Hallo, wir haben ein REH (im 4-Spänner) gekauft. Es gibt keine Eigentümergemeinschaft, obwohl wir verschiedenes Gelände gemeinsam benutzen (Garagenzufahrt). Nun ist es so, daß wir auch eine äußere Garage haben, allerdings lehnen an dieser Wand verschiedene Gegenstände anderer Leute (der mittleren Garage). Gehört uns die Wand - müssen wir sie auch streichen oder ist sie Gemeinschafteigentum? Die Garage gehört lt. Plan und Kaufrecht uns. An unserer Garage befindet sich ein Eingang zum dachboden der Garagen (ist der Einzige Eingan), aber rechtlich ist nichts geregelt. Wer muß dafür für den Anstrich sorgen? Wir, weil uns die Garage gehört und damit der teil des Daches und der Wand oder alle, weil alle den Eingang benutzen? Wie schon geschrieben, es gibt keine Sonderfestschreibung im Kaufvertrag. Die Einzige Festschreibung ist das Wegerecht, da die anderen sonst nicht zu ihrem Eingang kommen würden. Bei uns sind auch Gullideckel von allen und führen unterirdisch verschiedene Leitungen durch.
Andere Frage
Auf unserem Grundstück steht ein Stromkasten von e -on, haben wir da Anspruch auf Erstattung (Benutzung unseres Grundstückes), weil er erheblich stört (können da den Zaun nicht schliessen). Auch hierfür gibt es keine Festschreibung in den Kaufunterlagen.
Wäre für Infos dankbar.
Eigentum - Unklar ??????
21. Januar 2007
Thema abonnieren
Frage vom 21. Januar 2007 | 10:34
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 1x hilfreich)
Eigentum - Unklar ??????
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 22. Januar 2007 | 16:37
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1298x hilfreich)
Bezüglich des Stromkasten müssen sie ins Grundbuch schauen ob diesbezüglich eine Last eingetragen ist.
Genauso ist aus dem Grundbuch ersichtlich was zu Ihrem Grundstück gehört.
Sollte der Eingang zu den Dachgaragen auf Ihrem Grundstück liegen, diesen aber alle nutzen (und dadurch ja auch abnutzen und schädigen), sollte sinnvollerweise eigentlich irgendwo eine gemeinschaftliche Kostentragungspflicht für die gemeinsam genutzten Gegenstände festgehalten werden.
Für auf Ihrem Grundstück liegende Sachen sind aber zunächst Sie allein unterhaltspflichtig.
#2
Antwort vom 16. Februar 2007 | 18:54
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo
nein, im Grundbuch ist nichts eingetragen zwecks Stromkasten
Lichtinger
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