Hallo,
ich habe vor kurzem eine Körperwaage gekauft. Leider funktioniert sie nach wenigen Wochen (noch keine 6 Monate) nicht mehr. Ich habe die Waage reklamiert und Rücktritt vom Kaufvertrag
verlangt. Der Verkäufer war damit einverstanden. Er hat den Preis der Waage erstattet, jedoch NICHT die Versandkosten. Auf eine Rücksendung der Waage hat der Verkäufer verzichtet.
Habe ich auch Anspruch auf Erstattung der mir beim Kauf entstandenen Versandkosten.
Vielen Dank!
Stelo
-- Editiert von Moderator am 06.10.2016 22:59
-- Thema wurde verschoben am 06.10.2016 22:59
Erstattung der Versandkosten bei Defekt innerhalb der ersten Monate nach Kauf?
5. Oktober 2016
Thema abonnieren
Frage vom 5. Oktober 2016 | 23:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Erstattung der Versandkosten bei Defekt innerhalb der ersten Monate nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 6. Oktober 2016 | 00:49
Von
Status: Unbeschreiblich (119657 Beiträge, 39759x hilfreich)
Zitatich habe vor kurzem eine Körperwaage gekauft. :
Die Automarke "Körperwaage" kenne ich gar nicht? Bauen die Pkw oder LKW?
Im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung hätte der Verkäufer auch die Versandkosten zu tragen.
Hier hat man allerdings nicht den Weg der gesetzlichen Sachmängelhaftung beschritten/beschreiten wollen, sondern direkt eine Rückabwicklung gewünscht. Der Händler hat dem zustimmt, das nennt sich dann Kulanz. Im Rahmen der Kulanz kann der Händler die Regeln recht frei bestimmen, hier möchte er die Versandkosten nicht erstatten.
#2
Antwort vom 6. Oktober 2016 | 22:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
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