Hallo,
Ich habe vor kurzer Zeit mein Auto an einen Händler verkauft, da ich mir ein kleines neueres zulegen wollte. Sozusagen vom Kombi auf stadflitzer. Ich habe es guten Gewissens abgegeben, da ich mit dem nie Probleme hatte geschweige denn je in einer Werkstatt war.Nun steht der Händler da und ist der Meinung das Auto weißt Fehler auf. Er erwartet Haftung und Reparatur auf meine Kosten. Was kann ich tun?
Vielen Dank im voraus!
Fahrzeug an Händler verkauft
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



quote:
von fridolin2009 am 13.10.2014 08:32
Was kann ich tun?
[color=red]Kommunikation mit Käufer einstellen [/color]
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Hllo,
bevor man diesem rat folg, sollte man erstmal wissen, wurde denndie Gewährleisstung deinerseits ausgeschlossen? Wenn ja, hast du das schriftlich?
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""
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Einen Kaufvertrag habe ich. Nach dem Händler gekauft wie gesehen steht als zusatz und Indem steht Ausschluss von jeglichen Ansprüchen o.ä. Und genau das ist für mich das komische. Und zumal der Fehler nicht von ihm mir erklärt wurde. Da denkt man es ist seriös und dann sowas. Ich denke Rechtsanwalt ist der nächste und bessere weg.
quote:
von lesen-denken-handeln am 13.10.2014 10:00
bevor man diesem rat folg, sollte man erstmal wissen, wurde denndie Gewährleisstung deinerseits ausgeschlossen?
Irrelevant (zumindest im Bezug auf meine Aussage), selbst wenn nicht, trägt der Käufer die Beweislast, dass a) ein gewährleistungsrechtlicher Mangel vorliegt und b) dass dieser schon bei Übergabe vorlag. So lange er dass nicht kann...
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
quote:<hr size=1 noshade>von fridolin2009 am 13.10.2014 10:22
Einen Kaufvertrag habe ich. <hr size=1 noshade>
Natürlich hast du den
quote:<hr size=1 noshade>von fridolin2009 am 13.10.2014 10:22
Nach dem Händler gekauft wie gesehen steht als zusatz und Indem steht Ausschluss von jeglichen Ansprüchen o.ä. <hr size=1 noshade>
Wurde ein Vordruck von ADAC, mobile o.ä. verwendet, dann wurde die Sachmängelhaftung korrekt ausgeschlossen.
Bei "gekauft wie gesehen" und ähnlichen Formulierungen würde ich mich mal grob an den [URL=http://dejure.org/gesetze/BGB/133.html]§ 133 BGB [/URL] halten. Soll heißen: "Das ist das doch, das heißt das doch.."
quote:<hr size=1 noshade>von fridolin2009 am 13.10.2014 10:22
Ich denke Rechtsanwalt ist der nächste und bessere weg. <hr size=1 noshade>
Aus Kosten-Nutzen-Sicht betrachtet definitiv nicht. An dieser Stelle rühre ich noch einmal die Werbetrommel für meine erste Antwort.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
-- Editiert radfahrer999 am 13.10.2014 10:29
Ja.den Vordruck habe ich mir ausgedruckt. Darin ist der passus ausdrücklich hinterlegt.
quote:
von fridolin2009 am 13.10.2014 10:33
Ja.den Vordruck habe ich mir ausgedruckt. Darin ist der passus ausdrücklich hinterlegt.
Nix machen. Kommunikation einstellen. Sein Auto, sein Problem.
Nicht einschüchtern lassen, auch nicht von einem Anwalt. Keine Brieffreundschaften mit Anwälten aufbauen!
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
Da kann man radfahrer999
nur vollumfänglich zustimmen ...
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Danke
quote:
von Harry van Sell am 13.10.2014 14:20
Da kann man radfahrer999 nur vollumfänglich zustimmen ...
Thx

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
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