Ersatzgerät schlechter als Originalgerät

25. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
OM
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ersatzgerät schlechter als Originalgerät

Hallo,

ich habe folgende Frage:
Vor fast 2 Jahren habe ich mir einen relativ teuren Rasierer für ca. 170 EURO gekauft. nach 6 Monaten ist dieses Gerät das erste Mal defekt gewesen, woraufhin ich von dem Hersteller ordnungsgemäß nach meinem Garantieanspruch ein neues gleiches Modell erhalten habe.

Nun nach fast 2 Jahren und somit immernoch innerhalb der Garantie ist auch dieses Gerät wieder defekt. Daraufhin habe ich es nochmals eingeschickt, aber nun ein anderes Modell erhalten. Im Internet erhalte ich dieses Gerät für nur 45 EURO. Auch die Produktbeschreibung des Gerätes verspricht nicht soviel, wie mein ursprüngliches Gerät.

Ist das so in Ordnung? Muss ich mich mit dem Ersatzgerät (billiger und mit weniger Leistung) zufrieden geben? Was für Möglichkeiten habe ich? Kann ich Geld zurückfordern, wenn die mir kein gleichwertiges Gerät schicken können/wollen?

Vielen Dank!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Es kommt darauf an, was in der Garantie-Erklärung des Herstellers steht.

Eine Garantie ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum „garantiert“

Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu, welche von Käufer und Verkäufer vertraglich abgeschlossen wird.

http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

Hat er sich eine solche Option (Austausch gegen anderes Modell - nach einer gewissen Zeit) vorbehalten, wird das rechtlich korrekt sein. Hat er das nicht, wird zumindest ein Anspruch auf Reparatur des alten Gerätes bestehen.

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#2
 Von 
OM
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

danke für die schnelle Antwort. Ich konnte bisher nirgends so eine Garantieerklärung einlesen. Beim Hersteller auf der Internetseite, worüber ich die Garantieabwicklung vorgenommen habe, konnte ich keine Informationen finden. Auch jetzt nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Normalerweise liegt ja einem Gerät solche Garantieerklärung in Schriftform bei. Um welche Marke geht es hier?

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
OM
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die große Resonanz.

Ich habe im Karton die Garantieerklärung gefunden, das ist diese kleine Broschüre, der man so wenig Beachtung schenkt :-).

Dort steht (Zitat):

"Tritt während der Garantiezeit ein Fehler am Gerät auf, wird es kostenfrei repariert oder ausgetauscht, wenn ein Kaufbelegt vorliegt. Dies führt nicht zu einer Verlängerung der Garantiezeit."

Sowohl der Defekt als auch der Kaufbelegt lagen vor. Was heißt denn hier "ausgetauscht"? Dürfen die es dann durch ein anderes Model austauschen?

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