Erstattung wg. Mangel nach Verkauf bei Ebay

10. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)
Erstattung wg. Mangel nach Verkauf bei Ebay

Guten Abend,

es geht um einen Verkauf eines Netbook auf der Plattform Ebay. Dieses wurde vor dem Versand an den Käufer zurückgesetzt, wo keinerlei Fehler oder Schäden festgestellt wurden. Der Käufer meldete sich dann beim Verkäufer und gab an, dass dieser am Gerät einen Defekt an der Hintergrundbeleuchtung des Displays erkannt habe und das Gerät deswegen zurücksenden oder eine Teilerstattung des Kaufpreises erhalten wolle. Der Verkäufer ließ sich darauf nicht ein, wonach der Käufer das Gerät eigenmächtig an den Verkäufer zurücksendete.

Muss der Artikel von dem Verkäufer angenommen werden oder kann dieser die Annahme auch verweigern und ist dieser verpflichtet den Kaufpreis zu erstatten? Es handelte sich hierbei um eine Privatauktion, bei der jedwede Garantie, Rücknahme und Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Die bemängelten Schäden waren zum Versandzeitpunkt nicht vorhanden.

Besten Dank für die Antworten.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Muss der Artikel von dem Verkäufer angenommen werden oder kann dieser die Annahme auch verweigern und ist dieser verpflichtet den Kaufpreis zu erstatten?

Kommt darauf an, was vorher schon soan Kommunikation gelafuen ist.
Da werden schnell mal ungünstige Aussagen gemacht ...



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Der Verkäufer hat sich von der Rücknahme distanziert, lediglich aus Kulanz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Teilerstattung in Höhe des hälftigen Kaufpreises angeboten, sofern der Käufer das Gerät noch nicht zurückgeschickt hat. Da der Rückversand zu dem Zeitpunkt allerdings bereits veranlasst wurde, verfiel auch dieses Angebot. Der Verkäufer hat auf den Ausschluss der Gewährleistung, Garantie und Rücknahme während der Korrespondenz mehrfach hingewiesen.

Daher müsste der Verkäufer die Annahme des Gerätes und die Zahlung einer Erstattung verweigern dürfen, oder?

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Klar darf er das verweigern. Und wenn der Käufer keinen Beweis hat, dass das Gerät auch wirklich mangelhaft ist und dieser Mangel schon bei Übergabe vorlag, ist dieser Weg auch erfolgversprechend.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10685 Beiträge, 4205x hilfreich)

Er sollte sogar die Annahme verweigern, wenn er keine Lust hat das Paket jahrelang aufzubewahren und zur Abholung bereit zu halten.
Von daher sollte man auch seine Nachbarn instruieren, keine Pakete für einen anzunehmen.

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#5
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Hallo,

es ist gekommen, wie es kommen musste.

Die Partnerin des Verkäufers hat das Paket entgegen genommen, obwohl sie eigentlich angewiesen wurde die Annahme zu verweigern. Hierdurch hatte der Verkäufer die Möglichkeit das Gerät nochmals zu prüfen und es stellte sich heraus, dass die vom Käufer beschriebenen Mängel gar nicht auftraten. Ein Gespräch mit dem Kundenservice von Ebay ergab aber nun, dass dem Käufer nun die Rückerstattung des Kaufpreises zugesprochen wird, weil er das Paket an den Verkäufer zurückgeschickt und dieser dieses angenommen hat. Ebay interessiert es nicht, dass es kein Widerrufs- und Rückgaberecht gibt.

PayPal hat den Kaufpreis bereits auf dem Konto des Verkäufers eingefroren, sodass dieses im Minus ist. Sobald zugunsten des Käufers entschieden wird, wird dem Käufer das Geld von Ebay ausgezahlt, obwohl der Kaufvertrag eigentlich noch bestehen müsste.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Sobald zugunsten des Käufers entschieden wird, wird dem Käufer das Geld von Ebay ausgezahlt, obwohl der Kaufvertrag eigentlich noch bestehen müsste.

Der besteht ja auch noch.

Wenn eBay und Painpal entscheiden dem Käufer Geld zu schenken, ist das deren Problem. Dafür ist der Verkäufer nicht haftbar.



Zitat (von DerPilz):
PayPal hat den Kaufpreis bereits auf dem Konto des Verkäufers eingefroren, sodass dieses im Minus ist.

Wenn der Kaufpreis eingefroren wäre, dann wäre das Konto ja nicht im minus weil der Verkäufer den Kaufpreis nicht hätte abheben können?



Allerdings werden von Painpal bzw. deren Inkaso-Bütteln einige unfreundliche Briefe kommen. Darauf sollte man sich einstellen.



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#7
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Als der Käufer, nennen wir ihn Hans, vom Verkäufer, nennen wir ihn Max, das Gerät erwarb, bezahlte ihn dieser über PayPal. Zu dem Zeitpunkt war das Geld ja noch nicht eingefroren, sodass Max darüber verfügen und es auf sein Bankkonto auszahlen lassen konnte. Als nun Hans Ebay von diesem angeblichen Schaden in Kenntnis setzte, veranlasste das Auktionshaus dass der Kaufpreis, den Max sich ja schon hat aufs Konto überweisen lassen, auf seinem PayPal-Konto eingefroren wird, dies führte zur Überziehung des PayPal-Kontos, denn dieses stand davor auf 0. Insofern haftet Max ja jetzt schon für diese Forderung, die ungerechtfertigt besteht. Der Kaufvertrag wurde in keiner Weise aufgehoben, weil das Gerät keine Mängel besitzt und die Beschwerde von Hans daher nicht gerechtfertigt war. Max hat den Eindruck, dass Hans nach einer Lösung gesucht hat aus dem Kaufvertrag entlassen zu werden, weil er sich vielleicht bei der Wahl des Gerätes vertan hat. Anders kann er sich nicht erklären weswegen ein nicht vorhandener Mangel reklamiert und dann noch der Kaufpreis zurückgefordert wird.

Weder Ebay noch PayPal werden irgendwem irgendwelches Geld schenken, daher wird sich zumindest PayPal bei Max melden, weil das Konto weiterhin überzogen sein wird. Es ist nur sehr ärgerlich dass dies zur Folge haben wird, dass PayPal das Konto von Max schließen, wenn er sich weiterhin weigert die Überziehung zurückzuführen und diese Forderung anschließend an ein Inkasso-Unternehmen abgeben. Hans wird seinen Kaufpreis wohl in jedem Fall erhalten, denn Ebay wird zugunsten von Hans entscheiden, daran wird Max nichts ändern können.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Insofern haftet Max ja jetzt schon für diese Forderung, die ungerechtfertigt besteht.

Nö.
Warum sollte Max dafür haften, wenn irgendwelche Firmen meinen sich nicht angeltendes Recht halten zu müssen?



Zitat (von DerPilz):
Weder Ebay noch PayPal werden irgendwem irgendwelches Geld schenken

Doch, das tun die regelmäßig.
Die suchen dann halt einen Dummen der sich durch den Aufbau einer Drohkulisse einschüchtern lässt.



Zitat (von DerPilz):
Es ist nur sehr ärgerlich dass dies zur Folge haben wird, dass PayPal das Konto von Max schließen, wenn er sich weiterhin weigert die Überziehung zurückzuführen und diese Forderung anschließend an ein Inkasso-Unternehmen abgeben.

Korrekt



Zitat (von DerPilz):
Der Kaufvertrag wurde in keiner Weise aufgehoben, weil das Gerät keine Mängel besitzt und die Beschwerde von Hans daher nicht gerechtfertigt war.

Korrekt.
Genau das würde ich dem Käufer auch mitteilen, per Einschreiben. Ebenso, das das Gerät nach vorheriger Terminvereinbarung zur Abholung bereitsteht.



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#9
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Was die Drohkulisse betrifft, so wird sich Max davon nicht beeindrucken lassen. Aber noch ärgerlicher und frustrierender ist, dass von Max derzeit noch eine weitere Auktion eines Notebooks läuft, bei der als Zahlungsmittel ebenfalls das PayPal-Konto angegeben wurde. Sobald die Auktion beendet ist und der Käufer gezahlt hat, wird der Kaufbetrag mit dem offenen Betrag auf dem PayPal-Konto verrechnet, sodass Max im schlimmsten Fall nichts von diesem Verkauf hat. Das macht die Sache nicht besser. Hiergegen kann er wohl auch nichts machen, obwohl dies ungerecht wäre, weil die offene Forderung nicht zurecht besteht.

Das Einschreiben (mit Rückschein) wird Max veranlassen, der Käufer kommt jedoch nicht aus der Nähe von Max, sodass eine Abholung wohl schwerlich wird organisiert werden können. Nichts desto trotz muss Hans dann sehen wie er wieder zu seinem Gerät kommt, Hans wird es nicht auf eigene Kosten an ihn versenden.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Aber noch ärgerlicher und frustrierender ist, dass von Max derzeit noch eine weitere Auktion eines Notebooks läuft, bei der als Zahlungsmittel ebenfalls das PayPal-Konto angegeben wurde.

Korrekt

Aber es gäbe noch die Möglichkeit diese Auktion abzubrechen.

Gibt es schon Gebote?



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#11
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Die Auktion endet heute in wenigen Stunden und auch gestern gab es schon Gebote. Derzeit liegt das Höchstgebot noch knapp 5 Euro unter der Überziehung des PayPal-Kontos. Ein Abbruch der Auktion wäre daher nicht ratsam, weil das Gerät dann für das aktuelle Höchstgebot veräußert werden müsste.

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#12
 Von 
Matthias Lehmann
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 106x hilfreich)

Sie werden sicherlich einen Freund oder einen Bekannten haben, der mit seinem eigenen eBay Account die Auktion begleiten und das Produkt sodann auch ersteigern kann. Auf eine Erfüllung des Kaufvertrages wird dann von beiden Seiten aus verzichtet, sodass der befreundete Käufer auch keine Zahlung auf das PayPal-Konto leisten brauch.

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#13
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Nein, ein Kontakt zu einer solchen Person besteht nicht. Zumal dann dennoch die Angebotsgebühr und Verkaufsprovision anfallen, die zu begleichen wären, auch wenn die Auktion durch einen Freund beendet wurde und das ist auch nicht so ganz fair. Das wäre dann doppelt dumm gelaufen: 1. Wäre der Sachverhalt mit der Kaufpreisrückerstattung noch nicht geklärt und stünde noch im Raum, wo sich zumindest PayPal noch melden wird, wenn die Überziehung nicht zurückgeführt wird und 2. müsste auch noch für die VK-Provision und die Angebotsgebühr aufgekommen werden ohne dass das Notebook veräußert wurde. Damit wäre Sinn und Zweck der Auktion nicht erfüllt.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
auch wenn die Auktion durch einen Freund beendet wurde und das ist auch nicht so ganz fair.

Dem unterlegenen Bieter kann ein entsprechendes Angebot gemacht werden, da wäre also kein Problem.



Zitat (von DerPilz):
2. müsste auch noch für die VK-Provision und die Angebotsgebühr aufgekommen werden ohne dass das Notebook veräußert wurde.

Nö, dann ja gerade eben nicht.
Selbst wenn hätte man nur etwas Verlust gehabt.



Tja, dann wird man haltden kompliziereten Weg gehen müssen ...




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#15
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Die Auktion wurde beendet, der Betrag natürlich auf das überzogene PayPal-Konto überwiesen, sodass von dem Geld nicht mehr viel übrig blieb. Nun muss bis zum 21.01.2017 gewartet werden, weil erst dann ein Verkäuferschutz-Fall bei Ebay eröffnet werden kann in dem dann alles weitere geklärt wird.

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#16
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Hallo,

es gibt Neuigkeiten:
Am vergangenen Samstag wurde ein Verkäuferschutzfall in Ebay vom Verkäufer eröffnet in dem er den Sachverhalt nochmals schilderte und auch dass das Gerät einwandfrei funktioniert und dies mittels eines Bildes, auf dem das eingeschaltete Netbook neben einer tagesaktuellen Zeitung abgelichtet wurde, nachgewiesen wurde. Der Käufer hat bis dato noch überhaupt nicht reagiert, weder auf die Nachrichten in Ebay noch auf ein Einschreiben mit Rückschein, welches ein paar Tage zuvor zugestellt wurde und in dem der Verkäufer die Ablehnung der Kaufpreisrückerstattung nochmals bekräftigt hat. Später folgte dann noch ein Telefonat mit dem Kundenservice von Ebay, in dem dem Verkäufer erklärt wurde, dass der Fall zugunsten des Verkäufers entschieden wird, wenn er das Gerät weiterhin behält. Ihm wurde geraten dass Gerät wieder an den Käufer auf eigene Kosten zurückzuschicken, was nach dem Telefonat auch veranlasst und anhand der Sendungsnummer Ebay bewiesen wurde. Heute befand sich dann eine Mail im E-Mail-Posteingang des Verkäufers, in der er über die Entscheidung von Ebay informiert wurde: Ebay entschied zugunsten des Verkäufers, sodass auch der eingefrorene Kaufpreis wieder zugänglich gemacht wurde. Das Paket ist noch auf dem Weg zum Käufer, der auch auf die Entscheidung nicht reagierte.

Die Frage die sich nun stellen könnte ist, was macht der Verkäufer, sollte der Käufer die Annahme des Gerätes verweigern, weil er der Ansicht ist, dass das Gerät einen defekt aufweist und das Paket daher dem Verkäufer wieder zugehen? Wie lange muss er das Gerät lagern ehe er es wieder verkaufen darf? Natürlich würde er den Käufer auf die Lagerung hinweisen und ihn auffordern ihm einen Paketschein zukommen zu lassen, damit er den Artikel abermals an ihn versenden kann. Wie ist aber vorzugehen, wenn der Käufer darauf auch nicht reagiert?

Ich danke für eure Mühen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120017 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von DerPilz):
Wie lange muss er das Gerät lagern ehe er es wieder verkaufen darf?

Bis zum 31.12.2020.



Zitat (von DerPilz):
Wie ist aber vorzugehen, wenn der Käufer darauf auch nicht reagiert?

Dann könnte man Klage erheben. Wobei man dann bei - unbekanntem Ergebnis - die Kosten vorstrecken müsste.




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#18
 Von 
DerPilz
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 42x hilfreich)

Ach das heißt das orientiert sich an der Verjährungsfrist, ist das korrekt? Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann der Käufer keine Ansprüche mehr geltend machen und das Gerät darf dann wieder veräußert werden, ist das richtig?

Klage wird wohl keine erhoben werden, weil die Kosten dafür einfach zu hoch wären.

0x Hilfreiche Antwort

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