Etwas personalisiertes im Müll gefunden, darf ich es verkaufen?

19. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Kamur
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 10x hilfreich)
Etwas personalisiertes im Müll gefunden, darf ich es verkaufen?

Hallo,,

wenn ich etwas im Müll finde, wo noch der Name des ursprünglichen Besitzers draufsteht, der sich auch nicht einfach entfernen lässt, wie z.B. bei einer Ehrung mit einer Prägung o.ä., darf man es dann einfach verkaufen?

Oder müsste man in dem Fall das Einverständnis dieser Person einholen, weil der Gegenstand personalisiert wurde und deshalb der Ursprung nachverfolgbar ist?

Meine Überlegung ist einfach die, dass wenn etwas weggeworfen wurde, dass man dann seine Rechte an diesem Gegenstand aufgegeben hat, sehe ich das richtig?

Gruß

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37286 Beiträge, 13753x hilfreich)

Auch Müll ist nicht herrenlos. Hat immer Eigentümer, sofern legal entsorgt; ebenso wie Sperrmüll, der auf der Gass zum abholen bereit gestellt wird.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114607 Beiträge, 39020x hilfreich)

Mal abgesehen von den eventuell bestehenden Persönlichkeitsrechten, Fundsachen hat man an entsprechender Stelle ab zu geben, Fundunterschlagung ist eine Straftat.
Müll ist in der Regel - wie die Vorposterin schon schrieb - Eigentum eines anderen, insofern wäre über Diebstahl nachzudenken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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