Eigentumsvorbehalt

25. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
asc1985
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)
Eigentumsvorbehalt

Hi

Wenn Person A bei einem Kaufhaus kauft und in Raten zahlt und nicht komplett gezahlt hat und die Ware weiter verkauft hat dann der Käufer also Person oder der Verkäufer also das Kaufhaus irgendwelche Rechte bzw. ist das komplett illigal oder muss dann nur bei nicht einhalten der raten anders gehandelt werden weil die Ware ja nicht zurück genommen werden kann ?

gruss
danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Der Gegenstand steht solange unter Eigentumsvorbehalt, bis er vollständig bezahlt ist.

Eine Veräußerung ist erst danach möglich, es sei denn, Sie zahlen mit dem Erlös den noch ausstehenden Betrag

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
asc1985
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn der K immer die Raten bezahlt und das Gerät schon verkauft hat ist also erstmal alles okay so lange die das Teil nicht zurück wollen oder gibt es da schon eine Strafe wenn man ein Teil nach Monaten verkauft ohne an den Eigentumsvorbehalt zu denken ?

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