Fälschungen durch Onlinestore verkauft Recht und Folgen

1. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
hewiwi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Fälschungen durch Onlinestore verkauft Recht und Folgen

Beim größten Onlinehändler „Amaz..." wurde ein T-Shirt einer Modemarke gekauft, welches sich als Fälschung rausstellte.
Das Shirt war zwar extrem günstig, aber auf Nachfrage teilte der Onlineshop mit das es sich um ein Original handelt da dort nur Originalware verkauft wird, insofern der onlinehändler Amaz... auch selber Verkäufer ist, was auch der Fall war.

Nun ist der Artikel doch gefälscht, welche Rechte hat der Käufer? Kann ein Original gefördert werden oder Schadensersatz? Wäre eine Strafanzeige sinnvoll?

Probleme nach Kauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von hewiwi):
welches sich als Fälschung rausstellte.

Offiziell festgestellt durch den Rechteinhaber?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hewiwi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf dem T-Shirt steht vorne groß „Givenchy Paris" drauf.
innen auf dem Schild steht „Clara Design". Der Onlineshop hat den Fehler aber auch schriftlich eingeräumt und das Shirt aus dem Sortiment genommen.
Man bietet aber lediglich eine Rücknahme an.

-- Editiert von hewiwi am 01.01.2019 18:51

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von hewiwi):
Der Onlineshop hat den Fehler aber auch schriftlich eingeräumt

Hervorragend



Zitat (von hewiwi):
Man bietet aber lediglich eine Rücknahme an.

Ich würde ein Schreiben an den Verkäufer senden, mit
– Aufforderung zur Beseitigung des Sachmangels "Fälschung" durch Lieferung eines "Originals"
– Fristsetzung für die Beseitigung des Sachmangels nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen Sachmängelhaftung ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann auf seine Kosten per Gericht klären lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

erstmal noch eine Frage, ist der Händler in D ansässig oder ist es ein ausländischer Händler?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hewiwi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Amaz.... Deutschland

0x Hilfreiche Antwort

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