Entschädigung für Nichtkauf

16. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mopeif
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)
Entschädigung für Nichtkauf

Hallo, habe Bei eBay ein handy verkauft. Nach 1,5 Monate sagt der käufer er will vom kauf zurücktreten. Ich will ihm sagen, dass ich ihn für 20 aus dem Vertrag lasse, da das handy nicht mehr zum selben preis Bei eBay los zu werden ist. Ist das legal? Grüße

-- Editiert von Mopeif am 16.12.2019 13:46

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Wenn die 20 EUR dem zu erwartenden Verlust realistisch entsprechen: ja


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Mopeif):
Ich will ihm sagen, dass ich ihn für 20 aus dem Vertrag lasse, da das handy nicht mehr zum selben preis Bei eBay los zu werden ist.
Dann sag ihm das doch

Zitat (von Mopeif):
Ist das legal?
Ja.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn die 20 EUR dem zu erwartenden Verlust realistisch entsprechen: ja
Das ist relativ egal. Es gibt einen Vertrag, diesen haben beide Seiten zu erfüllen. Soll der Vertrag aufgelöst werden, dann sind die Bedingungen dazu frei verhandelbar.

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#4
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Das ist ganz richtig.

Um aber auch für HvS zu sprechen: Wenn der Käufer sich einfach nur weigert, besteht allenfalls Anspruch auf Schadensersatz; bestimmt wollte HvS ungefähr darauf hinaus.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
bestimmt wollte HvS ungefähr darauf hinaus.

So ist es.

Zum anderen sollte da auch immer eine gewisse Gerechtigkeit herrschen.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Mopeif
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich habe ihn dann vor ca. einer Woche vor die Wahl gestellt. Entweder 30 Euro, für die eBay provision, die ich so oder so zahlen muss, da er zu spät bescheid gesagt hat oder kaufpreis innerhalb einer Woche. Er sagte dann, er kaufe das handy, aber nur wenn ich es ihm sofort zuschicke und er am 8.1. dafür bezahle, weil er dann aus dem Urlaub zurück komme, zu diesem er Morgen losfliege und alles an handyzubehör inkl. Verpackung vorhanden sein müsse.

In der Auktionsbeschreibung war aber nur vom Handy die Rede. Die Woche ist jetzt vorbei, soll ich einfach Anwalt einschalten?

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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
und alles an handyzubehör inkl. Verpackung vorhanden sein müsse.

In der Auktionsbeschreibung war aber nur vom Handy die Rede.
Auf Bildern waren weder Zubehörteile noch die OVP zu sehen?

Zitat:
soll ich einfach Anwalt einschalten?
Du musst schon selber entscheiden, ob sich das Risiko für ein paar Euro lohnt.

Du kannst ja mal rechnen:

erneuter Verkauf für ein paasr Euro weniger, auf der einen Seite.

Dagegen rechne mal Kosten für Anwalt, evtl Gerichtskosten etc. Dabei solltest du immer im Hinterkopf behalten, was ist wenn dein gegner nicht zahlungsfähig ist? Dann gibst du noch ein paar Hundert Euro aus um am ende evtl recht zu bekommen, aber dein gegner kann nicht zahlen.

Ehrlich gesagt, lohnt der Stress und das Kostenrisiko?

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#8
 Von 
Mopeif
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)

Fk Rechtssystem. nagut, aber er meinte er zahlt. Kann ich dann jetzt noch einfach den Kaufvertrag auflösen?

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#9
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Was ist mit dem Rechtssystem nicht in Ordnung?

Wenn du dir wünschst, dass er zur Zahlung gezwungen ist, ohne dass er das will, musst du halt Zwang ausüben. Und das geht mit staatlicher Hilfe selbstverständlich nur nach einer objektiven Prüfung. Oder wie hättest du es dir gewünscht? Dass du einfach nur den Bürgermeister deiner Stadt anrufst und der regelt dann? Fährt zum Schuldner hin? Kostenlos?

Wenn du das ohne Anwalt machst, ist die Sache soo teuer auch wieder nicht. Du musst einfach selbst wissen, ob es dir das, und sei es nur aus Prinzip, wert ist. Du hast dich ja nun schon recht lange hinhalten lassen. Entweder ist es dir offenbar also doch nicht viel wert, oder jetzt erst recht, weil er dich wütend gemacht hat :D

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#10
 Von 
Mopeif
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie regelt man das ohne Anwalt?

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#11
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Man müsste dann das, was der Anwalt tun würde, eben selbst tun. Außergerichtlich versuchen, den Gegner von deinem Standpunkt zu überzeugen, und dann notwendigenfalls Klage erheben oder das gerichtliche Mahnverfahren betreiben, wenn der Gegner zur Vorleistung verpflichtet ist.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Mopeif):
Kann ich dann jetzt noch einfach den Kaufvertrag auflösen?

Eventuell ja, eventuell nein. Kommt auf die Antwort an.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Mopeif
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich soll jetzt bis zum 8.1 auf seine Antwort warten? ...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Mopeif):
Ich soll jetzt bis zum 8.1 auf seine Antwort warten? ...

Da man die Rückfragen nicht beantworten mag, wäre das die sicherste Variante.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
Mopeif
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)

Also er hat gesagt am 8.1. wird er definitiv bezahlen + Bestätigung schicken. Hab ein wenig Angst, dass er das nicht tut, bzw es ein Trick ist. Weil der Kauf dann ca 3 Monate her ist. Gibt's da irgendwie eine Frist, dass man nach 3 Monaten aus dem Kauf raus ist oder so? Dieser Rechte-Dschungel killt mich..

Edit: habe ihm Grad eine Email geschickt und von eBay eine Antwort bekommen, dass diese E-Mail nicht mehr gūltig ist und ich ihn über das ebay-nachrichtensystem kontaktieren soll, ist wohl kein gutes Zeichen oder....was würdet ihr tun wenn am 9. noch kein Geld drauf ist?

-- Editiert von Mopeif am 04.01.2020 17:08

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#16
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Da ist kein Rechtedschungel. Du machst es dir höchstens selbst schwer. Halte dich einfach an deine eigenen Aussagen und lass dich nicht veralbern. Wenn du ihm anbietest oder auf sein Angebot eingehst, dass er noch eine Nachfrist unter bestimmten Bedingungen haben soll, dann musst du natürlich auch damit leben. Beim nächsten Mal bietest du so etwas einfach nicht an bzw gehst nicht auf so etwas ein.

Du verlangst entweder Erfüllung des Vertrages oder trittst vom Vertrag zurück, wenn er sich ernsthaft und endgültig weigert oder auch nach deiner angemessenen Nachfrist nicht den Vertrag erfüllt; eigentlich ganz einfach.

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#17
 Von 
Mopeif
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)

So einfach ist es nicht. Er hat sich zu spät vom Vertrag entfernen wollen, sodass ich die eBay Provision so oder so bezahlen muss. Zumindest die will ich von ihm zurück haben.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Es bleibt einfach: Auf Erfüllung bestehen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz kann man ja trotzdem verlangen. Rechtlich ist das absolut kein Dschungel. Wenn man sich darin nicht auskennt, mag ich den Eindruck verstehen, aber nach der Erläuterung müsste man sehen: es ist im Prinzip ganz einfach.

Die Schwierigkeiten, die du empfindest, sind stattdessen rein tatsächlicher Natur. Du willst einen Streit möglichst vermeiden und schwankst daher zwischen "Durchsetzen" und "Nachgeben". Kann ich natürlich trotzdem gut verstehen.

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