Hallo zusammen,
Ich habe im November 2006 ein Notebook gekauft, welches bis vor vier Monaten tadellose funktionierte. Dann trat innerhalb von den letzten vier Monaten zwei mal der gleiche Fehler auf. Beide Male wurde die Grafikkarte als Garantieleistung getauscht. Die Garantie beträgt zwei Jahre.
Da ich im Internet gelesen habe, dass dieser Fehler bei meiner Notebook-Marke sehr oft autritt habe ich jetzt die Befürchtung, dass ich nach Ablauf der Garantie auf der Reparaturrechnung sitzen bleibe. Ich habe gelesen, dass ich nach zweimaliger erfolgloser Reparatur Anspruch auf Geld oder Neugerät habe. Allerdings habe ich in diesem Kontext sehr unterschiedliche Meinungen gelesen.
Auf was habe ich denn genau ein Anrecht, wenn der Fehler erneut auftritt?
Mit freundlichen Grüßen,
Patrick Krämer
-- Editiert von Patrick Krämer am 24.01.2008 08:49:54
-- Editiert von Patrick Krämer am 24.01.2008 10:18:42
Erfoglose Reparatur - Notebook
24. Januar 2008
Thema abonnieren
Frage vom 24. Januar 2008 | 08:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erfoglose Reparatur - Notebook
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 24. Januar 2008 | 23:34
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Zum x-ten Mal: Hier geht es in erster Linie um Ansprüche aus Gewährleistung, nicht aus Garantie.
Nach 2-maliger erfolgloser Reparatur/Austausch (also beim 3. Defekt) können Sie vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurück verlangen.
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