Fahrzeughersteller verspricht Ausstattung, die aber nicht lieferbar ist?

12. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kamur
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 10x hilfreich)
Fahrzeughersteller verspricht Ausstattung, die aber nicht lieferbar ist?

Hallo,

wenn ein Fahrzeughersteller auf der Homepage eine serienmässige Ausstattung ankündigt, diese aber laut Händler überhaupt nicht verfügbar ist, was gilt dann?

Hier geht um ein angeblich serienmässig verbautes Radio inkl. Lautsprecher und um eine 3. Bremsleuchte.

Kann ich vom Händler verlangen, dass diese Ausstattungsdetails beim Fahrzeug vorhanden sind oder darf der Hersteller auf seiner Homepage erzählen was er will?

Gruß

-- Editiert von Kamur am 12.02.2020 22:14

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Kann ich vom Händler verlangen, dass diese Ausstattungsdetails beim Fahrzeug vorhanden sind
Hat der Händler auch mit diesen Details geworben? Damit meine ich nicht den hersteller, sondern wie gesagt Händler!

Wobei ich mich schon frage, was für ein Modell soll das sein ohne 3. Bremsleuchte? So ein fahrzeug würde denke ich in D keine generelle Zulassung mehr bekommen...

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#2
 Von 
Kamur
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 10x hilfreich)

Hier gehts um ein besonderes Fahrzeug :)

Herstellerseite:
http://www.ape-deutschland.de/piaggio-ape/piaggio-ape-50-cross-country/

Der Händler wirbt damit nicht. Aber wie ich bereits rausgefunden habe, gibt es ab Werk nur eine Radiovorbereitung. Manche Händler bieten allerdings ein Radio gegen Aufpreis an.

Die 3. Bremsleuchte kann kein regulärer Händler liefern, die gibts nur im freien Zubehörhandel zu kaufen.

-- Editiert von Kamur am 12.02.2020 22:39

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

1. Ankündigungen müssen in der Regel nicht umgesetzt werden.
2. Wenn eine Bestellung mit einer individuellen Konfiguration erfolgt, gilt diese.
3. Es muss kein Händler überhaupt einen Vertrag mit Dir eingehen




-- Editiert von Harry van Sell am 12.02.2020 22:47

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Kann ich vom Händler verlangen, dass diese Ausstattungsdetails beim Fahrzeug vorhanden sind

Wenn Sie schon einen Kaufvertrag unterschrieben haben, und sie ein Fahrzeug mit diesen Ausstattungsdetails gekauft haben, muss der Händler diese Ausstattungsdetails auch liefern.
So lange Sie nichts gekauft haben, können Sie auch nichts verlangen.

Wenn die Werbung falsch ist, liegt eventuell ein Wettbewerbsverstoß vor (irreführende Werbung) - aber da sind nur Konkurrenten (also andere Händler) oder Verbraucherschutzverbände klageberechtigt, nicht aber Kunden, die noch nichts gekauft haben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
nicht aber Kunden, die noch nichts gekauft haben.
Kann man Kunde sein der nicht kauft? Impliziert das Wort Kunde nicht, das man kauft bzw. gekauft hat?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Ersetzte "Kunde" durch "potenzieller Kunde" oder "Interessent".

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Handelt es sich denn bei dem Händler um wirtschaftlich eigenständig agierende Unternehmen, oder um Niederlassungen, welche dem Herstellerunternehmen anzusiedeln sind?

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
oder um Niederlassungen, welche dem Herstellerunternehmen anzusiedeln sind?


Die Niederlassung von Piaggio in Deutschland ist eine reine Verwaltung, es gibt maximal Vertragshändler.

0x Hilfreiche Antwort

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