Ersatz der Reparaturkosten

8. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
misi
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 3x hilfreich)
Ersatz der Reparaturkosten

Hallchen,
meine Frage bezieht sich auf folgendes Problem. Ein
Verbraucher hat von einem Unternehmer eine Waschmaschine gekauft, welche auch angeschlossen werden sollte. Gesagt getan. Leider läuft die Waschmaschine wegen eines Defekts des Schließmechanismus und wegen unsachgemäßer Anschließung des Gerätes aus. Der Verbraucher ruft beim Händler an und verlangt Schadensregulierung, welche der Händler unter Berufung eines individualvertraglichen Haftungsausschluß verweigert. Danach lässt der Verbraucher die Maschine von einen Istallateur reparieren und ordnungsgemäß anschließen. Nun verlangt er Ersatz der Reparaturkosten vom Händler. Aber Woraus???
Aus §§ 280 I, III, 281
oder §§ 280 I, III, 283???

Die Nacherfüllng war ja zum Zeitpunkt des Anspruchsbegehren des Käufers noch möglich, ist aber durch die Selbstvornahme der Reparatur unmöglich geworden..

MFG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten, da Sie verpflichtet sind, dem Hersteller oder Verkäufer die Möglichkeit auf Nachbesserung zu geben. Haftungsausschluß ist hier aufgrund der gesetzl. Gewährleistung nicht möglich

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

@murgab

Das sehe ich nicht so, der Händler hat die Schadensregulierung ja zuerst abgelehnt als der K eine Nachbesserung haben wollte. Der VK hat somit sein Recht zur Nacherfüllung verwirkt und der K kann sich sehr wohl die Kosten die durch einen Sachmangel entstanden sind vom VK zurückerstatten lassen.


Viele Grüße, Michael

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#3
 Von 
misi
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für eure Antworten...aber könnt ihr mir noch eine kleine Hilfestellung bezüglich der Unmöglichkeit geben :) :)
Bezieh ich mich dabei auf den Zeitpunkt der Fristsetzung durch K oder auf den Zeitpunkt des Ersatzverlagen von den Reparaturkosten???

Danke schonn mal im voraus...
MFG Misi

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#4
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
misi
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 3x hilfreich)

naja bei einer Hausarbeit muss ich doch immer alles ansprechen...Klar der Verbraucher möchte keine Nacherfüllung da er den Schaden schon durch eine andere Firma repieren lies. Ich wollte halt ansprechen das es zum Zeitpunkt wo K die Reparaturkosten ersetzt verlangt, für VK unmöglich ist den Schaden zu beheben??!!

MFG Misi

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