Hallo,
wenn ein Fahrzeughersteller auf der Homepage eine serienmässige Ausstattung ankündigt, diese aber laut Händler überhaupt nicht verfügbar ist, was gilt dann?
Hier geht um ein angeblich serienmässig verbautes Radio inkl. Lautsprecher und um eine 3. Bremsleuchte.
Kann ich vom Händler verlangen, dass diese Ausstattungsdetails beim Fahrzeug vorhanden sind oder darf der Hersteller auf seiner Homepage erzählen was er will?
Gruß
-- Editiert von Kamur am 12.02.2020 22:14
Fahrzeughersteller verspricht Ausstattung, die aber nicht lieferbar ist?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Hallo,
Hat der Händler auch mit diesen Details geworben? Damit meine ich nicht den hersteller, sondern wie gesagt Händler!Zitat:Kann ich vom Händler verlangen, dass diese Ausstattungsdetails beim Fahrzeug vorhanden sind
Wobei ich mich schon frage, was für ein Modell soll das sein ohne 3. Bremsleuchte? So ein fahrzeug würde denke ich in D keine generelle Zulassung mehr bekommen...
Hier gehts um ein besonderes Fahrzeug
Herstellerseite:
http://www.ape-deutschland.de/piaggio-ape/piaggio-ape-50-cross-country/
Der Händler wirbt damit nicht. Aber wie ich bereits rausgefunden habe, gibt es ab Werk nur eine Radiovorbereitung. Manche Händler bieten allerdings ein Radio gegen Aufpreis an.
Die 3. Bremsleuchte kann kein regulärer Händler liefern, die gibts nur im freien Zubehörhandel zu kaufen.
-- Editiert von Kamur am 12.02.2020 22:39
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
1. Ankündigungen müssen in der Regel nicht umgesetzt werden.
2. Wenn eine Bestellung mit einer individuellen Konfiguration erfolgt, gilt diese.
3. Es muss kein Händler überhaupt einen Vertrag mit Dir eingehen
-- Editiert von Harry van Sell am 12.02.2020 22:47
Zitat:Kann ich vom Händler verlangen, dass diese Ausstattungsdetails beim Fahrzeug vorhanden sind
Wenn Sie schon einen Kaufvertrag unterschrieben haben, und sie ein Fahrzeug mit diesen Ausstattungsdetails gekauft haben, muss der Händler diese Ausstattungsdetails auch liefern.
So lange Sie nichts gekauft haben, können Sie auch nichts verlangen.
Wenn die Werbung falsch ist, liegt eventuell ein Wettbewerbsverstoß vor (irreführende Werbung) - aber da sind nur Konkurrenten (also andere Händler) oder Verbraucherschutzverbände klageberechtigt, nicht aber Kunden, die noch nichts gekauft haben.
Kann man Kunde sein der nicht kauft? Impliziert das Wort Kunde nicht, das man kauft bzw. gekauft hat?Zitatnicht aber Kunden, die noch nichts gekauft haben. :
Ersetzte "Kunde" durch "potenzieller Kunde" oder "Interessent".
Handelt es sich denn bei dem Händler um wirtschaftlich eigenständig agierende Unternehmen, oder um Niederlassungen, welche dem Herstellerunternehmen anzusiedeln sind?
Zitatoder um Niederlassungen, welche dem Herstellerunternehmen anzusiedeln sind? :
Die Niederlassung von Piaggio in Deutschland ist eine reine Verwaltung, es gibt maximal Vertragshändler.
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