Hallo ich bin neu hier und hier gleich meine erste frage: ich habe einen Computer bei ebay kleinanzeigen eingestellt zum tauschen gegen ein smartphone es hat sich auch jemand gemeldet unf wollte morgen kommen um die Geräte zu tauschen. Nun habe ich ihm aber abgesagt da ich anderweitig ein Handy bekommen habe und ich nicht mehr tauschen will. Nun droht er mir mit einem Anwalt. Was kann ich tun könnt ihr mir vll helfen. Vielen dank im voraus
Ebay kleinanzeigen Tausch!!
17. Februar 2016
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Frage vom 17. Februar 2016 | 17:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay kleinanzeigen Tausch!!
#1
Antwort vom 17. Februar 2016 | 20:08
Von
Status: Junior-Partner (5904 Beiträge, 2603x hilfreich)
Was wurde denn genau vereinbart?
Wenn der Tausch schon vereinbart wurde ist das ein Vertrag, ein Vertrag ist einzuhalten.
Das du nicht mehr willst ist dabei unerheblich.
#2
Antwort vom 17. Februar 2016 | 21:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Naja es wurde vereinbart das er kommt um zu tauschen natürlich unter dem Vorbehalt das die Geräte getestet werden. Er hat mir auch gesagt das Handy ist noch original verpackt wobei er mir etwas später ein Foto geschickt hat wo das handy ausgepackt war. Wenn er jetzt gekommen wäre und das Handy hätte eine schwammen gehabt hätte ich es auch nicht getauscht. Aber vereinbart ist doch nicht gleich Vertrag oder täusch ich mich da.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. Februar 2016 | 07:11
Von
Status: Schlichter (7419 Beiträge, 3099x hilfreich)
Ja, Sie täuschen sich.
#4
Antwort vom 18. Februar 2016 | 07:35
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4894x hilfreich)
Zitat :natürlich unter dem Vorbehalt das die Geräte getestet werden
Wenn kein Vorbehalt vereinbart wurde, dann gibt es keinen. Laut deiner beschreibung wurde ein Tausch vereinbart. Dieser ist zu erfüllen.
Zitat :Wenn er jetzt gekommen wäre und das Handy hätte eine schwammen gehabt hätte ich es auch nicht getauscht.
Deshalb schaut man sich das Objekt der Begierde an, bevor man zusagt.
#5
Antwort vom 18. Februar 2016 | 11:34
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1048x hilfreich)
Zitat:Naja es wurde vereinbart das er kommt um zu tauschen natürlich unter dem Vorbehalt das die Geräte getestet werden.
Dann wäre zu schauen, ob nun eine auflösende Bedingung ("Aufhebung Tauschvertrag, wenn der Test Mängel ergibt") vereinbart wurde oder eine aufschiebende ("Eingehung Tauschvertrag, wenn keine Mängel vorhanden sind").
IMO ist das aber irrelevant, da auch letztere eine klare Vereinbarung ist ("1. Wir schauen, ob Mängel da sind. 2. Wenn nein, tauschen wir."), die die Parteien nicht einfach einseitig aufkündigen können.
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