EbayKleinanzeigen - Mainboard Defekt ? Rückgabe und Erstattung ?

17. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.02.2023 11:30:34
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Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
EbayKleinanzeigen - Mainboard Defekt ? Rückgabe und Erstattung ?

Hallo,
Mal angenommen ein Verkäufer (V) verkauft ein Pc-Mainboard über Ebay-Kleinanzeigen für 155€.
Die Zahlung wird vom Käufer (K) per Paypal Freunde und Familie geleistet.
V übersendet K die Ware. Alles ist angekommen.
K meldet sich in wenigen Minuten nach dem er das Paket erhalten hat und behauptet das Board wäre Defekt.
V ist sich keiner Schuld bewusst da das Board bis zum Ausbau ohne Probleme funktioniert hat (dafür gibt es auch Zeugen).
K behauptet es wären Mainboard bzw. CPU Pin,s Defekt und sendet ein Bild.
V kann damit nichts anfangen weil er nicht so tief in der Thematik steckt.
K will sein Geld wieder.
V widerspricht, da im Ebay-Kleinanzeige Anzeige stand " Verkauf nach BGB §13. Keine Garantie, Rücknahme o. Gewährleistung so wie Haftung Gerät, Person, Leib, Leben und Seele" und V sich sicher ist, dass bis zum Versand alles ohne Problem lief keine Schänden vorhanden waren.
V biete K an, das Board beim Hersteller einzuschicken, damit dieser einen vermutlichen Defekt bestätigen kann
K will dieses nicht
V biete zur Güte einen Preisnachlass von 35€ an.
K lehnt ab.
Einen Tag später erhält V eine Mail mit der Drohung von Polizei und Anwalt, wenn nicht das Geld zurück überwiesen wird. Das Board würde nach Geldeingang zurück geschickt werden.
V lehnt ab da
1.) Er sich keiner Schuld bewusst ist
2.) K durchaus einen Defekt / kaputt machen der Pin,s selbst verursacht haben könnte
3.) Eine Rücknahme ausgeschloßen wurde und erstrecht nicht so wie K es will "Kohle gegen Board"
V wollte zur Güte eine Lösung und hat den Vorschlag gemacht. Die Hälfte der Kosten zu erstatten, wenn K einen Beweis liefert dass er das Mainboard unbrauchbar gemacht hat (z.B. durch Zerstörung) somit würde V einen Betrug (z.B. eigen Nutzung von K oder Weiterverkauf) unterbinden.
K lehnt ab.
V unterbindet nun weiteren Kontakt da K an keiner Lösung interessiert ist und V vermutet das K entweder keine Lust auf die Ware hat oder das Board, wenn es tatsächlich Defekt sein sollte, selbst zerstört hat.

Eure Einschätzung ist gefragt.

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23 Antworten
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#1
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15687 Beiträge, 5693x hilfreich)

Meine Einschätzung:

Zitat (von ben890):
" Verkauf nach BGB §13. Keine Garantie, Rücknahme o. Gewährleistung so wie Haftung Gerät, Person, Leib, Leben und Seele"
Steht das tatsächlich so in der Annonce? Völliger Unsinn und daher ungültig.

VK braucht auf keinen Fall in Vorleistung zu gehen falls er erwägen sollte das Board kulanterweise zurückzunehmen.
Ich persönlich würde gar nicht mehr auf die Forderung des K eingehen. Wenn er einen Gewährleistungsanspruch geltend machen möchte dann muss er:
1) Nachweisen, dass das Board bereits vor dem Versand defekt war, bzw. so schlecht verpackt war, dass der VK es billigend in Kauf genommen hat, dass das Board evtl. defekt ankommen wird.
2) Er muss dem VBK die Möglichkeit der Nachbesserung geben. Dazu muss der VK aber die zunächst einmal die Ware erhalten um überprüfen zu können, dass tatsächlich überhaupt ein Defekt vorliegt.


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#2
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 995x hilfreich)

Also wenn es nur ein Mainboard war, dann sehe ich hier keine Pins, die kaputt sein könnten, die Pins hat der Prozessor, nicht der Sockel. War ein Prozessor mit dabei?

So oder so, wenn er weiß, dass die Pins verbogen sind, dann hat er den Prozessor in der Hand gehabt, damit hat er das Teil sicher selbst verbogen, sonst hätte es nicht in den Sockel gepasst.
Falls aber kein Prozessor dabei war, dann hat er seine eigenen Pins beim Einsetzen verbogen.

Sein Problem.


Zitat (von ben890):
Verkauf nach BGB §13. Keine Garantie, Rücknahme o. Gewährleistung so wie Haftung Gerät, Person, Leib, Leben und Seele


Das ist natürlich Käse und funktioniert auch nicht. Die Haftung für Vorsatz kann schonmal gar nicht ausgeschlossen werden, damit sehe ich die ganze Klausel als nichtig an.
Zu viel (und vor allem Unsinn) kann mehr schaden als nutzen.

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#3
 Von 
guest-12318.02.2023 11:30:34
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Tatsächlich sind die PIN,s heutzutage auf dem CPU Sockel am Mainboard und nicht mehr an der CPU (Bei Intel)

K sagte das der Versand richtig erfolgte und die Verpackung nicht Schuld haben kann.
K besteht weiter drauf "Geld zurück, dann übersendet er das Board.
V hat zwischenzeitlich rausgefunden, dass eine Behauptung von K nicht stimmen kann.
K sagte zwei mal "zwischen Paketannehme und der ersten Nachricht an V lagen 3 Minuten"
V findet durch den DHL Zeitstempel und der Nachricht raus, dass es ganze 25 Minuten waren.
V antwortet nicht mehr auf die Anfragen von K und wartet jetzt auf ggf. Post von der Behörde oder einen Anwalt.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111326 Beiträge, 38575x hilfreich)

Zitat (von ben890):
V wollte zur Güte eine Lösung und hat den Vorschlag gemacht. Die Hälfte der Kosten zu erstatten, wenn K einen Beweis liefert dass er das Mainboard unbrauchbar gemacht hat

Wie kommt man denn auf so einen Unfug ...?



Zitat (von ben890):
Verkauf nach BGB §13. Keine Garantie, Rücknahme o. Gewährleistung so wie Haftung Gerät, Person, Leib, Leben und Seele

Das dürfte komplett nichtig sein, bedeutet Verkäufer haftet im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung.



Zitat (von ben890):
V antwortet nicht mehr auf die Anfragen von K

Hätte man schon viel früher machen sollen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12318.02.2023 11:30:34
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie kommt man denn auf so einen Unfug ...?

Wenn K behauptet das Board sei Defekt, ist davon auszugehen, wenn V das Board zurück nehmende würde, K dafür gesorgt hat dass es nicht mehr geht um nicht blöd da zu stehen. Desweiteren meinte K er wäre Pc Spezialist und wüsste genau was wie welcher Pin belegen würden. Dem entsprechend kann V davon ausgehen, dass K das Board unbrauchbar machen würde. V würde auf den Schaden sitzen bleiben.

Zitat (von Harry van Sell):
Das dürfte komplett nichtig sein, bedeutet Verkäufer haftet im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung.

Es ist doch jegliche Gewährleistung ausgeschlossen worden. Desweiteren weiß V dass das Board ohne Problem bis zum Ausbau (wie in der Anzeige angegeben) lief und das es keine sichtbaren Beschädigungen gab. Warum soll V jetzt für einen Schaden aufkommen den vermutlich K verursacht (vorausgesetzt es gibt wirklich so einen Schaden)

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#6
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 995x hilfreich)

Zitat (von ben890):
Es ist doch jegliche Gewährleistung ausgeschlossen worden.


Wohl nicht. Die ganze Klausel ist sehr wahrscheinlich nichtig, da man die Haftung bei Vorsatz, sowie pauschal die Haftung für Verletzungen, etc. nicht einfach so ausschließen darf. Hier wollte man zu viel und bekommt damit effektiv das genaue Gegenteil, nämlich gar nichts.

Zumindest wäre das wohl so, wenn es vor Gericht geht und der Gegner nicht vollkommen ahnungslos ist.

Zur Nachbesserung muss der Käufer das Teil erstmal zurücksenden, vorher musst du gar nichts machen. Bei einem defekten Board musst du aber die Versandkosten (und auch die Reparatur/Neubeschaffung) zahlen, ebenso wie den neuen Versand zum Käufer.
Geld zurückverlangen kann er so nicht. Und ich würde auch nicht darauf eingehen.

Bilder (und eventuelle Seriennummern) solltest du abgleichen! Es könnte ein anderes Board zurückkommen...

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15687 Beiträge, 5693x hilfreich)

Zitat (von ben890):
Es ist doch jegliche Gewährleistung ausgeschlossen worden.
Nein, es wurde lediglich ein unsinniger Satz ohne rechtliche Relevanz geschrieben.
Die Gewährleistung wurde daher nicht wirksam ausgeschlossen.

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#8
 Von 
guest-12318.02.2023 11:30:34
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Zur Nachbesserung muss der Käufer das Teil erstmal zurücksenden, vorher musst du gar nichts machen. Bei einem defekten Board musst du aber die Versandkosten (und auch die Reparatur/Neubeschaffung) zahlen, ebenso wie den neuen Versand zum Käufer.
Geld zurückverlangen kann er so nicht. Und ich würde auch nicht darauf eingehen.


Wenn V aber weiß es war kein Schaden bis zum Versand an K da, und bei Rücknahme wäre einer da, was dann ? Kann V eine Wertminderung durchsetzen oder sowas?

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#9
 Von 
guest-12318.02.2023 11:30:34
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Nein, es wurde lediglich ein unsinniger Satz ohne rechtliche Relevanz geschrieben.
Die Gewährleistung wurde daher nicht wirksam ausgeschlossen.


Okay verstehe.
Ist V jetzt also verpflichtet das Board zurück zu nehmen oder zu ersetzen obwohl V weiß bis zum Versand war alles ok mit dem Board?

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15687 Beiträge, 5693x hilfreich)

Wenn V die Ware zurücknimmt, dann gesteht er ja quasi ein, dass die Ware vor dem Versand einen Mangel hatte oder zu schlecht verpackt war. Woher soll denn dann noch die Wertminderung kommen?
Also nein, aussichtslos.

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#11
 Von 
guest-12318.02.2023 11:30:34
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wenn V die Ware zurücknimmt, dann gesteht er ja quasi ein, dass die Ware vor dem Versand einen Mangel hatte oder zu schlecht verpackt war. Woher soll denn dann noch die Wertminderung kommen?
Also nein, aussichtslos.


Also soll V weiterhin ruhig bleiben und nichts tun? V sieht nicht ein das Board zurückzunehmen da V dabei bleibt, das Board war ok.

Im Fall das K nun Behörden einschalten wird, hat V da überhaupt eine Chance wenn wie hier gesagt, die "Haftungsklausel" fehlerhaft ist?

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#12
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 995x hilfreich)

Falls der Käufer (was ich mir nicht vorstellen kann, solche Typen reden gerne und machen selten was) wirklich ernst macht, dann wird's natürlich deutlich teurer.
Aber ich würde in der Situation wahrscheinlich auch abwarten und den Käufer ignorieren.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111326 Beiträge, 38575x hilfreich)

Zitat (von ben890):
Ist V jetzt also verpflichtet das Board zurück zu nehmen oder zu ersetzen obwohl V weiß bis zum Versand war alles ok mit dem Board?

Erst mal müsste K beweisen, dass der Mangel in der Verantwortung des V läge ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
guest-12318.02.2023 11:30:34
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Erst mal müsste K beweisen, dass der Mangel in der Verantwortung des V läge ...


Okay gut.

Ich vermute auch mal, was die Sachmängelhaftung angeht müsste K .. V erst mal schriftlich zur Nacherfüllung aufforden mit Frist oder? Eine Email/ Pn mit "Geld bis Montag sonst Anwalt" wird nicht als Aufforderung durchgehen oder?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111326 Beiträge, 38575x hilfreich)

Zitat (von ben890):
Eine Email/ Pn mit "Geld bis Montag sonst Anwalt" wird nicht als Aufforderung durchgehen oder?

Doch, das kann durchaus passieren.
Zumal es ja auch mehr gab als nur diese Worte ...



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
guest-12318.02.2023 11:30:34
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, das kann durchaus passieren.
Zumal es ja auch mehr gab als nur diese Worte ...


Und wo ist dass dann eine Aufforderung der Nacherfüllung mit ordentlicher Fristsetzung? Ich meine gelesen zu haben min. 14Tage. Sind ja keine 14Tage. Und es bezieht sich hier ja nur auf die Behauptungen von K. Und eine Nacherfüllung wird ja erst garnicht gefordert, sondern Geld sonst Anwalt. Ware gibt es erst wenn Geld da ist. Aber bei Nacherfüllung müsste K, V ja erstmal die Ware schicken.

Ergibt ja irgendwie so keinen Sinn alles.

Kann V sich eigentlich wehren da K , V des Betruges bezeichnet obwohl V sich keiner Schuld bewusst ist?

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#17
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4902 Beiträge, 808x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Also wenn es nur ein Mainboard war, dann sehe ich hier keine Pins, die kaputt sein könnten, die Pins hat der Prozessor, nicht der Sockel.
Vor 20 Jahren hätte die Aussage vielleicht gestimmt, heute ist das Unsinn.

Zitat (von ben890):
V ist sich keiner Schuld bewusst da das Board bis zum Ausbau ohne Probleme funktioniert hat (dafür gibt es auch Zeugen).
Aber wohl nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die CPU vom Board entfernt wurde. Oder hast Du das Mainboard mit CPU verkauft?

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#18
 Von 
guest-12318.02.2023 11:30:34
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Aber wohl nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die CPU vom Board entfernt wurde. Oder hast Du das Mainboard mit CPU verkauft?


Natürlich nur bis zum Zeitpunkt des Ausbaus. So wurde es im der Annoce ja auch geschrieben. Die hier bemängelten Pins, waren meiner Erinnerung nach voll in Takt.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4902 Beiträge, 808x hilfreich)

Zitat (von ben890):
Die hier bemängelten Pins, waren meiner Erinnerung nach voll in Takt.
Erinnerung = kein Beweis.

Ich tendiere dazu, dem Käufer zu glauben. Denn gerade der Laie verbiegt gerne die Pins, wenn er die CPU vom Board hebelt. Und ein solches Board ist nicht funktionsfähig.

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#20
 Von 
guest-12318.02.2023 11:30:34
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Ich tendiere dazu, dem Käufer zu glauben. Denn gerade der Laie verbiegt gerne die Pins, wenn er die CPU vom Board hebelt. Und ein solches Board ist nicht funktionsfähig.


Der Käufer ist doch auch ein Laie.
Desweiteren ist noch die Frage, warum der Käufer sich weigert den Hersteller mit ins Boot zu holen, so wie von mir angeboten. So hätte ich ein Schadensgutachten und nicht nur irgendwelche Behauptung.

Und warum lügt der Käufer ? Er gibt an es lagen zwischen Paket annehmen und der Nachricht an mich 3 Minuten. Es lagen aber tatsächlich 25Minuten dazwischen, also mehr als genug Zeit selber etwas zu zerstören z.B. in dem man selber eine CPU einsetzen wollte.

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#21
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4902 Beiträge, 808x hilfreich)

Zitat (von ben890):
Desweiteren ist noch die Frage, warum der Käufer sich weigert den Hersteller mit ins Boot zu holen, so wie von mir angeboten.
Weil der Käufer sich nicht darum kümmern muss, ob irgendein Hersteller irgendwas tut. Du hast ein funktionsfähiges Mainbaord verkauft und das Board ist defekt.

Zitat (von ben890):
Und warum lügt der Käufer ? Er gibt an es lagen zwischen Paket annehmen und der Nachricht an mich 3 Minuten. Es lagen aber tatsächlich 25Minuten dazwischen, also mehr als genug Zeit selber etwas zu zerstören z.B. in dem man selber eine CPU einsetzen wollte.
Reine Unterstellung von Dir. Oder meinst Du, der Käufer erhält das Paket und packt es innerhalb von Sekunden aus?

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#22
 Von 
guest-12318.02.2023 11:30:34
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Reine Unterstellung von Dir. Oder meinst Du, der Käufer erhält das Paket und packt es innerhalb von Sekunden aus?


Das hat der Käufer behauptet.
Der Käufer hat 2x angegeben zwischen erhalt, aufmachen und erste Nachrichten an mich lagen 3 Minuten.
Paket wurde um 11:40 zugestellt. Die erste Nachricht vom Käufer kam um 12:05 Uhr (Nachweiselich)

Zitat (von bostonxl):
Weil der Käufer sich nicht darum kümmern muss, ob irgendein Hersteller irgendwas tut. Du hast ein funktionsfähiges Mainbaord verkauft und das Board ist defekt.
wer außer der Käufer sagt denn das Board ist defekt ? Das ist Stand jetzt eine Behauptung vom Käufer. Ich habe angeboten das Board beim Hersteller einzuschicken zur Fehler feststellung, das hätte ich auch übernommen. Des weiteren hätte ich das Recht auf Nachbesserung wenn der Käufer beweist dass der Schaden bei mir bereits vorlag.

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#23
 Von 
bostonxl
Status:
Master
(4902 Beiträge, 808x hilfreich)

Zitat (von guest-12318.02.2023 11:30:34):
Ich habe angeboten das Board beim Hersteller einzuschicken zur Fehler feststellung, das hätte ich auch übernommen.
Zunächst mal hast Du jegliche Schuld von Dir gewiesen:
Zitat (von guest-12318.02.2023 11:30:34):
V ist sich keiner Schuld bewusst da das Board bis zum Ausbau ohne Probleme funktioniert hat (dafür gibt es auch Zeugen).
K behauptet es wären Mainboard bzw. CPU Pin,s Defekt und sendet ein Bild.
V kann damit nichts anfangen weil er nicht so tief in der Thematik steckt.
K will sein Geld wieder.
V widerspricht, da im Ebay-Kleinanzeige Anzeige stand " Verkauf nach BGB §13. Keine Garantie, Rücknahme o. Gewährleistung so wie Haftung Gerät, Person, Leib, Leben und Seele" und V sich sicher ist, dass bis zum Versand alles ohne Problem lief keine Schänden vorhanden waren.



Zitat (von guest-12318.02.2023 11:30:34):
V wollte zur Güte eine Lösung und hat den Vorschlag gemacht. Die Hälfte der Kosten zu erstatten, wenn K einen Beweis liefert dass er das Mainboard unbrauchbar gemacht hat (z.B. durch Zerstörung) somit würde V einen Betrug (z.B. eigen Nutzung von K oder Weiterverkauf) unterbinden.
Und noch ein unsinniger Vorschlag.

Ich sehe gerade, dass der TE sich verabschiedet hat. Waren wohl nicht die Wunschantworten.

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