Ein TV Gerät zuviel bekommen!

19. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Hollowman76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)
Ein TV Gerät zuviel bekommen!

Hallo!
Ich hoffe hier kann mir einer weiterhelfen!
Ich habe vor ca 1 Jahr ein TV Gerät von Clatronic bei Plus gekauft! Es war ein 55er oder 59er glaube ich! Auf jeden Fall ist er mir kaputtgegangen und ich hab es zurückgeschickt und die haben mir dann ein neues gesendet! Eine Woche später kam erneut ein Packet an mit widerum ein neues Gerät! Also habe ich jetzt 2 Fernsehgeräte! Ich weiß noch irgendwie aus der BGB bzw. Privatrechtvorlesung damals, dass ich nicht verpflichtet bin das 2. Gerät zurückzuschicken! Ich meine mich erinnern zu können, dass der Prof. meinte, dass man diese erst eine angemessene Zeit liegen lassen muss und wenn sich keiner meldet, gehört es einem dann auch!
Nun zu meiner Frage: Kann mir jemand den oder die §§ des Gesetzes nennen, wo dies geregelt ist? Kann ja auch sein, dass sich das geändert hat! Was muss ich nun tun? Das Gerät zurückschicken?
Wäre echt nett, wenn mir hier "rechtlich" jemand weiterhelfen könnte!
Viele Grüße und einen recht herzlichen Dank vorab
Fabrizio!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Die Vorschrift, die Sie vermutlich meinen, ist § 241a BGB . Diese ist hier jedoch nicht einschlägig, da es sich nicht um die Lieferung unbestellter Sachen idS handelt. ME sind Sie aus dem Kaufvertrag (Nebenpflicht) verpflichtet, den Verkäufer auf seinen Irrtum hinzuweisen und ihm anzubieten, er könne den Fernseher nach Terminabsprache bei Ihnen abholen.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Mit der unbestellten Leistung gebe ich Dir in jedem Fall Recht. Hier dürfte im Zweifelsfall Absatz 2 greifen:

quote:

(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.



Woraus leitest Du die Hinweisverpflichtung ab? Würde mich interessieren.

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#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Ein Vertrag begründet ja neben den Hauptleistungspflichten (i.e. für den Käufer: Kaufpreiszahlung (und uU Abnahme der Kaufsache)) auch sog. Nebenpflichten. § 241 II BGB bestimmt, dass jeder Vertragsteil verpflichtet sein kann, auf die Rechte und Interessen des anderen Teils Rücksicht zu nehmen. Daraus könnte man mE hier eine entsprechende Hinweispflicht ableiten.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Verstehe. Danke!

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#5
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Gern geschehen!

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"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hollowman76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank für eure Hilfe! Also muss ich die Fa. anschreiben und sagen dass das Gerät zur Abholung bereitsteht! Vielen Dank nochmal! :-)

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#7
 Von 
Hollowman76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Also, ich hatte das jetzt so gemacht: Ich habe Clatronic per Fax mitgeteilt, dass diese mir ein TV-Gerät zuviel geschickt hätten und sie diese nach vorheriger Terminvereinbarung abholen könnten. Das ist doch juristisch gesehen meine Pflicht oder?

Auf jeden Fall bekam ich dann ein Brief, wo drin steht, dass ich das Gerät auf Kosten der Firma zurückschicken soll! Und da steht noch was von: Jegliche Haftung unsererseits ist ausgeschlossen und für die Transportsicherheit der Verpackung ist der Absender verantwortlich!
Ist das zu fassen????
Die machen einen Fehler und erwarten nicht nur dass ich das Ding zur Post schleppe sondern noch alle Verantwortung auf mich nehme! Aber egal! Meine eigentliche Frage ist: Ich muss das Teil doch gar nicht zurückschicken oder?
Ich meine, dass meine Pflicht darin bestand, dass ich Sie davon in Kenntnis gesetzt habe dass sie zuviel geliefert haben und sie es nach vorheriger Terminvereinbarung abholen könnten!! Dies habe ich ja auch getan! Es ist jedoch nicht meine Pflicht, diese abzuschicken (und dann noch auf meine Verantwortung)!!!
Wäre für Hilfe echt dankbar! Wenn es mir rechtlich zusteht, dass TV Gerät zu behalten, dann würde ich es natürlich gerne aber als Betrüger will ich dann doch nicht gelten!!! :-)
also was tun? :-)

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#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag Hollowman76,

das ist in der Tat eine Frechheit seitens der Firma, sofern der überschüssige Fernseher auf dem Verschulden der Firma beruht. Eine Pflicht zur Rücksendung auf Ihre Kosten haben Sie nicht. Das Inkenntnissetzen der Firma ist ausreichend. Setzen Sie der Firma eine angemessene Frist zur Abholung des Fernsehgerätes. Verstreicht diese Frist, so sind Sie nicht mehr zur Aufbewahrung verpflichtet. Achten Sie darauf, dass die Frist angemessen ist (z.B. 2 Wochen).

Vielen Dank für das Feedback!


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#9
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Ja, das sehe ich genauso wie der Kollege Roenner!

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#10
 Von 
Hollowman76
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Also auf Kosten von mir wollten Sie es nicht! Nur steht da, dass jegliche Haftung (beim Transport) für die Firma ausgeschlossen ist! Das ist echt so lächerlich!
Das mit der Fristsetzung hört sich alles gut an! Aber gibt es für all das auch ein §§? Oder sagt ihr das nur, weil ihr das auch so machen würdet! Möchte halt nicht was illegales machen, wenn ich nach der Frist z.B. das Gerät behalte!

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