A kauft im Internet von einem Händler ein technisches Gerät. Nach Erhalt teilt er dem Händler mit, dass es defekt sei.
Der Kaufpreis wurde erstattet. Der Händler erklärte, dass er wegen der Rücksendung erst Kontakt mit dem Hersteller aufnehmen müsse, den er jedoch erst erheblich verzögert erreichte. Ca. zwei Monate nach der Reklamation setzte A eine Frist für Mitteilung der Rücksendemodalitäten. Nach Ablauf der Frist werde er das Gerät entsorgen.
Der Händler erhielt zwischenzeitig die Rückmeldung vom Hersteller und bat vor Ablauf der ihm gesetzten Frist um Mitteilung von Terminen zur Abholung des Gerätes. Dies blieb jedoch von A unbeantwortet. Nach Ablauf der Frist teilte A dann mit, dass das Gerät nunmehr entsorgt worden sei.
Ist das zulässig?
M.E. hat der Händler vor Fristablauf um Mitteilung eines Termins gebeten und insbesondere einer Entsorgung nicht ausdrücklich zugestimmt.
Kann der Händler Schadensersatz geltend machen?
Schließlich erhält auch er vom Hersteller nur Ersatz des Einkaufspreises, wenn er das Gerät zurückgibt.
Wäre dieser i.H. des EKP oder VKP oder z.B. des Zeitwertes des defekten Gerätes?
M.E. müsste dies mindestens der EKP sein, da der Hersteller diesen gegenüber dem Hersteller schuldet.
Wann liegt eine ungerechtfertigte Bereicherung vor?
Entsorgung einer angeblich defekten Kaufsache
2. Januar 2023
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Frage vom 2. Januar 2023 | 16:44
Von
Status: Beginner (78 Beiträge, 8x hilfreich)
Entsorgung einer angeblich defekten Kaufsache
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#1
Antwort vom 2. Januar 2023 | 17:44
Von
Status: Master (4826 Beiträge, 796x hilfreich)
Nein.ZitatIst das zulässig? :
Ja.ZitatKann der Händler Schadensersatz geltend machen? :
Mindestens EKP.ZitatWäre dieser i.H. des EKP oder VKP oder z.B. des Zeitwertes des defekten Gerätes? :
#2
Antwort vom 2. Januar 2023 | 18:30
Von
Status: Unbeschreiblich (111037 Beiträge, 38538x hilfreich)
ZitatDer Händler erklärte, dass er wegen der Rücksendung erst Kontakt mit dem Hersteller aufnehmen müsse :
Warum denn das?
Der Händler kann doch wohl alleine entscheiden ob der Käufer ihm das Teil zurücksenden soll?
ZitatCa. zwei Monate nach der Reklamation setzte A eine Frist für Mitteilung der Rücksendemodalitäten. :
Und der Wortlaut dieser Fristsetzung war?
Zitatbat vor Ablauf der ihm gesetzten Frist um Mitteilung von Terminen zur Abholung des Gerätes. :
Bitten muss niemand beachten, auch löst das nicht beachten von Bitten nicht unbedingt eine Rechtsfolge aus.
Da hätte der Händler besser gerichtsfest fordern sollen.
ZitatDies blieb jedoch von A unbeantwortet. :
Dann ist diese Bitte wohl nicht angekommen? Jedenfalls müsste der Händler den Zugang im Machtbereich des A im Falle des Falles beweisen, sollte A den Zugang bestreiten.
ZitatKann der Händler Schadensersatz geltend machen? :
Ja, kann man.
Denn geltend machen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.
ZitatWäre dieser i.H. des EKP oder VKP oder z.B. des Zeitwertes des defekten Gerätes? :
Erst mal wird nur der Zeitwert geschuldet.
Möchte man mehr, wie z.B. den EKP, kommt es dann auch auf die konkreten vertraglichen Vereinbarungen mit dem Lieferanten des Händlers an.
ZitatWann liegt eine ungerechtfertigte Bereicherung vor? :
In der Regel, wenn die Voraussetzungen die Gesetzgeber und Rechtsprechung stellen erfüllt sind.
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#3
Antwort vom 3. Januar 2023 | 07:37
Von
Status: Gelehrter (10150 Beiträge, 4106x hilfreich)
ZitatErst mal wird nur der Zeitwert geschuldet. :
Erstmal wird der Warenwert (Verkaufspreis) geschuldet.
Alles weitere hat sich der Käufer mit seiner Entsorgung wohl selbst verbaut.
#4
Antwort vom 3. Januar 2023 | 15:33
Von
Status: Unbeschreiblich (111037 Beiträge, 38538x hilfreich)
ZitatErstmal wird der Warenwert (Verkaufspreis) geschuldet. :
Dafür fehlt es an der Rechtsgrundlage.
Wenn ich fremdes Eigentum beschädige schulde ich regelmäßig nur den Schaden, das ist hier nicht der VKP.
Hätte der Verkäufer das Geld nicht erstattet und den Kaufvertrag nicht aufgelöst, sähe das durchaus anders aus ...
#5
Antwort vom 4. Januar 2023 | 08:01
Von
Status: Schüler (452 Beiträge, 48x hilfreich)
ZitatA kauft im Internet von einem Händler ein technisches Gerät. Nach Erhalt teilt er dem Händler mit, dass es defekt sei. :
Der Kaufpreis wurde erstattet.
Tja, dumm gelaufen.
Man kann sich jetzt natürlich noch weiter mit dem Käufer rumärgern und Schadenersatz fordern, beim nächsten Mal ist man aber hoffentlich so schlau und erstattet den Kaufpreis erst, wenn die Reklamation abgeschlossen ist.
#6
Antwort vom 4. Januar 2023 | 08:04
Von
Status: Schüler (452 Beiträge, 48x hilfreich)
ZitatWarum denn das? :
Der Händler kann doch wohl alleine entscheiden ob der Käufer ihm das Teil zurücksenden soll?
Berechtigte Frage.
#7
Antwort vom 11. Januar 2023 | 19:34
Von
Status: Beginner (78 Beiträge, 8x hilfreich)
Vielen Dank für die Antworten. Leider hatte ich keine Benachrichtigung erhalten, dass jemand geantwortet hatte und ging davon aus, dass niemand geantwortet habe. Dachte, man bekomme bei eigenen Beiträgen auch eine Mitteilung, wenn man "Mail bei neuem Beitrag?" nicht aktiviert.
ZitatWarum denn das? :
Der Händler kann doch wohl alleine entscheiden ob der Käufer ihm das Teil zurücksenden soll?
Richtig! Ob er ihm das Teil zurücksenden soll. Es war jedoch fraglich, ob der Käufer das Teil direkt an den Hersteller zurücksenden soll, da der Händler gegenüber diesem eine Gewährleistung geltend machen konnte.
ZitatUnd der Wortlaut dieser Fristsetzung war? :
"falls ich in den nächsten 14 Tagen keine Rückmeldung erhalte werde ich das Gerät entsorgen!"
ZitatBitten muss niemand beachten, auch löst das nicht beachten von Bitten nicht unbedingt eine Rechtsfolge aus. :
Da hätte der Händler besser gerichtsfest fordern sollen.
Das Wort "Bitte" soll es zum Scheitern bringen? Soll jede Kommunikation im Imperativ ohne Höflichkeitsformen und per Einschreiben/Rückschein erfolgen?
ZitatDann ist diese Bitte wohl nicht angekommen? Jedenfalls müsste der Händler den Zugang im Machtbereich des A im Falle des Falles beweisen, sollte A den Zugang bestreiten. :
Das dürfte insofern nachvollziehbar sein, als dass es über das Nachrichtensystem der Plattform erfolgte, wenngleich dies natürlich nicht die Beweiskraft eines nachgewiesenen Briefes hat.
ZitatMöchte man mehr, wie z.B. den EKP, kommt es dann auch auf die konkreten vertraglichen Vereinbarungen mit dem Lieferanten des Händlers an. :
Die Interpretation, dass der Zeitwert niedriger als der EKP sei, ist unzutreffend.
ZitatIn der Regel, wenn die Voraussetzungen die Gesetzgeber und Rechtsprechung stellen erfüllt sind. :
Eine solche Aussage ist in einem Forum wenig angebracht. Den Gesetzestext zu lesen, vermag wohl jeder.
ZitatMan kann sich jetzt natürlich noch weiter mit dem Käufer rumärgern und Schadenersatz fordern, beim nächsten Mal ist man aber hoffentlich so schlau und erstattet den Kaufpreis erst, wenn die Reklamation abgeschlossen ist. :
Der Kaufpreis wurde durch die Plattform erstattet und mitnichten durch aktives Tun des Händlers!
#8
Antwort vom 12. Januar 2023 | 02:09
Von
Status: Unbeschreiblich (111037 Beiträge, 38538x hilfreich)
ZitatEs war jedoch fraglich, ob der Käufer das Teil direkt an den Hersteller zurücksenden soll, da der Händler gegenüber diesem eine Gewährleistung geltend machen konnte. :
Dieser Sonderwunsch würde dann dem Händler zur Lastfallen.
ZitatDas Wort "Bitte" soll es zum Scheitern bringen? :
Klar.
Wäre nicht da erste Mal.
ZitatSoll jede Kommunikation im Imperativ ohne Höflichkeitsformen und per Einschreiben/Rückschein erfolgen? :
Wenn es rechtssicher sein soll, dann wäre das zu empfehlen.
ZitatEine solche Aussage ist in einem Forum wenig angebracht. Den Gesetzestext zu lesen, vermag wohl jeder. :
Dann verstehe ich die Frage nicht, denn genau da steht es ja drin?
ZitatDer Kaufpreis wurde durch die Plattform erstattet und mitnichten durch aktives Tun des Händlers! :
Selbstverständlich durch aktives Tun des Händlers.
Er hat dies ja mit der Plattform so vertraglich vereinbart. Die Plattform ist damit regelmäßig der Erfüllungsgehilfe des Händlers und jede Handlung würde damit so gewertet, als hätte er sie persönlich getätigt.
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