Erstattung der Versandkosten bei Defekt innerhalb der ersten Monate nach Kauf?

5. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Stelo01x
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Erstattung der Versandkosten bei Defekt innerhalb der ersten Monate nach Kauf?

Hallo,

ich habe vor kurzem eine Körperwaage gekauft. Leider funktioniert sie nach wenigen Wochen (noch keine 6 Monate) nicht mehr. Ich habe die Waage reklamiert und Rücktritt vom Kaufvertrag verlangt. Der Verkäufer war damit einverstanden. Er hat den Preis der Waage erstattet, jedoch NICHT die Versandkosten. Auf eine Rücksendung der Waage hat der Verkäufer verzichtet.

Habe ich auch Anspruch auf Erstattung der mir beim Kauf entstandenen Versandkosten.

Vielen Dank!

Stelo



-- Editiert von Moderator am 06.10.2016 22:59

-- Thema wurde verschoben am 06.10.2016 22:59

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Stelo01x):
ich habe vor kurzem eine Körperwaage gekauft.

Die Automarke "Körperwaage" kenne ich gar nicht? Bauen die Pkw oder LKW?



Im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung hätte der Verkäufer auch die Versandkosten zu tragen.

Hier hat man allerdings nicht den Weg der gesetzlichen Sachmängelhaftung beschritten/beschreiten wollen, sondern direkt eine Rückabwicklung gewünscht. Der Händler hat dem zustimmt, das nennt sich dann Kulanz. Im Rahmen der Kulanz kann der Händler die Regeln recht frei bestimmen, hier möchte er die Versandkosten nicht erstatten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stelo01x
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Super.
Vielen Dank für die Antwort.

1x Hilfreiche Antwort

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