Eigentum zurückfordern

9. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
OddsAndEnds
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentum zurückfordern

Hallo community,
ich hoffe, hier etwas Hilfe finden zu können.
Ich hatte für eines meiner Kinder über Amazon ein Weihachtsgeschenk von Playmobil bei einem Händler gekauft. Später habe ich denselben Artikel in einem outlet store des Herstellers deutlich günstiger erwerben können. Daher habe ich den Artikel gemäß den Amazon-Bedingungen an den Verkäufer zurückgesandt, jedoch nicht "seine" Ware, sondern den identischen Originalartikel des Herstellers. Allerdings markiert der Amazon-Verkäufer seine Ware unsichtbar und verlangte nun, dass er nur den bei ihm erworbene Artikel akzeptiere. Mittlerweile hatte mein Kind das Geschenk bereits ausgepackt und bespielt, daher musste ich dem Verkäufer erklären, dass ich seiner Forderung nicht nachkommen könne, er doch aber einen gleichwertigen, identischen Artikel erhalten hätte. Daraufhin erklärte der Verkäufer, dass er nur seine eigene Ware zurücknähme, mir schließlich mangelfreie Ware verkauft hätte, während er nicht wüsste, ob der Artikel, den er von mir erhalten hätte, mangelhaft sei.
Tatsächlich ist dem nicht so, seine Ware weist mehrere Mängel auf - ein nicht vollständig funktionierendes elektrisches Element, ein fehlendes Kleinteil, ein anderes doppeltes Kleinteil. Also habe ich erklärt, seinen Artikel reklamieren zu wollen.
Jetzt verlangt der Verkäufer, der sowohl den Kaufpreis als auch einen neuen und originaverpackten Artikel besitzt, dass ich nicht nur die Versandkosten für beide Rücksendungen übernehmen müsse, sondern auch eine Aufwandsentschädigung zu zahlen hätte.
In der Zwischenzeit war ich derart frustriert, dass ich schrieb, ich würde auf Erstattung des Kaufpreises verzichten und bat um Rücksendung des Artikels auf meine Kosten. Jedoch verlangt der Verkäufer nun, dass er zuerst seine Ware zurückerhält, ich sodann FREUNDLICH um Herausgabe meines Artikels bitten solle und er erst dann die Ware an mich zurücksenden würde. Alternativ könne ich auch persönlich vorbeikommen (700 km Distanz). All seine Verlangen seien legitim und anwaltlich abgesichert.
Ich fühle mich schikaniert und wüsste gern, ob ich alle Forderungen des Verkäufers erfüllen muss, um meinen Artikle zurückzuerhalten. Der Warenwert des VK liegt bei ca. 40 Euro, der des von mir versandten Artikels bei 20 Euro. Vielen Dank,

Maria

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Hier sind 2 Sachen zu trennen.
1. Der Widerruf.
Der ist in die Hose gegangen, da man nicht dem Händler seine Ware zurückgesendet hat. Und die zurückgesendete Ware nur die Hälfte wert ist.

Seine Pflicht beschränkt sich darin, die falsche Ware nach Terminvereinbarung zur Abholung durch den Kunden bereit zu halten.
Wenn er sie zurücksendet, ist das Kulanz - dafür darf er dann auch eine angemessenen Vergütung verlangen.



2. Gesetzliche Mängelhaftung
Diese wäre von Vorgang 1 unabhängig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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