Ehering von Händler zerstört

13. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
PJT
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 59x hilfreich)
Ehering von Händler zerstört

Der A kaufte vom B aus seinem professionell geführten Onlineshop einen Ring. Nachdem der erste Ring passte, wurde vor wenigen Wochen ein zweiter Ring der gleichen Größe bestellt. Dieser war jedoch zu klein, aber ein Umtausch wurde ausgeschlossen, auf Grund einer individuellen Gravur. Der B meinte, die Ringe können unterschiedlich ausfallen auf Grund des Ringprofils. Der B unterbreitete das Angebot den Ring zu weiten auf eigenes Risiko. Der B stimmte konkludent zu und bezahlte den A.
Der B informierte wenige Tage später, dass der Ring beim Weiten an der Steinfassung gerissen ist und bot an, für EUR 150 einen neuen Ring zu fertigen. Der Gesamtwert des Rings betrug EUR 500. Der A rief den B an, um den Sachverhalt zu klären. Der B informierte, dass ca. 60% der Ringe dieser Art und Beschaffenheit beim Weiten zerstört werden. Dies sei auch kein Garantiefall, da die Steinfassung eine natürliche Sollbruchstelle sei. Der B reagierte ungehalten, dass der A nicht auf das Angebot einen neuen Ring zu kaufen einging und zog das Angebot am Telefon zurück.

Fraglich ist, hätte der B über die geringen Erfolgsaussichten und das Verfahren vorab informieren müssen. Muss der B den Ring über ein geeigneteres Verfahren den Ring reparieren oder für die Kosten aufkommen.

Verfahren zur Ringgrößenänderung:
1. Kaltschmieden: Der Ring wird auf eine Form gepresst und dadurch geweitet. Risiko, dass das Material reißt.
2. Material zufügen: Der Ring wird aufgesägt, aufgebogen und Material eingesetzt. Zeitaufwendig und dadurch teuer

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16383 Beiträge, 5801x hilfreich)

Zitat (von PJT):
Fraglich ist, hätte der B über die geringen Erfolgsaussichten und das Verfahren vorab informieren müssen
Meiner Meinung nach: ja, denn das Risiko scheint sehr groß zu sein.

Zitat (von PJT):
Muss der B den Ring über ein geeigneteres Verfahren den Ring reparieren oder für die Kosten aufkommen.
Meiner Meinung nach ja.

Zitat (von PJT):
Zeitaufwendig und dadurch teuer
Hier aber anscheinend das was Sinn gemacht hätte.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15797 Beiträge, 9076x hilfreich)

Zitat (von PJT):
Dieser war jedoch zu klein, aber ein Umtausch wurde ausgeschlossen, auf Grund einer individuellen Gravur. Der B meinte, die Ringe können unterschiedlich ausfallen auf Grund des Ringprofils.

Das ist natürlich völliger Quatsch.
Wenn A einen fehlerhaften Ring geliefert hat (zu klein), dann hätte A das Problem lösen müssen (entweder weiten oder einen neuen Ring in der richtigen Größe liefern). Die Gravur spielt bei der Mangelbehebung keine Rolle.
Dafür muss natürlich klar sein, dass der Ring wirklich fehlerhaft ist (also kleiner als bestellt).

Jetzt stellt sich die Frage, ob der Käufer durch sein "Der B stimmte konkludent zu und bezahlte den A." auf seine Rechte unnötigerweise verzichtet hat. Ich fürchte schon.

Sitz der Ring-Verkäufer überhaupt in Deutschland?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PJT
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 59x hilfreich)

Ja, der Händler B sitzt in Deutschland.
Der erste Ring wurde marginal größer geliefert bei gleicher Größe laut Hersteller. Dadurch passt er. Der Zweite wurde exakt in der richtigen Größe geliefert und war dadurch zu klein. Dumm gelaufen und die EUR 30 Lehrgeld hat sich der A verdient.

Wenn ich das richtig lese, kommt der A mit den 150€ noch gut weg, wegen des Haftungsausschluss

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