Fahrrad Verkauf - Ebay Kleinanzeigen

12. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
enron123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrrad Verkauf - Ebay Kleinanzeigen

Hallo zusammen,

ich habe ein Fahrrad über Ebay Kleinanzeigen zum Verkauf angeboten. Privat. Ich bin es bis kurz vor Verkauf noch selbst gefahren und hatte es extra zum Zweiradmechaniker gerbracht, um für den Verkauf nochmal die Bremsen und Schaltung neu einstellen zu lassen.
Ein paar Fotos, kurze Beschreibung. Kein Hinweis explizit auf Privatverkauf oder keine Rücknahme.
Ein Interessent meldete sich, kam vorbei, sah sich das Rad an. Es wurde eine kurze runde probegefahren und dann auch gekauft. Jetzt am Folgetag meldet sich der Käufer wieder. Meint das Rad wäre Lebensgefährlich ohne genau zu erklären weshalb er das meint. Und will es zurück geben.
Habe nun erstmal erklärt, ich sehe das etwas anders, bin es selbst gefahren ohne Probleme und kann das so nicht nachvollziehen.
Was kann Passieren? Gibt es irgendwelche Rücknahmeverpflichtungen obwohl es Live angesehen und probegefahren wurde. Und ich auch nicht weiß wie sie jetzt auf "Lebensgefährlich" kommen? Hätte ich kein E-Bike gekauft, ich würde das angebotene Rad heute nochfahren.

Probleme nach Kauf?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Meint das Rad wäre Lebensgefährlich ohne genau zu erklären weshalb er das meint.
Tja, ohne Angabe des Mangels geht es aber nicht.
Außerdem müsste er beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag (vielleicht gab es ja direkt am ersten Tag einen schweren Sturz?), und zudem das du davon wusstest (die Kontrolle durch den Fachmann spricht schon mal dagegen, sogar gleich doppelt).

Zitat:
Kein Hinweis explizit auf Privatverkauf oder keine Rücknahme.
Unerheblich, die Anzeige ist nicht die Basis für den Vertrag. Allenfalls was dort zugesichert wurde könnte verbindlich sein, nicht aber fehlende Dinge.

Stefan

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Du hast die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen - lese ich aus Deinem Text.

Ergo bist du zunächst für ggf. vorhandene Mängel haftbar.

Dazu müsste aber ein Sachmangel auch so benannt werden, das er prüfbar ist.
Die Aussage "das Teil ist lebensgefährlich" erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Da muss der Käufer schon mit mehr um die Ecke kommen.
Der Lenker ist von innen stark angerostet wäre z.B. ein ernst zu nehmendes Argument.

Ich würde mir da zunächst keine weiteren Gedanken machen und abwarten, was der Käufer nachschiebt. Dann kann man weiter sehen.

Zitat (von enron123):
Es wurde eine kurze runde probegefahren und dann auch gekauft.
Insoweit bist du aus der Sache raus für alle offensichtlichen Mängel, ein gerissener Sattel, ein verbogenes Schutzblech oder auch die fehlende Beleuchtung. Also für alles das, was man auf den ersten Blick erkennen kann.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
enron123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.

leider finde ich gerade die Quittung vom Zweiradladen für das Schaltung und Bremse neu einstellen nicht wieder.
Danach bin ich als Probefahrt noch durch den Wald. Alles ok aus meiner sicht.

Der Käufer schreibt gerade, es ist ihnen jetzt aufgefallen, dass die Gabel zu viel Spiel hat und das wäre Lebensgefährlich. Ließe sich nicht Reparieren.
Ich nehme an, auf zuviel Gabelspiel hätte mich der Fahrradladen auch aufmerksam gemacht oder ich hätte es irgendwie bemerkt.

nachtrag

habe nun eine Mail von jemandem der schreibt, ich hoffe wir können das klären ansonsten werde ich als voll Mitglied der Street Dogs (Motorrad Gang in der Gegend) mich der sache annehmen..

toll

-- Editiert von enron123 am 12.04.2019 16:23

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Dazu müsste aber ein Sachmangel auch so benannt werden, das er prüfbar ist.

Nicht nur das, er müsste sogar beweisen, das der Mangel bei Gefahrenübergang schon vorlag.


Ich würde da einfach die Kommunikation erstmal einstellen - sein Rad sein Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
leider finde ich gerade die Quittung vom Zweiradladen für das Schaltung und Bremse neu einstellen nicht wieder.


Es wäre schon sehr sinnvoll, wenn Du die Quittung wiederfindest.

Zitat:
Der Käufer schreibt gerade, es ist ihnen jetzt aufgefallen, dass die Gabel zu viel Spiel hat und das wäre Lebensgefährlich. Ließe sich nicht Reparieren.


Man kann oldschool den Steuersatz mit dem Feingewinde am Gabelschaft einstellen und damit das Spiel reduzieren. Bei modernen Rädern wird die Gabel im Rahmenrohr mit dem Vorbau geklemmt. Wenn er den Vorbau gelöst hat, um das Fahrrad für sich anzupassen, dann kann das Ganze nach der Fehlbedienung klappern. Bei Youtube findet man vielfältige Anleitungen zur korrekten Einstellung des Steuersatzes.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
habe nun eine Mail von jemandem der schreibt, ich hoffe wir können das klären ansonsten werde ich als voll Mitglied der Street Dogs (Motorrad Gang in der Gegend) mich der sache annehmen.
Das wäre für mich ein Grund Strafanzeige zu erstatten.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Der Fahrradladen stellt bestimmt noch eine Bestätigung / Rechnung aus , das das Rad bei ihnen war .

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

Zitat:
habe nun eine Mail von jemandem der schreibt, ich hoffe wir können das klären ansonsten werde ich als voll Mitglied der Street Dogs (Motorrad Gang in der Gegend) mich der sache annehmen.
Das wäre für mich ein Grund Strafanzeige zu erstatten.

Stefan


Warum, ist doch nett, dass sich ein Zweiradexperte der Belange des Käufers annimmt :devil:

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