebay kleinanzeigen verkauft (immer unter demselben account als gewerblicher Anbieter). Scheinbar haben sie eine Filiale des Supermarktes (gleiche Kette) in einer naheliegenden großen Stadt aufgemacht und die Filiale in 'Kleinkleckersdorf' geschlossen.

Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob ich mich auf den gewerblichen Einsatz berufen kann und somit auch die Sachmängelhaftung greift und wie ich am besten vorgehe, um von diesem Recht Gebrauch zu machen (Einschreiben mit Rücktrittserklärung vom Kauf und Zug-um-Zug-Zurücksendung, Reparatut zu verlangen wäre Quatsch).
Die Anschrift der Verkäuferin liegt mir vor, ebenso die vom Supermarkt (neuer wie geschlossener).

Danke schoneinmal vorab für eure Meinung und euren Rat. (Ich wollte hier erstmal um Rat fragen, bevor ich mir ggf. anwaltliche Unterstützung suche)


P.S.: Ich verstehe auch gar nicht, wo das Problem ist: Ich schicke ihr (für sie kostenfrei) das Gerät zurück, sie erstattet mir den Kaufpreis und stellt das Ding anschließend als Defektgerät wieder (für weniger Geld) ein.
Die Aussage, es wäre ein anderes Gerät könnte ich mit Fotos belegen. Das Gerät hat nämlich einen Kratzer, der auch auf den Fotos bei ebay-kleinanzeigen zu sehen ist.


-- Editiert von User am 21. September 2022 13:10

-- Editiert von User am 21. September 2022 13:13

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16412 Beiträge, 5803x hilfreich)

Zitat (von sumey):
Daraufhin entschied sie, die Kommunikation mit mir einzustellen.
Das ist genau das was man der Verkäuferin anraten würde wenn sie hier fragen würde.

Dein Gerät, dein Problem.

Zitat (von sumey):
Für mich sieht das hier nicht nach einem Privatverkauf aus.
Für mich schon. Bisher deutet nichts auf einen gewerblichen Verkauf hin. Auch gewerbetreibende Personen dürfen privat genutzte Dinge auch privat verkaufen.

Zitat (von sumey):
Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob ich mich auf den gewerblichen Einsatz berufen kann
Du solltest den gewerblichen Einsatz auch nachweisen können.

Falls die Mängelhaftung wirksam ausgeschlossen wurde, dann hast du Pech gehabt. Es sei denn dü könntest der Verkäuferin ein arglistiges Verschweigen des Mangels oder einen Umgehungsverkauf (gewerblicher Verkauf wird als Privatverkauf deklariert) nachweisen.

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#2
 Von 
sumey
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Du solltest den gewerblichen Einsatz auch nachweisen können.


genau das hat mir die Verkäuferin doch geschrieben: nämlich, dass sie ihn wöchentlich in der Fleischerei-Abteilung eingesetzt hat. Da ist nicht davon auszugehen, dass sie dort ihre privaten Gegenstände reinigt.

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Du solltest den gewerblichen Einsatz auch nachweisen können.
Das ist für mich ein eindeutiger Nachweis:
Zitat (von sumey):
Außerdem schrieb sie mir, nachdem ich den Wasseraustritt feststellte, dass er bei ihr funktionierte und sie ihn "wöchentlich in der Fleischerei Abteilung" eingesetzt hat.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von sumey):
Ich verstehe auch gar nicht, wo das Problem ist:

Sie hat halt eine andere Meinung als Du.



Zitat (von sumey):
genau das hat mir die Verkäuferin doch geschrieben: nämlich, dass sie ihn wöchentlich in der Fleischerei-Abteilung eingesetzt hat.

Das ist aber alles andere als ein gewerblicher Einsatz.
Und natürlich darf der Inhaber auch seine privat beschafften und genutzte Geräte folgenlos ab und an mal in dem Unternehmen einsetzen.



Da beide sich wohl nicht einigen werden, wird man sich vor Gericht treffen. Dort wird dann die Güte der jeweiligen Argumente und der Beweise entscheiden ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16412 Beiträge, 5803x hilfreich)

Zitat (von sumey):
genau das hat mir die Verkäuferin doch geschrieben: nämlich, dass sie ihn wöchentlich in der Fleischerei-Abteilung eingesetzt hat.

Sorry, hatte ich überlesen!
Ja, das wäre ein guter Hinweis auf die gewerbliche Tätigkeit. Somit hättest du sogar ein Widerrufsrecht und die Beweislast dass kein Mangel vorhanden gewesen wäre läge auf der Seite des Verkäufers.

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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5402 Beiträge, 1814x hilfreich)

Hier wird noch mal schön alles in allen Varianten auseinandergenommen: https://www.anwalt.de/rechtstipps/ist-ein-privater-verkauf-auf-ebay-ueber-einen-gewerblichen-ebay-account-problemlos-moeglich_161929.html

Im Normalfall würde ich auch annehmen, ein Dampfreiniger gehöre jetzt nicht zum üblichen Gewerbe eines Supermarktbetreibers, und ein Hinweis auf Privatverkauf war auch gegeben.

Ob der Hinweis, das Gerät regelmäßig im Gewerbe eingesetzt zu haben (wäre es private Nutzung, hätte der VK sicherlich nicht "in der Fleischerei-Abteilung eingesetzt" geschrieben), daran etwas ändert, ist immer noch unklar. Auch, ob meine Ansicht vor Gericht auf Zustimmung stößt, wer mit dem gewerblichen Account verkauft, bediene sich des guten Rufes und der hohen Bewertungsanzahl desselben als Verkaufsargument und müsse sich deswegen auch gewerbliches Handeln unterstellen lassen.

Ob sich darauf ein Prozessrisiko lohnt?

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#7
 Von 
sumey
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten und danke @BigiBigiBigi für den Link.

Ich habe noch nie einen Prozess geführt (ich streite mich sehr ungern herum und versuche immer einen Kompromiss zu finden). Leider hat die Verkäuferin den Kontakt abgebrochen und ich sehe hier keine Möglichkeit auf ein weiteres Gespräch. Ein solches habe ich ihr angeboten, aber sie reagiert nicht.

Was genau wären denn jetzt die Schritte, die ich gehen müsste, sollte ich mich auf einen gerichtlichen Prozess einlassen?
Wie groß wäre denn das Prozesskostenrisikko bei einem Streitwert von 150 eur?


-- Editiert von User am 23. September 2022 12:58

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von sumey):
Was genau wären denn jetzt die Schritte, die ich gehen müsste, sollte ich mich auf einen gerichtlichen Prozess einlassen?

Man sichert die Beweise, setzt die Verkäuferin gerichtsfest in Verzug und nach fruchtlosem Fristablauf beauftragt einen Anwalt mit der ganzen Sache.



Zitat (von sumey):
Wie groß wäre denn das Prozesskostenrisikko bei einem Streitwert von 150 eur?

Da würde man bei gut 500 EUR liegen.

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#9
 Von 
sumey
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank für die Antwort.

Die Frage, die ich mir gerade stelle ist, wer ist denn jetzt eigentlich mein Vertragspartner, den ich in Verzug setze? Die Person, mit der ich kommuniziert habe und von der das Paket kam oder der Supermarkt, der unter "rechtliche Angaben" steht?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39223x hilfreich)

Gibt es einen Link zu der Anzeige?


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#11
 Von 
sumey
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@harry van sell
Ich hab gerade eine PM geschickt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von sumey):
Sie berief sich auf ihren Ausschluss der Sachmängelhaftung

Der ist im übrigen nichtig.
Hilft einem aber nicht wirklich, denn man müsste bei C2C immer noch die Beweislast erfüllen.



Zwar steht unter "Rechtliche Angaben" eine Anschrift eines Supermarktes, es ist jedoch nicht ersichtlich was diese "Rechtliche Angaben" überhaupt darstellen sollen.

ebay-kleinanzeigen schreibt dazu nur
Zitat:
Hier kannst du alle für dein Angebot rechtlich relevanten Informationen hinterlegen, wie zum Beispiel das Impressum.


Hilft also auch nicht weiter, denn ein Impressum ist es zweifelsfrei nicht, es kann auch nur eine Kontaktadresse darstellen.

Allerdings werden diese "Rechtliche Angaben" nur eingeblendet, wenn es Gewerbliche Anzeigen sind. Das in Kombination mit der Anschrift lässt die Luft für "Privat" dünner werden.



Ich würde daher jetzt Strafanzeige erstatten sowie bei einer der Verbraucherschutzorganisationen anzeigen und dann der Verkäuferin was gerichtsfestes zukommen lassen mitsamt der Bestätigung über die Erstattung der Anzeigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
sumey
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde daher jetzt Strafanzeige erstatten sowie bei einer der Verbraucherschutzorganisationen anzeigen und dann der Verkäuferin was gerichtsfestes zukommen lassen mitsamt der Bestätigung über die Erstattung der Anzeigen.


Strafanzeige wegen Betruges gegen die Verkäuferin privat, richtig?
Und den Supermarkt oder die Verkäuferin persönlich bei der Verbraucherschutzorganisation anzeigen?

Ich habe leider immernoch Verständnisfragen dahingehend, wer mein Vertragspartner ist.

Besten Dank für eure Hilfe, insbesondere dir Harry von Sell.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116213 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von sumey):
Strafanzeige wegen Betruges gegen die Verkäuferin privat, richtig?

Wegen des Verdachts des Betruges / des Verdachts des versuchten Betruges.



Zitat (von sumey):
Ich habe leider immernoch Verständnisfragen dahingehend, wer mein Vertragspartner ist.

Das wird dann ein Gericht klären, wenn die Verkäuferin nicht einsichtig ist ...



Zitat (von sumey):
Und den Supermarkt oder die Verkäuferin persönlich bei der Verbraucherschutzorganisation anzeigen?

Ich würde beide anzeigen.


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