Eigentumswohnung - Notar haftbar? Nutzungsausfall?

16. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
ivangrozni
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumswohnung - Notar haftbar? Nutzungsausfall?

Hallöchen,

ich habe mir vor ca. 3 Jahren eine Wohnung gekauft, die aus zwei einzelnen Wohnungen zusammengelegt wurde. Im Kaufvertrag stand ursprünglich, daß die Wohnung auch mit den dazugehörigen Kellerräumen (sprich 2/einer pro Wohnung) verkauft wird. Beim eigentlichhen Verkauf (bei der Beurkundung vom Notar), sagte der Verkäufer plötzlich, daß er einen Keller behält, und ihn als Sondernutzungsrecht auf eine, seiner restlichen Wohnungen einträgt. Da ich den Kauf nur wegen des einen Kellers nicht platzen lassen wollte stimmte ich der Sache zu.
Ich muß dazusagen, daß der Notar vom Verkäufer gewählt wurde, da es mir egal war und er in dieser Wohnanlage schon mehrere Wohnungen für den Verkäufer beurkundet hat.
Der Notar hatte zwar etwas komisch reagiert, aber nicht gesagt, daß soetwas garnicht geht.
Jetzt erfahre ich durch zufall vom Verwalter, daß er das hätte garnicht machen dürfen.Laut Teilungserklärung darf der Keller nicht von der Wohnung getrennt werden. Meine Frage ist, was soll ich jetzt machen?
Wende ich mich an den selben Notar? Gehe ich zu einem Anwalt?
Der Notar hätte das doch wissen müssen. Deswegen bezahle ich ihn doch, damit er mir sagt, was richtig ist und was nicht.
Mein Eindruck ist, als wenn die sich kannten, und er deswegen nichts gesagt hat. Ist es nicht auch richtig, daß dafür der Notar haftbar ist? Da ich nun nicht grade täglich eine Wohnung kaufe habe ich mich auf Fachkenntniss und unbefangenheit des Notars verlassen.
Kann ich vom Verkäufer oder Notar irgendeinen Nutzungsausfall verlangen? Oder muß ich sogar noch etwas draufzahlen um den Keller zu bekommen, da er ja aus dem Endgültigen Kaufvertrag rausgenommen wurde? Ich habe allerdings noch Vorverträge wo steht, daß die Wohnung mit beiden Kellern verkauft wird.
Ich bedanke mich schonmal für Ihre Hilfe und wünsche eine gute Nacht.
Sorry, habe jetzt erst gesehen, daßes auch ein Forum für Bauen und Grundstücksrecht gibt. Also wenn es geht, dann bitte verschieben. Danke

-- Editiert von ivangrozni am 16.01.2007 04:00:08

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gary80
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst ist zu sagen, daß ein Notar nicht von den Parteien gewählt wird, vielmehr jeweils die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Kaufverträge etc. noteriell Beurkundet. Daher ist es nicht verwunderlich, daß sich Verkäufer und Notar kennen, wenn Ersterer schon mehrerer Objekte in einer Gegend veräußert hat.
Was den vorliegenden Sachverhalt angeht, ist unklar, warum sich der Verkäufer an einem wohl in seinem Eigentum (nicht Bestandteil des KV ?)stehenden Keller ein Sondernutzungsrecht einräumen sollte, da dies eigentlich nur bezüglich des Nutzens für bestimmte im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Flächen unter Ausschluss aller anderen Wohnungseigentümer, einen Sinn machen würde.
Ich lasse mich da allerdings gerne verbessern.

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#2
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Gary80
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Na, dann wollen wir mal davon ausgehen, daß der Fall in Baden-Württemberg spielt.
Ich lasse mich da allerdings gerne verbessern.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ivangrozni
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ganze ist in Berlin, wo an fast jeder Ecke ein Notar ist.
Danke für Eure Antworten.

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