EbayKleinanzeigen - Nachträgliche Preiserhöhung zulässig?

25. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
muschka123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
EbayKleinanzeigen - Nachträgliche Preiserhöhung zulässig?

Hallo
Ich habe auf Ebay Kleinanzeigen einen Artikel gekauft. Der Verkäufer und ich haben uns auf einen Preis + Versand geeinigt und ich habe vor einigen Tagen bezahlt.
Nun habe ich eine Nachricht vom Verkäufer bekommen. Er habe nicht gewusst wie viel der Artikel eigentlichen wert war, er habe ihn von einem Freund geschenkt bekommen und verkauft. Jetzt ist der Freund sauer, dass er so günstig verkauft und fordert von mir mehr Geld oder er verkauft nicht.

Jetzt meine Frage, darf der Verkäufer dass denn? Wir haben uns schließlich auf einen Preis geeinigt und ich habe bezahlt. Ich dachte damit haben wir einen Vertrag geschlossen, an den auch er sich zu halten hat.
Muss ich ihm mehr zahlen oder kann ich auf meinen Preis und natürlich den Artikel bestehen?

Es handelt sich um einen Privatverkauf

Danke schonmal für eure Antworten!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von muschka123):
Der Verkäufer und ich haben uns auf einen Preis + Versand geeinigt

Nun habe ich eine Nachricht vom Verkäufer bekommen. Er habe nicht gewusst wie viel der Artikel eigentlichen wert war, er habe ihn von einem Freund geschenkt bekommen und verkauft. Jetzt ist der Freund sauer, dass er so günstig verkauft und fordert von mir mehr Geld oder er verkauft nicht.


Pech ... der gegenseitig bindende Kaufvertrag ist schon zustande gekommen.

Noch schlimmer: wenn der Käufer jetzt einfach nicht liefert - dann könnte der Käufer - nach Fristsetzung - Schadensersatz STATT DER Leistung verlangen - und zwar nicht (nur) in Höhe des gezahlten Kaufpreises, sondern in Höhe des (Markt-)Werts für Sachen dieser Art.

Zitat:
darf der Verkäufer dass denn?


Nein.

Zitat:
und ich habe bezahlt.


Das Zustandekommen des Kaufvertrags hängt nicht (erst) davon ab, daß die kaufvertragliche Zahlungs-Verpflichtung erfüllt ist.

RK

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