ich habe eine Warenlieferung erhalten bestehend aus mehreren Artikeln in der ein Artikel gefehlt hat aber auf der Rechnung ausgewiesen ist und dieser auch schon bezahlt war.
ich habe beim Versandhändler reklamiert. Nun soll ich eine Eidesstattliche Versicherung abgeben dass ich den Artikel nicht erhalten habe. Ist doch irgendwie unrealistisch, ich bin doch nicht für den ordnungsgemäßen Versand zuständig?
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Eidesstattliche Versicherung
25. November 2011
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Frage vom 25. November 2011 | 18:40
Von
Status: Beginner (73 Beiträge, 19x hilfreich)
Eidesstattliche Versicherung
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#1
Antwort vom 25. November 2011 | 19:02
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:
Nun soll ich eine Eidesstattliche Versicherung abgeben dass ich den Artikel nicht erhalten habe.
Was hindert dich daran?
Oft wird die Verpackung gefilmt und/oder das Paket vom Abs. gewogen.
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#2
Antwort vom 25. November 2011 | 19:10
Von
Status: Praktikant (571 Beiträge, 281x hilfreich)
Doch. Das Risiko geht ab Versandstation auf den Kunden über. Wenn der Lieferant also ordnungsgemäß die Sachen verpackt hat, ist es Ihr Risiko.
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#3
Antwort vom 25. November 2011 | 19:21
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Doch. Das Risiko geht ab Versandstation auf den Kunden über. Wenn der Lieferant also ordnungsgemäß die Sachen verpackt hat, ist es Ihr Risiko.
<hr size=1 noshade>
Das ist bloß bei privaten VK nach § 447 BGB der Fall. Hier geht es um einen gewerblichen VK, § 474 II BGB .
Da aber das Paket nachweislich ankam, muss jetzt TE nachweisn, dass 1 Artikel darin gefehlt hat, darum geht es.
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