Hallo liebe Forumgemeinde.
Ich habe folgenden Fall/Problem:
Meine Hauswandklinker(außen der Sockel) ist immer feucht.
Also ließ ich einen Fachberater der Firma ...... kommen, zur Besichtigung.
Der sagt zu mir und meinem Vater, wir müßten das Produkt x auftragen.Damit wäre das Problem erledigt.
Wir kauften das Produkt(700Euro), und trugen es fachgerecht auf.
Leider ist das Problem auch nach einem Jahr immer noch da.
Bezahlt haben wir noch nicht. Wiederspruch einlegt.
Die Frima macht mit Mahnungen Druck.
Hat jemand Erfahrung mit sowas?Wie würdet Ihr euch verhalten?
Vielen Dank für eure Hilfe
Gruß Vossbeck
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-- Editiert am 23.06.2011 01:28
-- Editiert am 23.06.2011 01:36
Fachberater verkauft falsche Produkte
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
quote:
Der sagt zu mir und meinem Vater, wir müßten das Produkt x auftragen.Damit wäre das Problem erledigt.
Mit welchen wohlgesetzen Worten?
quote:
Wir kauften das Produkt(700Euro), und trugen es fachgerecht auf.
Das fachgerechte Auftragen könnte wie bewiesen werden?
Wann wurde die erste Mängelanzeige bezüglich der Gewährleistung abgesendet?
Gibt es dafür einen Zustellnachweis?
quote:
Wiederspruch einlegt.
Begründung?
Gibt es dafür einen Zustellnachweis?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Die Firma(Produktfrima) hat auf Grund meines Einspruches
eine überprüfung der Wasseraufnahme an der Fassade durch geführt.Mit dem Ergebniss "Fassade ist Okay".(also fachgerecht aufgetragen)
Feuchtigkeit kommt von unten, so das Ergebniss der Überprüfung.
Für mich ist das also eine Fehlereinschätzung von Fachberater gewesen, der nicht zu der Frima gehört aber sein Produkte vertreibt.
Dieser Fehleinschätzung soll mich 700 Euro kosten .Problem ist aber immer doch war.
Was meint Ihr: Veileicht ein Kompromiss versucht??
Oder weiter nicht zahlen.
Braucht mal bitte eure Hilfe.
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Da das Produkt also offensichtlich fehlerfrei arbeitet und auch die Gebrauchsanleitung einwandfrei war (sonst hätte keinen ordnungsgemäße Verarbeitunge voneuch stattfinden können), besteht der Anspruch der Firma auf Zahlung zu Recht.
Er könnte sogar vor Gericht eingeklagt werden.
Hier wäre also eine schnellstmögliche Zahlung angesagt um weitere unnötige Kosten zu vermeiden.
Sofern der Berater eine Falschberatung getätigt hat, könnte man ihn in Regress nehmen.
Dazu müsste man ihm aber auch eine definitive Falschberatung nachweisen. Was nicht ganz einfach sein wird.
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