Fahrzeugverkauf Privat - Kaufvertrag via Mobile Vorlage Hochmotorisiertes Fahrzeug

8. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Emule123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Fahrzeugverkauf Privat - Kaufvertrag via Mobile Vorlage Hochmotorisiertes Fahrzeug

Hallo Community-Mitglieder,

ich hoffe, Sie können mir bei einer Situation helfen, mit der ich mich derzeit konfrontiert sehe. Im Dezember 2023 habe ich ein hochmotorisiertes Fahrzeug privat verkauft, nachdem der Käufer es auf mobile.de entdeckt hatte. Der Verkaufspreis betrug über 40.000 €. Im April wollte der Käufer das Fahrzeug anmelden, und wir haben einen Kaufvertrag über eine Mobile-Vorlage abgeschlossen.

Vor dem Verkauf hatte ich vom Vorbesitzer erfahren, dass das Fahrzeug am hinteren Stoßfänger einen Unfallschaden hatte und dass die hintere Fensterscheibe einmal eingeschlagen wurde. Entsprechend habe ich beim Weiterverkauf diese Informationen im Inserat angegeben und auf Gebrauchsspuren hingewiesen. Der Käufer war sich dieser Schäden bewusst. Im Kaufvertrag auch festgehalten (Stoßstange Hi Lt. Vorbesitzer beilackiert, Gebrauchsspuren sind Käufer bekannt). Etwa drei Wochen nach dem Kauf rief mich der Käufer an und teilte mir mit, dass er beim BMW Service war und ihm mitgeteilt wurde, dass das Fahrzeug in der Vergangenheit ein Einbruch erlitten wurde. Das gesamte Armaturenbrett wurde gestohlen, und es gab auch einen Hagelschaden.
Zusätzlich moniert er nun Probleme mit den Turboladern, was angeblich einen Schaden von über 3000 € verursacht hat.
Zu meiner Zeit als Eigentümer funktionierte das Fahrzeug einwandfrei, und es gab keine Probleme mit den Turboladern. Da ich im Kaufvertrag Sachmängel ausgeschlossen habe, denke ich, dass die Angelegenheit erledigt sein sollte. Allerdings kam nun heraus, dass das Fahrzeug neben dem Einbruchschaden und Hagelschaden auch einen frontalen Stoßstangenschaden hatte, von dem ich nichts wusste. Dies lässt mich sehr unwohl fühlen, da diese Schäden vom Vorbesitzer bewusst nicht angegeben wurden. Das würde bedeuten, dass er das Fahrzeug arglistig verkauft hat.

**Das Fahrzeug war ca. 9 Monate in meinen Besitz und ich hatte kein einziges Mal Probleme gehabt. Zu meiner Zeit keine Unfälle, Gebrauchsspuren oder sonst was, Fahrzeug war zu meiner Zeit im 5. Besitz und war 9 jahre alt, mit 89.000 km. **

Nun meine Frage an euch: Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht und welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Käufer in dieser Situation? Sollte er gegen den Vorbesitzer vorgehen und versuchen, weitere Informationen über die Unfälle zu finden?
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung und Ratschläge.
Herzliche Grüße

-- Editiert von User am 8. Februar 2024 14:40

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37 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1826 Beiträge, 357x hilfreich)

Zitat (von Emule123):
Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht und welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Käufer in dieser Situation? Sollte er gegen den Vorbesitzer vorgehen und versuchen, weitere Informationen über die Unfälle zu finden?
Was hat der Käufer mit dem Vorbesitzer des Verkäufers zu tun? Nichts.

Der Verkäufer hat einen Hagelschaden und einen Unfallschaden verschwiegen. Ergo hat der Käufer Anspruch auf Kaufpreisminderung oder Wandlung. Der Käufer könnte auch einen Betrug anzeigen.

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#2
 Von 
Emule123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Was hat der Käufer mit dem Vorbesitzer des Verkäufers zu tun? Nichts.

Du hast die Frage missverstanden. Das Auto wurde letztes Jahr von mir gekauft und nach 6 Monaten wieder verkauft, es wurde keine Erwähnung eines Hagelschadens gemacht - vom Vorbesitzer, bei dem ich es gekauft habe. Der Vorbesitzer hat mir mitgeteilt, dass das Fahrzeug lediglich einen Schaden an der Stoßstange hatte. Dieser wurde bei lackiert und die Scheibe hinten eingeschlagen. Der Käufer des Fahrzeugs, der das Auto nun erworben hat, hat sich nun mit mir in Verbindung gesetzt und mich darüber informiert. Wenn er hier rechtlich vorgehen sollte, was wird dann passieren? Ich habe keine Ahnung vom Vorschaden.

"Der Verkäufer hat einen Hagelschaden und einen Unfallschaden verschwiegen."
Unfallschaden wurde angegeben, allerdings nicht der Hagelschaden, von diesem wusste der Verkäufer selbst nichts.


Im Kaufvertrag habe ich vermerkt, dass das Fahrzeug lt. dem Vorbesitzer, von dem ich das Fahrzeug gekauft habe, einen Schaden hinten an der Stoßstange hatte, der bei lackiert wurde.

Lg.

-- Editiert von User am 8. Februar 2024 16:27

-- Editiert von User am 8. Februar 2024 16:28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Emule123):
Vor dem Verkauf hatte ich vom Vorbesitzer erfahren,

Warum hatten Sie denn nach 9 Monaten auf einmal Kontakt zum ihrem Verkäufer? Ist doch eigentlich eher untypisch!?

Zitat (von Emule123):
dass das Fahrzeug am hinteren Stoßfänger einen Unfallschaden hatte

Ihr Verkäufer hatte also Kenntnis von einem Heckschaden und von einem Einbruch und hat ihnen dies verschwiegen!? Hatte er auch Kenntnis von dem Hagelschaden und Frontschaden?

Zitat (von Emule123):
und versuchen, weitere Informationen über die Unfälle zu finden?

Das wäre in jedem Fall sinnvoll; jede nachweisbare Info könnte von Bedeutung sein. Es wäre wichtig zu wissen ob ihr Verkäufer auch Kenntnis von dem Hagel- und Frontschaden hatte.

Zitat (von Emule123):
Sollte er gegen den Vorbesitzer vorgehen

Es wäre das einfachste, wenn Sie ihm " ihre Ansprüche" gegen Ihren Verkäufer abtreten. Ob er sich darauf einlässt ist eine andere Frage. Das ist aber oftmals nicht die schlechteste Lösung.

Zitat (von vacantum):
Der Verkäufer hat einen Hagelschaden und einen Unfallschaden verschwiegen. Ergo hat der Käufer Anspruch auf Kaufpreisminderung oder Wandlung.

Aus der Sachverhaltsschilderung ist das nicht zu entnehmen.

Zitat (von vacantum):
Der Käufer könnte auch einen Betrug anzeigen.

Wo sehen Sie denn hier bitte einen Betrug?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1826 Beiträge, 357x hilfreich)

Zitat (von Emule123):
Der Käufer des Fahrzeugs, der das Auto nun erworben hat, hat sich nun mit mir in Verbindung gesetzt und mich darüber informiert. Wenn er hier rechtlich vorgehen sollte, was wird dann passieren? Ich habe keine Ahnung vom Vorschaden.
Du hast den Schaden nicht angegeben, also hat der Käufer Ansprüche gegen Dich. Nochmal: Mit dem Vorbesitzer, also der Person, von der Du den Wagen gekauft hast, hat Dein Käufer nichts zu tun.

Zitat (von Emule123):
Unfallschaden wurde angegeben, allerdings nicht der Hagelschaden, von diesem wusste der Verkäufer selbst nichts.
Im Kaufvertrag habe ich vermerkt, dass das Fahrzeug lt. dem Vorbesitzer, von dem ich das Fahrzeug gekauft habe, einen Schaden hinten an der Stoßstange hatte, der bei lackiert wurde.
Du schreibst oben:
Zitat (von Emule123):
Allerdings kam nun heraus, dass das Fahrzeug neben dem Einbruchschaden und Hagelschaden auch einen frontalen Stoßstangenschaden hatte
Und diesen "frontalen" Unfall hast Du NICHT angegeben.

Zitat (von Emule123):
Im Kaufvertrag habe ich vermerkt, dass das Fahrzeug lt. dem Vorbesitzer, von dem ich das Fahrzeug gekauft habe, einen Schaden hinten an der Stoßstange hatte, der bei lackiert wurde.
Und damit hast Du angegeben, dass das Fahrzeug sonst keine Unfallschäden hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12219 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Und diesen "frontalen" Unfall hast Du NICHT angegeben.

Kann er ja auch schlecht, wenn er selbst vom Schaden nichts wusste.
Es macht schon einen gewaltigen Unterschied, ob man Unfallschäden verschweigt, oder sie nicht angeben kann, weil man von ihnen nichts wusste.
Zitat (von vacantum):
Und damit hast Du angegeben, dass das Fahrzeug sonst keine Unfallschäden hat.

Keine dem TE bekannten.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Emule123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Warum hatten Sie denn nach 9 Monaten auf einmal Kontakt zum ihrem Verkäufer? Ist doch eigentlich eher untypisch!?
Mir hat der Käufer jetzt, dem ich das Fahrzeug verkauft habe, gesagt, dass er das durch den Service (Fahrzeughistorie) erfahren hat, dass das Fahrzeug mal einen Schaden hatte, von dem ich nichts wusste. Der Besitzer vor mir hat diesen Schaden anscheinend verschwiegen - also habe ich davon leider auch keine Ahnung gehabt.

Zitat:
Ihr Verkäufer hatte also Kenntnis von einem Heckschaden und von einem Einbruch und hat ihnen dies verschwiegen!? Hatte er auch Kenntnis von dem Hagelschaden und Frontschaden?
Das kann ich im Moment nicht beantworten, da das Fahrzeug vor mir schon 4 Vorbesitzer hatte.

Zitat:
Du hast den Schaden nicht angegeben, also hat der Käufer Ansprüche gegen Dich. Nochmal: Mit dem Vorbesitzer, also der Person, von der Du den Wagen gekauft hast, hat Dein Käufer nichts zu tun.


Wie soll ich bitte den Schaden den angeben, wenn ich davon selbst nicht gewusst habe?!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Emule123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Kann er ja auch schlecht, wenn er selbst vom Schaden nichts wusste.
Es macht schon einen gewaltigen Unterschied, ob man Unfallschäden verschweigt, oder sie nicht angeben kann, weil man von ihnen nichts wusste.


Danke!! :) Genau so war es, die Schäden, die mir bekannt waren, die habe ich ja weitergegeben wurde auch im KV alles notiert, steht eig. auch im Beitrag. Allerdings habe ich jetzt von neuem Besitzer erfahren, dass das Fahrzeug doch mehr Schäden hat, von dem ich auch nichts gewusst habe.
Wird dann hier der Käufer gegen mich, oder gegen den Vorbesitzer vorgehen müssen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Emule123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Und damit hast Du angegeben, dass das Fahrzeug sonst keine Unfallschäden hat.


Liest Du eigentlich, was da steht? Oder kann ich mich nicht akulieren?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Emule123):
Wird dann hier der Käufer gegen mich, oder gegen den Vorbesitzer vorgehen müssen?

Gegen Sie; die Erfolgsaussichten dürften aber nicht die besten sein. Gegen ihren Verkäufer könnte er vorgehen wenn Sie ihm Ihre Ansprüche abtreten. Sie könnten dann auch noch als Zeuge auftreten.

Zitat (von vacantum):
Und damit hast Du angegeben, dass das Fahrzeug sonst keine Unfallschäden hat.

Nein, damit hat er zugesichert dass das Fahrzeug nicht Unfallfrei ist und folgende Ihm bekannte Schäden hatte.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Emule123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Gegen ihren Verkäufer könnte er vorgehen wenn Sie ihm Ihre Ansprüche abtreten. Sie könnten dann auch noch als Zeuge auftreten.


Danke für die hilfreichen Antworten bis jetzt, was würde das allerdings heißen, wenn ich von den Ansprüchen zurücktrete?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1826 Beiträge, 357x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Aus der Sachverhaltsschilderung ist das nicht zu entnehmen.
Zitat (von spatenklopper):
Keine dem TE bekannten.
Zitat (von Emule123):
Liest Du eigentlich, was da steht? Oder kann ich mich nicht akulieren?
Zitat (von 9elfer):
Nein, damit hat er zugesichert dass das Fahrzeug nicht Unfallfrei ist und folgende Ihm bekannte Schäden hatte.
Der TE hat den Mobile-Kaufvertrag genutzt! Dort steht nicht "mir bekannte Schhäden", sondern:
Zitat:
Das Fahrzeug hatte folgende Unfallschäden/Beschädigungen:
Und damit sind alle Unfälle/Schäden aufzuführen. Dass der TE vom Hagelschaden und vom Frontunfall keine Ahnung hatte, würde ich als Käufer als Schutzbehauptung ansehen. Und daher auch:
Zitat (von vacantum):
Der Käufer könnte auch einen Betrug anzeigen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Emule123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Und damit sind alle Unfälle/Schäden aufzuführen. Dass der TE vom Hagelschaden und vom Frontunfall keine Ahnung hatte, würde ich als Käufer als Schutzbehauptung ansehen. Und daher auch:


Und wie soll das dann rechtlich gehen, wenn ich als leie selbst keine Ahnung davon hatte?
Wortwörtlich steht da eigentlich: "Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug sein uneingeschränktes Eigentum und frei von Rechten Dritter ist sowie in der Zeit, in der es sein Eigentum war und, soweit ihm bekannt - auch früher - nicht gewerblich genutzt wurde, nur folgende unfall- oder sonstige erhebliche Schäden (Zahl, Art Umfang) erlitten hat: Stoßstange hinten lt. Vorbesitzer beilackiert, Gebrauchsspuren sind Käufer bekannt. Und dass die Sachmangelhaftung ausgeschlossen wird.

Zitat:
sowie in der Zeit, in der es sein Eigentum war und soweit ihm bekannt - auch früher - nicht gewerblich genutzt wurde, nur folgende unfall-


Das würde doch bedeuten, dass in meiner Zeit keine Unfälle gab und ich hätte es als "unfallfrei" angeben auch können, oder?

-- Editiert von User am 8. Februar 2024 17:49

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Und damit sind alle Unfälle/Schäden aufzuführen.

Dass man nur Unfälle/Schäden aufführen kann von denen man auch Kenntnis hat dürfte ja auch Ihnen klar sein.

Sollte es weitere Unfälle/Schäden geben von denen man keine Kenntnis hat greift der Ausschluss der Sachmängelhaftung. Dann bleibt dem Käufer nur noch der Nachweis der Arglist.

Sie verwechseln hier die Angabe über bekannte Schäden mit einer zugesicherten Eigenschaft.

Zitat (von vacantum):
Dass der TE vom Hagelschaden und vom Frontunfall keine Ahnung hatte, würde ich als Käufer als Schutzbehauptung ansehen.

Als was Sie das sehen, bleibt ihnen überlassen. Vor Gericht müssten Sie die Kenntnis, oder die Möglichkeit der Kenntnis des Verkäufers über den Schaden darlegen und das Gericht davon überzeugen.

-- Editiert von User am 8. Februar 2024 18:00

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Emule123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Als was Sie das sehen, bleibt ihnen überlassen. Vor Gericht müssten Sie die Kenntnis, oder die Möglichkeit der Kenntnis des Verkäufers über den Schaden darlegen und das Gericht überzeugen.


Zudem ich ja noch den Kaufvertrag habe, da wurde kein Hagelschaden, Frontschaden vom Vorbesitzer angegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Emule123):
Das würde doch bedeuten, dass in meiner Zeit keine Unfälle gab und ich hätte es als "unfallfrei" angeben auch können, oder?

Nein, das ist der kleine feine Unterschied. Würden Sie das Fahrzeug als `unfallfrei` verkaufen würden Sie für alles diesbezüglich haften da dies eine uneingeschränkte zugesicherte Eigenschaft ist. Verkaufen Sie das Fahrzeug aber als `unfallfrei seit es mein Eigentum war`haften Sie nur für diesen Zeitraum.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Emule123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Würden Sie das Fahrzeug als `unfallfrei` verkaufen würden Sie für alles diesbezüglich haften da dies eine uneingeschränkte zugesicherte Eigenschaft ist.


Hier steht allerdings auch "sowie in der Zeit, in der es sein Eigentum war und, soweit ihm bekannt - auch früher - nicht gewerblich genutzt wurde, nur folgende unfall- oder sonstige erhebliche Schäden"

Die bekannten Unfallschäden, die habe ich ja angegeben, die mir bekannt waren. Die Unbekannten, von denen ich nichts wissen dürfte / konnte, wurden bzw. könnten nicht angegeben werden.
Ich möchte mich nur hier absichern, bevor ich ihm sage, dass ich jegliche Kosten nicht akzeptiere. Langsam glaube ich nämlich auch, dass er nur Geld abzwicken möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(378 Beiträge, 49x hilfreich)

Zitat (von Emule123):
Ich möchte mich nur hier absichern

Dann sollte Sie aber einen Fachmann befragen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Emule123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich glaube, ich lass es einfach darauf zukommen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich hier nichts verschwiegen habe und zum Glück habe ich noch die Kaufverträge alle vorhanden. Trotzdem danke für die zahlreichen Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Emule123):
Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich hier nichts verschwiegen habe

Ja und?
Das kann einen von dem strafrechtlichen Vorwurf entlasten - die zivilrechtliche Problematik besteht weiter.



Zitat (von Emule123):
Ich glaube, ich lass es einfach darauf zukommen.

Muss man sich halt leisten können ...



Zitat (von vacantum):
Ergo hat der Käufer Anspruch auf ... Wandlung.

Auf Rechte die nicht existent sind, hat man keinen Anspruch ...



Zitat (von Emule123):
da diese Schäden vom Vorbesitzer bewusst nicht angegeben wurden

Beweisen könnte man das wie genau?
Vermutlich gar nicht ...



Zitat (von Emule123):
Liest Du eigentlich, was da steht?

Mitunter mangelt es nicht nur am lesen, sondern auch am verstehen ...



Zitat (von Emule123):
Wortwörtlich steht da eigentlich: "Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug sein uneingeschränktes Eigentum und frei von Rechten Dritter ist sowie in der Zeit, in der es sein Eigentum war und, soweit ihm bekannt - auch früher - nicht gewerblich genutzt wurde, nur folgende unfall- oder sonstige erhebliche Schäden (Zahl, Art Umfang) erlitten hat: Stoßstange hinten lt. Vorbesitzer beilackiert, Gebrauchsspuren sind Käufer bekannt.

Dann hat man - da die zugesicherte Eigenschaft fehlt - tatsächlich ein ziemlich großes Problem, wenn der Käufer rechtlich gegen einen vorgeht.
Da geht es eigentlich nur noch um die Frage wie teuer man es haben möchte...



Zitat (von Emule123):
Zusätzlich moniert er nun Probleme mit den Turboladern, was angeblich einen Schaden von über 3000 € verursacht hat.

Dafür wäre er beweisbelastet, insofern helfen da Behauptungen rein gar nichts ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Emule123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja, beweisen könnte man es. Ich habe ja noch den Kaufvertrag vom Vorbesitzer, den ich damals mit ihm abgeschlossen habe. Hier steht genau das drin, was ich persönlich auch beim Verkauf angegeben habe. Ich habe nichts weggelassen, also müsste entweder der Vorbesitzer oder irgendein Halter einen Unfall verschwiegen haben. Das ist aber nicht mein Problem, soweit ich weiß. Dann müsste sich der Anwalt des jetzigen Inhabers darum kümmern, herauszufinden, wer hier etwas verschwiegen hat. Abgesehen davon wissen wir nicht einmal, ob das Fahrzeug tatsächlich Schäden hatte. Der neue Käufer behauptet das nur, weil es ihm im Service gesagt wurde. Bisher hat er aber keine handfesten Beweise.

-- Editiert von User am 8. Februar 2024 23:04

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Emule123):
Ich habe ja noch den Kaufvertrag vom Vorbesitzer, den ich damals mit ihm abgeschlossen habe. Hier steht genau das drin, was ich persönlich auch beim Verkauf angegeben habe

Das beweist nicht mal im Ansatz das er was verschwiegen hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Emule123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Und das sollte was bedeuten? Das ich ein Auto verkaufen kann verschweige dass das Auto ein Unfall-Fahrzeug war und der Käufer der das Auto dann wieder verkauft ist dann Sahne?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Emule123):
Und das sollte was bedeuten?

Das man für diese Behauptung
Zitat (von Emule123):
da diese Schäden vom Vorbesitzer bewusst nicht angegeben wurden

aktuell noch gar keine Beweise hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12219 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das man für diese Behauptung
Zitat (von Emule):

da diese Schäden vom Vorbesitzer bewusst nicht angegeben wurden


aktuell noch gar keine Beweise hat.


Die braucht man auch nicht, denn das ist eine ganz andere Baustelle.
Es geht doch erstmal hauptsächlich darum, aus einer eventuellen Haftung gegenüber seines Käufers rauszukommen.

Zitat (von vacantum):
Dass der TE vom Hagelschaden und vom Frontunfall keine Ahnung hatte, würde ich als Käufer als Schutzbehauptung ansehen.

Welche ziemlich simpel von einer Schutzbehauptung zu einem Fakt werden kann.

Wer es immer noch nicht verstanden hat, warum hier der eigene (Einkaufs-) Kaufvertrag enorm hilfreich ist, mal eine Hilfe zum Nachdenken.

Begriffserklärung:
Kaufvertrag 1 = Fahrzeugankauf
Kaufvertrag 2 = Fahrzeug-verkauf (dämliche u g v Sperre....)

In Kaufvertrag 1 stehen nicht die Unfallschäden, die der aktuelle Käufer moniert.
In Kaufvertrag 2 stehen alle Mängel und Unfallschäden die dem TE bekannt sind.
Es gibt eine Herstellerfahrzeughistorie in der die "unbekannten" Schäden gelistet sind.
Alle diese Dokumente tragen Daten (<- Plural von Datum).

Wenn man diese Daten gegenüberstellt, sollte es ein klares Bild davon geben, welcher Eigentümer des Fahrzeuges, wann und von welchen Schäden gewusst haben müsste.

-- Editiert von User am 9. Februar 2024 10:19

-- Editiert von User am 9. Februar 2024 10:21

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1826 Beiträge, 357x hilfreich)

Zitat (von Emule123):
Hier steht allerdings auch "sowie in der Zeit, in der es sein Eigentum war und, soweit ihm bekannt - auch früher - nicht gewerblich genutzt wurde, nur folgende unfall- oder sonstige erhebliche Schäden"
Ich habe nur noch eine Verständnisfrage. Du hast im Eröffnungsbeitrag geschrieben, Du hättest den Standardkaufvertrag von mobile.de genutzt. In diesem ist der zitierte Text aber nicht enthalten. Und darauf hatte ich mich bezogen. Siehe https://prismic-io.s3.amazonaws.com/shacarlacca/b39a4e3d-b8a3-421e-b14c-6a95345dc36a_kaufvertrag-pkw-von-privat.pdf

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Du hast im Eröffnungsbeitrag geschrieben, Du hättest den Standardkaufvertrag von mobile.de genutzt.

Ich bin in der Tat ebenfalls davon ausgegangen, das man damit die aktuelle Version meint.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Emule123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Abend und vielen Dank für die reichlichen Antworten. Es ist richtig, ich hab den Standard Mobile Kaufvertrag genutzt und hier steht genau das drin, was ich auch oben zitiert habe.

Wenn ich von den Schäden gewusst hätte, dann hätte ich die selbstverständlich angegeben. Abgesehen davon, dass ich bei dem Fahrzeug beim Wiederverkauf nach paar Monaten ungefähr 8000 € Miese gemacht habe.

Liebe Grüße und noch einen schönen schönen Abend euch allen

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1826 Beiträge, 357x hilfreich)

Zitat (von Emule123):
Es ist richtig, ich hab den Standard Mobile Kaufvertrag genutzt und hier steht genau das drin, was ich auch oben zitiert habe.
Für mich nicht nachvollziehbar. Im aktuellen Muster Kaufvertrag von mobile.de findet sich der Text nicht.
(siehe https://prismic-io.s3.amazonaws.com/shacarlacca/b39a4e3d-b8a3-421e-b14c-6a95345dc36a_kaufvertrag-pkw-von-privat.pdf).

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von Emule123):
Es ist richtig, ich hab den Standard Mobile Kaufvertrag genutzt

Ja, wissen wir.
Die Frage ist nur welche der 37 Versionen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Emule123
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Mh, den Muster Kaufvertrag finde ich jetzt leider nicht mehr, obwohl ich jetzt ziemlich oft bei Mobile nachgesehen habe. Leider ist diese nicht mehr zur Verfügung.

0x Hilfreiche Antwort

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