Erstattung Versandkosten

16. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
Lilikatz0109
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstattung Versandkosten

Hallo zusammen, ich habe eine Frage und zwar habe ich in einem Online Shop in der Schweiz mehrere Schmuckstücke bestellt (3 Artikel). Als meine Lieferung angekommen ist war einer der Artikel in der falschen Farbe geliefert. Daraufhin sollte mir der richtige Artikel geliefert werden aber es wurde mir ein zweites Mal der Artikel in der falschen Farbe geliefert. Nachdem ich den Kundenservice kontaktiert habe wurde mir gesagt, dass der Artikel in der gewünschten Farbe gar nicht verfügbar ist. Ich wollte gerne die gesamte Bestellung retournieren, da ich die drei Schmuckstücke nur in Kombination haben wollte, d.h. wenn ich gewusst hätte dass der eine Artikel nicht lieferbar ist dann hätte ich die anderen Artikel auch nicht bestellt. Laut Kundenservice kann ich die Schmuckstücke retournieren aber ich bekomme die Versandkosten für den Versand nach Deutschland sowie die Versandkosten für die Retoure in die Schweiz nicht erstattet, also nur den Kaufpreis der Ware. Ist der Händler im Recht?
Ich danke euch schonmal vielmals für eure Antworten!
Gruß Lilikatz

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7897 Beiträge, 1622x hilfreich)

https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/rechtsfragen/kaufrecht/retournierung-portobezahlung-muss-ich-versandkosten-bezahlen-wenn-ich-die-ware-retourniere

Der Shop sitzt in der Schweiz. Man sollte auch dort die AGB lesen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124133 Beiträge, 40326x hilfreich)

Zitat (von Lilikatz0109 ):
Ist der Händler im Recht?

Da hat es sich als überaus zweckmäßig erwiesen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen mitunter hilfreiche / aufklärende Details drin zu stehen.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Wobei angemerkt sei, das Kundige im Schweizer Recht hier nicht so verbreitet sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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