Ersatzlieferung/Schadensersatz

24. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
mainest
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Ersatzlieferung/Schadensersatz

Hallo Zusammen,

ich habe mir letztes Jahr ein Gerät über eine Kleinanzeige gekauft. Ich habe mit dem Verkäufer einen privaten Kaufvertrag geschlossen. Daraufhin habe ich ihm das Geld dafür überwiesen. Mir wurde im Vertrag ein festes Versanddatum zugesichert. Zu diesem Zeitpunkt hat er die Geräte aber erst bestellt ich bin sozusagen in Vorkasse gegangen. Ich habe mich für diesen Kauf entschieden weil ich die Geräte lieber hier in Deutschland kaufen wollte. Aktuell ist es so, dass der Verkäufer behauptet diese Geräte nicht erhalten zu haben. Und möchte vom Kauf zurücktreten. Ich möchte die Geräte aber haben und habe Ihm das auch mitgeteilt. Jetzt beruft er sich auf den "§ 275 Ausschluss der Leistungspflicht". Angeblich sind die Geräte bei ihm nie angekommen und er Möchte den Kaufvertrag auflösen. Bei Händler waren die Geräte ausverkauft weshalb er diese nicht mehr besorgen kann. In der Zwischenzeit hat er aber vom Hersteller ähnliche Geräte bestellt und auch zum Verkauf angeboten. Aktuell ist es aber so das der Händler die Geräte wieder auf Lager hat. Der Preis ist aber um ca. das fünffache gestiegen. Er beruft sich darauf das es für ihn finanziell nicht möglich ist die Geräte zum aktuellen Preis zu Kaufen. Die Zwischenzeitlich gekauften Geräte waren ca 2,5 mal so teuer wie das erste Gerät. Da diese Geräte vom gleichen Hersteller stammen und aktuell auch genauso teuer sind wie das was ich bestellt habe würde ich gerne dieses als Ersatz erhalten. Ich hoffe das was ich hier geschrieben habe ist verständlich.

Jetzt stellt sich mir die Frage wie verfahre ich weiter:
- Kann ich Schadensersatz verlangen weil er mir die Geräte nicht Liefert und ich dadurch in der Produktion behindert bin?
- Kann ich Schadensersatz in Höhe der Differenz zum aktuellen Preis verlangen und mir die Produkte direkt beim Hersteller bestellen?
- Gilt der Schadensersatzanspruch wenn er die Lieferprobleme nicht zu verschulden hat? Angeblich hat ja der Händler nicht geliefert.
- Kann ich auf eine Ersatzlieferung bestehen auch wenn das Produkt das 3-5 Fache kostet oder greift hier wieder § 275 Abs. 2 und 3? Da frage ich mich aber was passiert wenn ich 1 KG Gold Kaufe welches vom Verkäufer in Afrika bestellt wurde. Die Lieferzeit beträgt einem Monat und der Wert steig in dieser Zeit auf das 3 Fache an. Ich bekomme mein Gold nicht weil der Verkäufer es angeblich nie erhalten hat. Dann habe ich doch trotzdem das Recht auf mein 1 KG Gold auch wenn der Händler das 3 Fache bezahlen muss. Oder täusche ich micht? Wo ist hier die Grenze? Auch bin ich hier ein Risiko eingegangen. Der Goldpreis hätte in dieser Zeit auch um das 3 Fache fallen können. Dann hätte der Verkäufer mir den Artikel mit Sicherheit verkauft und wäre nicht an einer Aufhebung interessiert. Falls dieser Artikel nicht beim Verkäufer angekommen ist war es doch auch sein eigenes Risiko. Er muss sich an seinen Händler wenden.
- Wie sieht es hier bei den Kosten aus wenn ich mir einen Anwalt besorge? Muss diese Kosten der Verkäufer Tragen oder kommen wir hier wieder zum § 275 und evtl. dann zum § 280?

Er möchte den Kaufvertrag beim Händler Stornieren und sein Geld zurückfordern. Das hat doch aber mit meinem Kaufvertrag nichts zu tun. Kann er ja gerne machen aber er muss mir meinen Artikel doch trotzdem Liefern? Ich habe die Vermutung das er mir die Ware nicht verkaufen möchte weil sie mittlerweile um ein vielfaches mehr wert ist. Das kann ich ihm aber nicht beweisen.

Ich würde gerne wissen wo ich Rechtlich stehe und wie hoch meine Chancen sind die Ware zu erhalten.

Vielen Dank schon mal an die, die sich dass alles durchgelesen haben. Falls es noch Fragen gibt einfach nachfragen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11183 Beiträge, 4294x hilfreich)

Das soll Privat sein?
Ware zum Zweck des Wiederverkaufs zu erwerben / bestellen ist sowas von gewerblich.......

Ich schätze die Chance entweder Ware oder Schadenersatz erhalten zu können als nicht ausgeschlossen ein, Leistungsfähigkeit des Schuldners vorausgesetzt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mainest
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Er hat kurz darauf eine Firma gegründet und die Produkte in einem Onlineshop angeboten. Mein Kaufvertrag war aber noch von Privat.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124482 Beiträge, 40367x hilfreich)

Zitat (von mainest):
Mein Kaufvertrag war aber noch von Privat.

Ich habe Zweifel, das er das einem Gericht glaubwürdig erklären könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mainest
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von mainest):
Mein Kaufvertrag war aber noch von Privat.

Ich habe Zweifel, das er das einem Gericht glaubwürdig erklären könnte.

Wäre es denn anders wenns gewerblich waere?

1x Hilfreiche Antwort

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