Hallo zusammen,
ich habe letztes Jahr online ein e-Bike gekauft. Nach einer Probefahrt von 5 km wurde das Fahrrad nicht mehr benutzt. Der Akku wurde ordnungsgemäß drinnen aufbewahrt.
Nachdem ich das Fahrrad dieses Jahr in Betrieb nehmen wollte, ließ sich der Akku nicht mehr in die Schiene schieben. Ich habe den Kundendienst informiert und wurde aufgefordert, die Befestigungsschrauben zu lösen und wieder festzuschrauben. Leider brachte das keinen Erfolg.
Ich habe das Fahrrad dann auf meine Kosten zum Händler geschickt und bekomme nun einen Kostenvoranschlag für einen neuen Akku (da defekt ???) und einen neuen Motor.
Meine Hinweise auf Gewährleistungsansprüche, da das Fahrrad ja lediglich Probe gefahren wurde und jeglicher Mangel wohl offensichtlich schon am Anfang bestanden hat, werden abgewiesen. So kann man z. B. das Fahrrad ohne funktionierenden Akku nicht rückwärts schieben (defekter Motor) - das habe ich allerdings erst im Zuge des o.g. Problems bemerkt.
Was kann ich tun?
-- Editier von la-luna69 am 12.09.2017 10:45
Fahrrad - Garantie und Gewährleistung
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Zitat:Was kann ich tun?
Klagen und beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war - oder eben die Reparatur selbst bezahlen.
ZitatKlagen und beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war - oder eben die Reparatur selbst bezahlen. :
Eigentlich ja.
Wobei es mich stutzig macht, das bei einer klemmenden Verriegelung der Akku defekt sein soll, das hört sich eher nach einem Defekt des Gehäuses an. Wäre aber denkbar, das es das Gehäuse nicht einzeln gibt.
Aber warum hier der Motor getauscht werden soll, ist mir vollkommen unverständlich.
Da könnte sich mal eine Nachfrage lohnen. Und ich würde auch mitteilen das ich darauf bestehen das die Altteile mit zurückgesendet werden.
-- Editiert von Harry van Sell am 12.09.2017 14:17
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Alle diese Teile müssen angeblich ausgetauscht werden (nach 5 km Laufleistung!!!) - Einwände, dass dieser Mangel offensichtlich bestanden haben MUSS (Beweislastumkehr) werden nicht anerkannt:
26" Laufrad mit eingespeichtem Heckmotor (Prague,Moscow) B-LAGER
E-Bike/Pedelec Akku, Modell: B1U-3611, schwarz, B-LAGER
4 Akkuhalterung B1-Akku inkl. Gewinde und Schrauben
5 DL105011 Reparatur
6 DL10100 Dienstleistung: Umbau/Modifikation á 15min
7 DL20100 Dienstleistung: Überprüfung / Akku (Kapazitätsmessung/Belastungstest)
8 DL40110 Dienstleistung: Überprüfung / Display (Signalüberprüfung, Einstellungen)
9 DL30100 Dienstleistung: Überprüfung / Laufrad mit Motor (Belastungstest/Probelauf)
10 DL40100 Dienstleistung: Überprüfung / Signalüberprüfung
11 DL152530 Montage 2,94 1
ZitatEinwände, dass dieser Mangel offensichtlich bestanden haben MUSS :
Das Gesetz fordert hier Beweise und keine Einwände.
Falsch, der Mangel hat nicht bestanden! Du konntest fahren und das Rad benutzen. Warum also sollte der Verkäufer irgendetwas anerkennen?ZitatEinwände, dass dieser Mangel offensichtlich bestanden haben MUSS (Beweislastumkehr) werden nicht anerkannt: :
Du musst BEWEISEN, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat. Kannst du das?
Ich habe das Fahrrad bei der Probefahrt nicht rückwärts geschoben und selbst wenn, hätte ich den Fehler nicht bemerkt, da er nur auftritt, wenn der Akku nicht eingebaut oder nicht geladen ist, was bei einem e-Bike ja eher nicht der Fall ist/sein sollte.
D. h. nur durch das Problem mit dem Akku konnte ich diesen, weiteren, Fehler feststellen - evtl. verdeckter Mangel?
Wo stand denn das Fahrrad über den Winter?
Wie kann man nachweisen, dass damit nur 5 km gefahren wurden?
Im Keller.
Ja, das Display zeigt die Fahrleistung an. Und auch sonst sieht man natürlich, dass das Bike nagelneu ist - Griffe, Sitz, Reifen etc.
ZitatIm Keller. :
Dann ist mir sowohl der defekte Akku aber vor allem der defekte Motor ein Rätsel.
Es bleibt immer noch die Frage der Beweisbarkeit, dass der Fehler von Beginn an vorgelegen haben soll.
Falls der Verkäufer/Hersteller da nicht mit sich reden lässt (und sei es aus Kulanz) würde ICH das notfalls gerichtlich/mit Gutachter klären lassen. Mit dem Risiko dann zu verlieren und auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Für diesen Fall unbedingt den Rat von Harry befolgen und die ausgetauschten Teile schicken lassen.
Zitat:
ich habe letztes Jahr online ein e-Bike gekauft. Nach einer Probefahrt von 5 km wurde das Fahrrad nicht mehr benutzt. Der Akku wurde ordnungsgemäß drinnen aufbewahrt.
Nachdem ich das Fahrrad dieses Jahr in Betrieb nehmen wollte, ließ sich der Akku nicht mehr in die Schiene schieben. Ich habe den Kundendienst informiert und wurde aufgefordert, die Befestigungsschrauben zu lösen und wieder festzuschrauben. Leider brachte das keinen Erfolg.
Ich habe das Fahrrad dann auf meine Kosten zum Händler geschickt und bekomme nun einen Kostenvoranschlag für einen neuen Akku (da defekt ???) und einen neuen Motor.
Meine Hinweise auf Gewährleistungsansprüche, da das Fahrrad ja lediglich Probe gefahren wurde und jeglicher Mangel wohl offensichtlich schon am Anfang bestanden hat, werden abgewiesen.
Das Problem ist, daß nach sechs Monaten "Beweislastumkehr" eintritt. Die ersten sechs Monate nach Übergang der Ware an den Kunden wird unterstellt, daß ein Mangel bereits bei der Übergabe verdeckt vorhanden war.
Meint der Händler, daß der Mangel erst beim Käufer entstanden ist, muss er das nachweisen - also glaubhaft machen.
In den folgenden 18 Monaten dreht sich das um, dann wird unterstellt, daß der Mangel erst beim Kunden aufgetreten ist, es sei denn, der Kunde kann glaubhaft machen, daß der Mangel schon vorher verdeckt vorhanden war.
Das wird hier schwierig werden.
ZitatDann ist mir sowohl der defekte Akku aber vor allem der defekte Motor ein Rätsel. :
Beim Akku ist die Erklärung recht einfach, er wurde wohl zwar frostfrei gelagert, aber ich gehe davon aus, zwischendurch nicht geladen.
Tiefentladung -> Akku für die Tonne
Was ich sehr rätselhaft finde, ist die Geschichte mit dem Motor.
ZitatSo kann man z. B. das Fahrrad ohne funktionierenden Akku nicht rückwärts schieben (defekter Motor) - das habe ich allerdings erst im Zuge des o.g. Problems bemerkt. :
Hab das noch nie gehört, steht das irgendwo in der Bedienungsanleitung des Rades?
Doch der Akku wurde zwischendurch geladen. Ich verstehe auch nicht, warum der Akku defekt ist. Lt. Hersteller wurde er falsch eingesetzt.
Die Info, dass der Motor defekt ist, habe ich erst vom Kundendienst erhalten. Die Überprüfung hätte ergeben, dass das Rad nicht rückwärts laufen würde - was es wohl offensichtlich in jedem Zustand tun sollte. Ich habe zwar bemerkt, dass das Fahrrad ohne angeschaltetes System nicht rückwärts läuft, mir darüber aber keine Gedanken gemacht.
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