Eidesstattliche Versicherung

25. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sally 12
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 19x hilfreich)
Eidesstattliche Versicherung

ich habe eine Warenlieferung erhalten bestehend aus mehreren Artikeln in der ein Artikel gefehlt hat aber auf der Rechnung ausgewiesen ist und dieser auch schon bezahlt war.
ich habe beim Versandhändler reklamiert. Nun soll ich eine Eidesstattliche Versicherung abgeben dass ich den Artikel nicht erhalten habe. Ist doch irgendwie unrealistisch, ich bin doch nicht für den ordnungsgemäßen Versand zuständig?

-----------------
" "

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Nun soll ich eine Eidesstattliche Versicherung abgeben dass ich den Artikel nicht erhalten habe.



Was hindert dich daran?

Oft wird die Verpackung gefilmt und/oder das Paket vom Abs. gewogen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Doch. Das Risiko geht ab Versandstation auf den Kunden über. Wenn der Lieferant also ordnungsgemäß die Sachen verpackt hat, ist es Ihr Risiko.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Doch. Das Risiko geht ab Versandstation auf den Kunden über. Wenn der Lieferant also ordnungsgemäß die Sachen verpackt hat, ist es Ihr Risiko.
<hr size=1 noshade>


Das ist bloß bei privaten VK nach § 447 BGB der Fall. Hier geht es um einen gewerblichen VK, § 474 II BGB .

Da aber das Paket nachweislich ankam, muss jetzt TE nachweisn, dass 1 Artikel darin gefehlt hat, darum geht es.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.156 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen