Ex schenkt mir einen Handyvertrag, nun droht mir der Anbieter mit Gerichtsprozess

26. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
El Orion
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex schenkt mir einen Handyvertrag, nun droht mir der Anbieter mit Gerichtsprozess

Hallo Welt!

Nach dem Beziehungsende hat er einfach ohne mein Wissen das Lastschriftkonto abgeändert, so dass der Einzug von meinem Konto erfolgte. Als ich die Lastschrift bemerkte, habe natürlich widersprochen und dem Anbieter die Situation per Mail geschildert und dass ich den Vertrag auf keinen Fall fortführen möchte.
Der Handyvertrag war ein Geschenk von ihm. Ich wußte aber nicht, dass es auf meinem Namen läuft. Er hatte meine Kontonummer und hat alle Erklärungen online als von mir kommend gegeben, nur die Zahlungen gingen von seinem Konto aus. Nun drohen die Anwälte des Anbieters mit Gerichtsprozess und verlangen hunderte von Euro für den Rest des Vertrags, der vorzeitig nach meiner Mail beendet wurde.

1) Hat der Anbieter recht, oder kann mir das Gericht eine Schuld auferlegen?

2) Sollte es zu einem Prozess kommen, welches Gericht ist zuständig? Der Anbieter ist vom hohen Norden, ich lebe in Bayern.

-- Editiert von User am 26. September 2024 20:13

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von El Orion):
Der Handyvertrag war ein Geschenk von ihm.

Mit welchen konkreten Bedingungen?
Und wie genau wären diese nachweisbar?



Zitat (von El Orion):
dem Anbieter die Situation per Mail geschildert und dass ich den Vertrag auf keinen Fall fortführen möchte.

Der Wortlaut dieser Mail war welcher?




-- Editiert von User am 26. September 2024 21:44

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
El Orion
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mit welchen konkreten Bedingungen?
Und wie genau wären diese nachweisbar?


Ich bin mir unsicher, ob ich die Frage verstehe. Sind es die Bedingungen fürs Schenken gemeint? Es war ein Geschenk ohne Bedingungen, eine Überraschung für sie sogar. Er hat ihr einfach die SIM Karte gegeben. Nachweisen kann sie es vermutlich nicht.

Oder die Vertragsbedingungen? Es war glaub ich einen 12- oder 24-monatigen Vertrag. Sie hatte die SIM Karte schon einige Monate genutzt, als die Beziehung abbrach. Sie mußte ja vorher nichts zahlen und wußte nicht, dass er sie als Vertragsnehmerin eingetragen hat. Er hatte sowohl ihre Ausweisnummer, Konto etc. und hat den Vertrag online abgeschlossen, als wäre sie selbst gewesen. Nach dem Liebes-Aus hat er im Vertrag - zu dem nur er Zugang hatte - einfach seine Kontonummer gelöscht und ihre angegeben. Natürlich ohne ihr irgendetwas zu sagen. Sie erfuhr dies erst als das Geld durch den Anbieter eingezogen wurde und dort nachfragte.

Die Mail an den Anbieter muss ich erst erfragen, sie hat sie mir nur gezeigt. Ich frage (wirklich! :) ) für eine Freundin.
Aus Erinnerung: sie schrieb, dass sie von dem Vertrag nichts wußte und sie selber nie einen solchen abgeschlossen hätte, da es ihre finanziellen Mitteln übersteigt. Dass ihr ex-Freund ohne ihr Wissen das gemacht hat, und dass sie den Vertrag nicht übernehmen will.

-- Editiert von User am 26. September 2024 22:09

-- Editiert von User am 26. September 2024 22:09

-- Editiert von User am 26. September 2024 22:11

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#3
 Von 
El Orion
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
§ 675 Abs. 2 BGB


Ich verstehe leider nicht, was dieser Absatz bedeutet. :???:

Ach doch, jetzt fiel der Groschen... :dau: Sie sind nicht verantwortlich für das, was die Ratsuchenden mit Ihrer Empfehlung machen!

Danke, das soll doch selbstverständlich sein... ;)

-- Editiert von User am 26. September 2024 22:22

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von El Orion):
Sind es die Bedingungen fürs Schenken gemeint?

Genau.



Zitat (von El Orion):
Sie erfuhr dies erst als das Geld durch den Anbieter eingezogen wurde und dort nachfragte.

Da wäre noch wichtig, wann konkret der Einzug erfolgte und wann konkret die Mail an den Anbieter ging.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1915 Beiträge, 1025x hilfreich)

Ich möchte nur noch erwähnen, dass man derartige Verträge eigentlich gar nicht ohne Vorzeigen der Ausweisdokumente bekommen darf. Die müssen dann natürlich auch geprüft werden.

Der Rest klingt (bis auf das Folgende) plausibel, aber das stellt ein Problem dar.


Zitat (von El Orion):
Nach dem Beziehungsende hat er einfach ohne mein Wissen das Lastschriftkonto abgeändert, so dass der Einzug von meinem Konto erfolgte. Als ich die Lastschrift bemerkte, habe natürlich widersprochen und dem Anbieter die Situation per Mail geschildert und dass ich den Vertrag auf keinen Fall fortführen möchte.

Zitat (von El Orion):
Die Mail an den Anbieter muss ich erst erfragen, sie hat sie mir nur gezeigt. Ich frage (wirklich! :) ) für eine Freundin.


Ok.

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#6
 Von 
El Orion
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Der Rest klingt (bis auf das Folgende) plausibel, aber das stellt ein Problem dar.


Das Ganze ist tatsächlich einer Freundin passiert. Ich habe es zuerst nur in der ich-Form dargestellt, weil der Spruch "ich frage für einen Freund" schon fast peinlich abgetragen klingt. In dem Fall ist es aber so. Sie hat mir all das erzählt und gefragt, was sie nun tun kann.

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#7
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1915 Beiträge, 1025x hilfreich)

Hab ich mir dann schon gedacht.

Trotzdem muss man bei Vertragsabschluss den Ausweis vorzeigen und auch das Bild wird mit dem Aussehen der beantragenden Person verglichen. Wenn also die beiden sich nicht gerade sehr ähnlich gesehen haben, sehe ich hier ein kleines Problem. Dann wird das kaum jemand glauben, dass sie den Vertrag nicht selbst abgeschlossen hat.

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#8
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1379 Beiträge, 153x hilfreich)

Zitat (von El Orion):
Er hatte sowohl ihre Ausweisnummer, Konto etc. und hat den Vertrag online abgeschlossen, als wäre sie selbst gewesen.


Es klingt nicht wirklich glaubhaft, dass sie von alldem nix mitbekommen haben will...zumal der Vertragsinhaber sich meines Wissens durch PostIdent o.ä. legitimieren muss.

Welche E-Mai-Adresse hat er denn angegeben?

Zitat (von El Orion):
Ich frage (wirklich! ) für eine Freundin.


Das liest sich im Eingangsbeitrag aber ganz anders.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#9
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 1650x hilfreich)

Zitat (von El Orion):
Nach dem Beziehungsende hat er einfach ohne mein Wissen das Lastschriftkonto abgeändert, so dass der Einzug von meinem Konto erfolgte.


Andererseits hat man ja auch nicht gefragt....

Zitat (von El Orion):
Der Handyvertrag war ein Geschenk von ihm.


von dem man nicht ausgehen konnte, dass bzw wie ein laufender Vertrag dann weiterläuft

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34364 Beiträge, 5919x hilfreich)

zu 1: Vermutlich ja. Was hat sie denn geschrieben in der Mail?
zu 2: Das ist im Moment nicht relevant.

Zitat (von El Orion):
Er hat ihr einfach die SIM Karte gegeben. Nachweisen kann sie es vermutlich nicht.
Nach wieviel Monaten hat sie denn bemerkt, dass von ihrem Konto...
Und um welche Summe gehts? Pro Monat und insgesamt?

...hier galt wohl: Rache ist Lastschrift. :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
El Orion
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nach wieviel Monaten hat sie denn bemerkt, dass von ihrem Konto...
Und um welche Summe gehts? Pro Monat und insgesamt?


Also schon beim ersten Einzug, weil es einen 80+ € Vertrag pro Monat war. Der Anbieter möchte noch 610€ von ihr als Entschädigung für das vorzeitige.Ende. Ohne Anwaltskosten. Die Frist, das großzügige Angebot anzunehmen, ist schon verstrichen. Der Anwalt hat ihr nahegelegt / sie gebeten, eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen. Sie hat das nicht gemacht.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von El Orion):
Die Frist, das großzügige Angebot anzunehmen, ist schon verstrichen.

Nicht jedes großzügige Angebot ist wirklich so großzügig wie es scheint.
Sie wäre nämlich nur zahlungspflichtig, wenn sie auch der Vertragspartner wäre. Und daran bestehen sehr große Zweifel.



Zitat (von El Orion):
Der Anwalt hat ihr nahegelegt / sie gebeten, eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen. Sie hat das nicht gemacht.

Keine Strafanzeige zu erstatten kann sich als Nachteil erweisen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1379 Beiträge, 153x hilfreich)

Ich wiederhole meine Frage:

Zitat (von Nana71):
Welche E-Mai-Adresse hat er denn angegeben?


Seine oder ihre?

Zitat (von El Orion):
Das Ganze ist tatsächlich einer Freundin passiert. Ich habe es zuerst nur in der ich-Form dargestellt, weil der Spruch "ich frage für einen Freund" schon fast peinlich abgetragen klingt. In dem Fall ist es aber so. Sie hat mir all das erzählt und gefragt, was sie nun tun kann.


Idealerweise das, was ihr der Anwalt geraten hat: Strafanzeige stellen.

Oder halt in den sauren Apfel beißen und die Forderung des Mobilfunkanbieters begleichen.

Mehr Möglichkeiten gibt es ja im Prinzip nicht.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
El Orion
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Ich wiederhole meine Frage:


Ich hab nachgefragt. Sie meldete sich seitdem nicht, so dass ich nichts dazu antworten kann. All die Einzelheiten kenne ich nicht.
Aber ich frag mich ja selber auch, wie er eigentlich den Vertrag in ihrem Namen schließen konnte. Wo die doch immer die ID Prüfung machen?
Kann höchstens dass er einen Zweitvertrag mit seinen Daten gemacht hat, und dann ihr Konto als Zahler angegeben hat.
Aber dann würde doch freenet sich an ihn halten, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1915 Beiträge, 1025x hilfreich)

Zitat (von El Orion):
Aber ich frag mich ja selber auch, wie er eigentlich den Vertrag in ihrem Namen schließen konnte. Wo die doch immer die ID Prüfung machen?
Kann höchstens dass er einen Zweitvertrag mit seinen Daten gemacht hat, und dann ihr Konto als Zahler angegeben hat


Ich behaupte mal, dass in dieser Konstellation alles damit stehen und fallen wird. Wenn der Vertrag im Laden geschlossen wurde, sieht das vielleicht anders aus. Ansonsten war sie entweder selbst mit beteiligt, oder eben gar nicht (oder irgendjemand hat der der Verifizierung gepennt, das lasse ich bei den folgenden Ausführungen mal unter den Tisch fallen).
Ich würde den Anbieter auffordern, mir die gemachte Dokumentation bei der Identitätsprüfung zuzusenden, und ansonsten aufzuhören, mich zu belästigen. Zahlen würde ich (wenn ich nichts abgeschlossen habe und auch nicht mein Gesicht für "irgendwas" in die Kamera gehalten habe) nicht.
Das würde ich auch deutlich mitteilen. Anzeige würde ich in der ungeklärten Situation erstmal keine stellen.

Wenn die mit der Doklumentation rausrücken und der Freund zu sehen ist (oder wer auch immer), dann ist das auch nicht ihre Sache. Und das würde ich auch mitteilen.
Wenn die nicht rausrücken, scheinen sie wohl etwas falsch gemacht zu haben... Dürfte dann wohl nicht sehr zu ihrem Vorteil sein (und sollte daher ausgenutzt werden).

Außerdem NIE mit dem Anwalt der Gegenseite sprechen! Höchstens Forderungen mitteilen und gut ist.

Wenn weitere Fragen aber nicht beantwortet werden, wird man aber sonst nicht mehr dazu sagen können.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von El Orion):
Wo die doch immer die ID Prüfung machen?

Es gibt diverse Anbieter bei denen es "nicht so streng" gehandhabt wird bzw. mit Lücken mim Ablauf ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1915 Beiträge, 1025x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es gibt diverse Anbieter bei denen es "nicht so streng" gehandhabt wird bzw. mit Lücken mim Ablauf ...


Was dann komplet deren Problem wäre, mit allen Folgen (und Gesetzesverstößen + Ahndung).

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
El Orion
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Außerdem NIE mit dem Anwalt der Gegenseite sprechen! Höchstens Forderungen mitteilen und gut ist.


Die Anwaltskanzlei hat eine Vollmacht geschickt. Soll sie also die ID Protokollierung vom Anwalt verlangen, oder doch direkt vom Anbieter?

Ihnen und allen, die zum Thema geschrieben haben, einen großen herzlichen Dank! Es sind sehr wertvolle Impulse und Ideen!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1915 Beiträge, 1025x hilfreich)

Zitat (von El Orion):
Die Anwaltskanzlei hat eine Vollmacht geschickt. Soll sie also die ID Protokollierung vom Anwalt verlangen, oder doch direkt vom Anbieter?


Das ist prinzipiell egal, insbesondere als Verbraucher (Anwälte hätten hier etwas andere Spielregeln, Verbraucher drüfen das quasi). Wichtig ist aber wirklich, ob sie selbst bei irgend einer Identitätsprüfung mitgewirkt hat. Damit steht und fällt alles.


Ich würde mich jedenfalls nicht vor den Karren spannen lassen und Anzeigen erstatten und was auch immer noch alles, wenn ich selbst nie eine Identitätsprüfung für diesen Vertrag hatte.
Damit wäre das nicht mein Problem, sondern das des Anbieters. Das würde ich auch sehr deutlich kommunizieren und, je nach Ergebnis, auch eiskalt durchziehen.
Nur etwaiger Gerichtspost würde ich entgegentreten. Gegebenfalls noch Inkassos klarmachen, dass z.B. Schufa-Einträge nicht in ihrem Sinne sind (und auch das z.B. mit einstweiligen Verfügungen durchsetzen).

Auf Bitten und Brieffreundschaften mit den (ggf. vermeintlichen) Gläubigern würde ich mich nicht einlassen. Das endet nie gut.

Wenn sie wirklich nichts damit zu tun hatte, stünde auch noch die Vorwärtsverteidigung im Raum. Das müsste aber ein Anwalt machen, sonst sehe ich kein Land. Man kann Gegner, die unberechtigte Forderungen stellen auch gerichtlich stillschalten lassen und zwar auf deren Kosten. Hat natürlich ein gewissen Risiko, wenn man selbst nicht wirklich weiß, was man getan hat.

-- Editiert von User am 29. September 2024 23:18

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Was dann komplet deren Problem wäre, mit allen Folgen (und Gesetzesverstößen + Ahndung).

Aber nur, wenn man sich passend wehrt.



Zitat (von El Orion):
Die Anwaltskanzlei hat eine Vollmacht geschickt. Soll sie also die ID Protokollierung vom Anwalt verlangen, oder doch direkt vom Anbieter?

Direkt vom Anwalt.
Möge der seinen Mandanten unterrichten...



Ergänzend zum letzten Post von 3,141592653 sollte man noch darauf achten, das man nur gerichtsfest kommuniziert und nie zu viel kommuniziert.


Signatur:

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