Eheringe gekauft // nachträgliche Preiserhöhung

8. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Wispe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eheringe gekauft // nachträgliche Preiserhöhung

Hallo,

habe am Wochenende Eheringe bei einer größeren bekannten Schmuckverkaufskette in Auftrag gegeben. Diese sollten laut Auftrag knapp 250 € kosten und wurden direkt bei Vertragsabschluss bezahlt. Gestern ruft nun die nette Angestellte an und erklärt mir, dass ein Systemfehler aufgetreten ist und die Ringe in der Ausführung 750€ kosten sollen.
Nun könnte ich vom Kaufvertrag zurücktreten laut der Angestellten.
Besteht aber auch die Möglichkeit die Ringe für die 250€ zu bekommen, da wir ja einen "Vertrag" eingegangen sind?

Vielen Dank im Voraus!

Gruß,
Robert

-- Editier von Wispe am 08.12.2015 15:18

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3143 Beiträge, 3475x hilfreich)

http://www.it-recht-kanzlei.de/anfechtung-tipps-muster.html

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#2
 Von 
Wispe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich muss dazu sagen die Ringe wurden im Laden gekauft :crazy:

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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3143 Beiträge, 3475x hilfreich)

Zitat:
ich muss dazu sagen die Ringe wurden im Laden gekauft :crazy:



Auch dort gilt Anfechtung!!!

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16355 Beiträge, 5799x hilfreich)

Wispe, du hast da etwas falsch verstanden. Nicht DU kannst vom Kaufvertrag zurücktreten, sondern der LAden muss den Vertrag anfechten. Es besteht ein Vertrag zu 250€. Wenn derVerkäufer diesen anfechten möchte, dann kann er das wegen eines Irrtums evtl. erfolgreich machen. Dazu muss er diesen aber auch unmittelbar (innerhalb 2 Wochen nach Kenntnisnahme) anfechten! Wenn er dir sagt, dass du zurücktreten kannst, dann ist das wohl keine Anfechtung. Versäumt er es den Vertrag anzufechten, dann gilt der alte Vertrag zu 250€. Wenn er den Vertrag bisher also nicht angefochten hat, dann könntest du einfach mal abwarten.
Aber auf der anderen Seite.............. Jeder macht mal einen Fehler. Warum möchtest du denn den Händler unbedingt bestrafen? Sei doch einfach so fair und akzeptiere den neuen Preis oder entlass den Händler aus dem Vertrag. Du möchtest ja auch nicht, dass man dir einfach mal 500€ wegnimmt.

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#5
 Von 
Wispe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das ist richtig, ich werde wahrscheinlich die ringe auch für den neuen Preis nehmen, dass sind sie mir Wert.
Aber mal aus Interess, falls mir persöhnlich ein solcher Fehler unterliegt.
Wie sieht so eine Anfechtung aus?

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#6
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3143 Beiträge, 3475x hilfreich)

Zitat:
Wie sieht so eine Anfechtung aus?


Zitat:
Gestern ruft nun die nette Angestellte an und erklärt mir, dass ein Systemfehler aufgetreten ist und die Ringe in der Ausführung 750€ kosten sollen.


Das Wort "Anfechtung" muss nicht fallen.

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#7
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Grundsätzlich wäre das eine Anfechtung gewesen, nur durch das Angebot zum Vertragsrücktritt ist es jetzt eben keine mehr. Denn wenn der Verkäufer anfechten würde, gäbe es keinen Vertrag mehr, von dem man zurücktreten kann.

Vielleicht würde ein Privatverkäufer trotzdem noch damit durchkommen, bei einem gewerblichen Verkäufer kann aber erwartet werden, dass er sich der Konsequenzen seiner Handlungen bewusst ist.

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