Hallo,
ich habe mir eine Jacke (25Euro+ 5 Euro Porto) bei Ebay per Sofortkauf gekauft. Nun möchte ich es gerne wieder zurückschicken, da es mir doch nicht gefällt.
Der Käufer gibt ein volles Rückgaberecht (14 Tage), aber Porto für den Rückversand habe ich zu tragen (da unter 40 Euro).
Meine Frage ist, ob ich die 5 Euro Portogebühr der Sendung vom Käufer zu mir zurückerstattet zurückfordern kann, also die kompletten 30 Euro oder ob ich diese 5 Euro übernehme muss, ich nehme die Jacke ja nicht und habe mit an das Rückgaberecht gehalten.
Danke und liebe Grüsse
christoff
Ebayrücksendung - Portokosten
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Eigentlich gibt es bei Nichgefallen kein Umtausch oder Rückgaberecht.
Wenn es der Verkäufer trotzdem macht, ist es Kulanz. Da sollte die Paketgebühr ja wohl drin sein.
z.B. Hermes für 3,90€
Gruß Spezi
War der VK gewerblich? Wenn ja, muss er die Versandkosten tragen.
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sicher? Ich meine bei Otto zB muss man ja auch trotzdem die Portokosten zahlen.
Das Porto ist in bestimmten Fällen selbst zu tragen. So auch in Ihrem Fall wenn es vor dem Kauf so vereinbart wurde. Bei einem Widerruf sowieso.
Viele Grüße, Michael
Es kommt darauf an, ob der VK gewerblich oder privat ist und ob es ein Widerrufsrecht oder Rückgaberecht ist.
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Ich habe noch einmal geschaut und folgendes steht dort:
"Angemeldet als gewerblicher Verkäufer"
"Rücknahme - Weitere Angaben:"
Der Käufer kann die Bestellung binnen einer Frist von 2 Wochen nach Einang der Ware bei ihm widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und muss entweder schriftlich per Brief oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. Zur Fristwahrun genügt die Aufgabe zur Post oder Übergabe an einen anderen Transporteuer oder bei schriftlich erklärtem Widerruf die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die hinterlegte Adresse. Bei Ausübung des Widerrufsrechs sind Sie zur Rücksendung der Ware verpflichtet und traen bis zu einem ersteigerten Warenwert von 40,00 Euro die Rücksendekosten. Im Falle der Rücksendung erstatte ich Ihnen den schon gezahlten Ersteigerungspreis und bei einem Ersteigerungswert von über 40,00 Euro noch die Rücksendekosten. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Die Ware muss sich in jedem Fall in eimem wiederverkaufsfähigen Zustand befinden. Bei Verschlechterung (z.B. durch Gebrauchsspuren)oder Untergang der Ware vor Rücksendung ist die WErtminderung bzw. der Wert vom Kunden zu ersetzen.Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre für Neuware und 1 Jahr für Gebrauchtware und beginnt mit der Übergabe der Ware. Die Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung haben Sie nach Ihrer Wahl einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises. Bei Problemen wenet Euch bitte an mich.
Muss ich die Portokosten bei Rücksendung von der Lieferung zu mir übernehmen?
mfg
christoff
JA
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