Erstattung der Versandkosten bei falschem Artikel

25. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Tez
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstattung der Versandkosten bei falschem Artikel

Hallo,

ich habe auf ebay kleinanzeigen (lokale Kleinanzeigenbörse) eine Matratze zum Verkauf angeboten. Die Matratze war auch zur Abholung an meinem Standort ausgeschrieben. Ein Interessent hat sich bei mir gemeldet und da er zu weit entfernt weg wohnt - mich gefragt ob er die Matratze auch mit einer Spedition abholen lassen könnte. So lange er alles mit dem Transport klärt war mir das egal, da es ja auch so abgeholt wird.

Die Matratze wurde dann auch abgeholt und als Sie bei Ihm ankam, hat er festgestellt das dies eine andere als die von mir ausgeschriebene ist. Da hat er auch Recht gehabt. Mir ist bei der Erstellung der Anzeige ein Fehler unterlaufen. Wir hatten uns darauf geeinigt, dass er die Matratze bei ebay reingestellt zum bieten und ich Ihm den Differenzbetrag aus dem Kaufpreis und dem Auktionspreis zurückzahle. Er besteht aber zusätzlich noch auf Erstattung der 60€ die er für die Spedition gezahlt hat. Muss ich ihm diese auch erstatten? Letzendlich habe ich ja die Matratze zur Abholung ausgeschrieben und die Spedition ist doch so als sein Stellvertreter aufgetreten und hätte die Korrektheit vor Ort überprüfen müssen.

Vielen Dank!

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-- Editiert Tez am 25.07.2013 17:31

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Und wenn er die Matratze selber abgeholt hätte, dann würde er sicherlich auch seine Unkosten von dir zurück wollen.
Wenn er also weiter weg wohnt, dann käme dich das evtl. teurer, als die geforderten 60,- Euro.
Der Fehler lag eindeutig bei dir und daher sehe ich es als absolut gerechtfertigt an, dass du dem Käufer sämtliche Unkosten zurück erstattest.

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1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Insbesondere von einer Spedition wird man verlangen können, daß sie die Übereinstimmung von bestellter und zur Abholung übergebener Ware prüft und ggf. beanstandet.


Ich gehe eher davon aus, dass man der Spedition nur mitteilt, dass sie unter der Adresse X eine Matratze abholen soll.
Eher unwahrscheinlich, dass man den genauen Typ, Marke usw. der Spedition mitteilt.

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