Eheringe Anzahlung +Restzahlung

21. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
cypher123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eheringe Anzahlung +Restzahlung

Hallo Liebe 123Recht Gemeinde,

ich habe folgendes Problem:
Wir haben uns vor kurzen Eheringe gekauft, diese wurden zu 50% angezahlt, mit der aussage das wir die Ringe im August abholen und dort dann den Rest zahlen.
Im Kaufvertrag, wurde die Anzahlung und die Gravur festgehalten, jedoch kein Datum wann der Rest zu Zahlen ist.
Nun wurden wir angeschrieben, das wir die Ringe innerhalb von 7 Tagen zahlen sollen, worauf ich erst einmal klar gestellt habe das wir August ausgemacht haben. Daraufhin habe ich die Gravur nochmal hinterfragt, keine Antwort. Das war anfang Mai.
Nun wurden wir heute erneut angeschrieben, wenn wir nicht bis zum 23.06 die Ringe bezahlen werden Sie wieder eingeschmolzen(oder was auch immer), auf meinen Hinweis das bei unseren Kaufvertrag die Zahlung nicht festgelegt wurde, gilt Zahlung bei Abholung, jedoch weichen Sie immer aus, die Gravur wurde ebenfalls nicht gemacht.

Nun meine Frage wer hat recht? und auf welche Grundlage.
In meiner Firma habe ich die Kollegen vom Vertrieb gefragt, die meinen auch Zahlung bei Lieferung/Abholung.


Vielen Dank für eure Antworten

Probleme nach Kauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Hier sollte man von Zahlung bei Abholung ausgehen können. Wurde denn ein Abholtermin nachweisbar vereinbart?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cypher123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein es wurde lediglich gesagt das die Ringe Nach Ostern fertig sein werden und wir zur anprobe kommen sollen.
Dort wurde auch nochmal darauf hingewiesen das wir die Ringe im August abholen und zahlen, wir waren zwei und der Juwilier ebenfalls zu zweit.
Aber wie gesagt ein Termin wurde schriftlich nicht festgehalten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Sind die Ringe denn schon fertig?

Richtig ist, dass mangels anderer Vereinbarung die Restzahlung erst bei Abholung geleistet werden muss.

Andererseits kann der Juwelier auch darauf bestehen, dass die Ringe zeitnah abgeholt werden, wenn sie fertig sind.
Fertige Ringe bis zum August im Laden stehen zu lassen, müsste sich der Juwelier nur gefallen lassen, wenn das ausdrücklich vereinbart war. Das dürfte hier fraglich sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cypher123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage die sich mir jetzt stellt,
Kann er einfach sagen Zahle bis Donnerstag ansonsten sind Ihre Ringe weg? Oder kann ich sagen ich komme Sie am 02.07. abholen. Und was ist mit der Gravur.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat:
Kann er einfach sagen Zahle bis Donnerstag ansonsten sind Ihre Ringe weg?

Ja, das kann er.



Zitat:
Oder kann ich sagen ich komme Sie am 02.07. abholen. Und was ist mit der Gravur.

Ja, auch das kannst Du.


Und dann lässt man sich im August vom Ergebnis überraschen ...



Am sinnvollsten erscheint mir daher folgende Vorgehensweise:
Morgen hingehen und schauen ob die Ringe korrekt von Größe und Gravur sind
a) sie sind es, dann bezahlen und mitnehmen
b) sie sind es nicht, dann nichts bezahlen und gerichtsfeste Mängelreklamation (schriftlich, mit Zustellnachweis, Fristsetzung nach Datum) machen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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