Hallo Community-Mitglieder,
ich hoffe, Sie können mir bei einer Situation helfen, mit der ich mich derzeit konfrontiert sehe. Im Dezember 2023 habe ich ein hochmotorisiertes Fahrzeug privat verkauft, nachdem der Käufer es auf mobile.de entdeckt hatte. Der Verkaufspreis betrug über 40.000 €. Im April wollte der Käufer das Fahrzeug anmelden, und wir haben einen Kaufvertrag über eine Mobile-Vorlage abgeschlossen.
Vor dem Verkauf hatte ich vom Vorbesitzer erfahren, dass das Fahrzeug am hinteren Stoßfänger einen Unfallschaden hatte und dass die hintere Fensterscheibe einmal eingeschlagen wurde. Entsprechend habe ich beim Weiterverkauf diese Informationen im Inserat angegeben und auf Gebrauchsspuren hingewiesen. Der Käufer war sich dieser Schäden bewusst. Im Kaufvertrag auch festgehalten (Stoßstange Hi Lt. Vorbesitzer beilackiert, Gebrauchsspuren sind Käufer bekannt). Etwa drei Wochen nach dem Kauf rief mich der Käufer an und teilte mir mit, dass er beim BMW Service war und ihm mitgeteilt wurde, dass das Fahrzeug in der Vergangenheit ein Einbruch erlitten wurde. Das gesamte Armaturenbrett wurde gestohlen, und es gab auch einen Hagelschaden.
Zusätzlich moniert er nun Probleme mit den Turboladern, was angeblich einen Schaden von über 3000 € verursacht hat.
Zu meiner Zeit als Eigentümer funktionierte das Fahrzeug einwandfrei, und es gab keine Probleme mit den Turboladern. Da ich im Kaufvertrag Sachmängel ausgeschlossen habe, denke ich, dass die Angelegenheit erledigt sein sollte. Allerdings kam nun heraus, dass das Fahrzeug neben dem Einbruchschaden und Hagelschaden auch einen frontalen Stoßstangenschaden hatte, von dem ich nichts wusste. Dies lässt mich sehr unwohl fühlen, da diese Schäden vom Vorbesitzer bewusst nicht angegeben wurden. Das würde bedeuten, dass er das Fahrzeug arglistig verkauft hat.
**Das Fahrzeug war ca. 9 Monate in meinen Besitz und ich hatte kein einziges Mal Probleme gehabt. Zu meiner Zeit keine Unfälle, Gebrauchsspuren oder sonst was, Fahrzeug war zu meiner Zeit im 5. Besitz und war 9 jahre alt, mit 89.000 km. **
Nun meine Frage an euch: Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht und welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Käufer in dieser Situation? Sollte er gegen den Vorbesitzer vorgehen und versuchen, weitere Informationen über die Unfälle zu finden?
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung und Ratschläge.
Herzliche Grüße
-- Editiert von User am 8. Februar 2024 14:40
Fahrzeugverkauf Privat - Kaufvertrag via Mobile Vorlage Hochmotorisiertes Fahrzeug
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Was hat der Käufer mit dem Vorbesitzer des Verkäufers zu tun? Nichts.ZitatHabt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht und welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Käufer in dieser Situation? Sollte er gegen den Vorbesitzer vorgehen und versuchen, weitere Informationen über die Unfälle zu finden? :
Der Verkäufer hat einen Hagelschaden und einen Unfallschaden verschwiegen. Ergo hat der Käufer Anspruch auf Kaufpreisminderung oder Wandlung. Der Käufer könnte auch einen Betrug anzeigen.
ZitatWas hat der Käufer mit dem Vorbesitzer des Verkäufers zu tun? Nichts. :
Du hast die Frage missverstanden. Das Auto wurde letztes Jahr von mir gekauft und nach 6 Monaten wieder verkauft, es wurde keine Erwähnung eines Hagelschadens gemacht - vom Vorbesitzer, bei dem ich es gekauft habe. Der Vorbesitzer hat mir mitgeteilt, dass das Fahrzeug lediglich einen Schaden an der Stoßstange hatte. Dieser wurde bei lackiert und die Scheibe hinten eingeschlagen. Der Käufer des Fahrzeugs, der das Auto nun erworben hat, hat sich nun mit mir in Verbindung gesetzt und mich darüber informiert. Wenn er hier rechtlich vorgehen sollte, was wird dann passieren? Ich habe keine Ahnung vom Vorschaden.
"Der Verkäufer hat einen Hagelschaden und einen Unfallschaden verschwiegen."
Unfallschaden wurde angegeben, allerdings nicht der Hagelschaden, von diesem wusste der Verkäufer selbst nichts.
Im Kaufvertrag habe ich vermerkt, dass das Fahrzeug lt. dem Vorbesitzer, von dem ich das Fahrzeug gekauft habe, einen Schaden hinten an der Stoßstange hatte, der bei lackiert wurde.
Lg.
-- Editiert von User am 8. Februar 2024 16:27
-- Editiert von User am 8. Februar 2024 16:28
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ZitatVor dem Verkauf hatte ich vom Vorbesitzer erfahren, :
Warum hatten Sie denn nach 9 Monaten auf einmal Kontakt zum ihrem Verkäufer? Ist doch eigentlich eher untypisch!?
Zitatdass das Fahrzeug am hinteren Stoßfänger einen Unfallschaden hatte :
Ihr Verkäufer hatte also Kenntnis von einem Heckschaden und von einem Einbruch und hat ihnen dies verschwiegen!? Hatte er auch Kenntnis von dem Hagelschaden und Frontschaden?
Zitatund versuchen, weitere Informationen über die Unfälle zu finden? :
Das wäre in jedem Fall sinnvoll; jede nachweisbare Info könnte von Bedeutung sein. Es wäre wichtig zu wissen ob ihr Verkäufer auch Kenntnis von dem Hagel- und Frontschaden hatte.
ZitatSollte er gegen den Vorbesitzer vorgehen :
Es wäre das einfachste, wenn Sie ihm " ihre Ansprüche" gegen Ihren Verkäufer abtreten. Ob er sich darauf einlässt ist eine andere Frage. Das ist aber oftmals nicht die schlechteste Lösung.
ZitatDer Verkäufer hat einen Hagelschaden und einen Unfallschaden verschwiegen. Ergo hat der Käufer Anspruch auf Kaufpreisminderung oder Wandlung. :
Aus der Sachverhaltsschilderung ist das nicht zu entnehmen.
ZitatDer Käufer könnte auch einen Betrug anzeigen. :
Wo sehen Sie denn hier bitte einen Betrug?
Du hast den Schaden nicht angegeben, also hat der Käufer Ansprüche gegen Dich. Nochmal: Mit dem Vorbesitzer, also der Person, von der Du den Wagen gekauft hast, hat Dein Käufer nichts zu tun.ZitatDer Käufer des Fahrzeugs, der das Auto nun erworben hat, hat sich nun mit mir in Verbindung gesetzt und mich darüber informiert. Wenn er hier rechtlich vorgehen sollte, was wird dann passieren? Ich habe keine Ahnung vom Vorschaden. :
Du schreibst oben:ZitatUnfallschaden wurde angegeben, allerdings nicht der Hagelschaden, von diesem wusste der Verkäufer selbst nichts. :
Im Kaufvertrag habe ich vermerkt, dass das Fahrzeug lt. dem Vorbesitzer, von dem ich das Fahrzeug gekauft habe, einen Schaden hinten an der Stoßstange hatte, der bei lackiert wurde.
Und diesen "frontalen" Unfall hast Du NICHT angegeben.ZitatAllerdings kam nun heraus, dass das Fahrzeug neben dem Einbruchschaden und Hagelschaden auch einen frontalen Stoßstangenschaden hatte :
Und damit hast Du angegeben, dass das Fahrzeug sonst keine Unfallschäden hat.ZitatIm Kaufvertrag habe ich vermerkt, dass das Fahrzeug lt. dem Vorbesitzer, von dem ich das Fahrzeug gekauft habe, einen Schaden hinten an der Stoßstange hatte, der bei lackiert wurde. :
ZitatUnd diesen "frontalen" Unfall hast Du NICHT angegeben. :
Kann er ja auch schlecht, wenn er selbst vom Schaden nichts wusste.
Es macht schon einen gewaltigen Unterschied, ob man Unfallschäden verschweigt, oder sie nicht angeben kann, weil man von ihnen nichts wusste.
ZitatUnd damit hast Du angegeben, dass das Fahrzeug sonst keine Unfallschäden hat. :
Keine dem TE bekannten.
Mir hat der Käufer jetzt, dem ich das Fahrzeug verkauft habe, gesagt, dass er das durch den Service (Fahrzeughistorie) erfahren hat, dass das Fahrzeug mal einen Schaden hatte, von dem ich nichts wusste. Der Besitzer vor mir hat diesen Schaden anscheinend verschwiegen - also habe ich davon leider auch keine Ahnung gehabt.ZitatWarum hatten Sie denn nach 9 Monaten auf einmal Kontakt zum ihrem Verkäufer? Ist doch eigentlich eher untypisch!? :
Das kann ich im Moment nicht beantworten, da das Fahrzeug vor mir schon 4 Vorbesitzer hatte.Zitat:Ihr Verkäufer hatte also Kenntnis von einem Heckschaden und von einem Einbruch und hat ihnen dies verschwiegen!? Hatte er auch Kenntnis von dem Hagelschaden und Frontschaden?
Zitat:Du hast den Schaden nicht angegeben, also hat der Käufer Ansprüche gegen Dich. Nochmal: Mit dem Vorbesitzer, also der Person, von der Du den Wagen gekauft hast, hat Dein Käufer nichts zu tun.
Wie soll ich bitte den Schaden den angeben, wenn ich davon selbst nicht gewusst habe?!
ZitatKann er ja auch schlecht, wenn er selbst vom Schaden nichts wusste. :
Es macht schon einen gewaltigen Unterschied, ob man Unfallschäden verschweigt, oder sie nicht angeben kann, weil man von ihnen nichts wusste.
Danke!!

Wird dann hier der Käufer gegen mich, oder gegen den Vorbesitzer vorgehen müssen?
ZitatUnd damit hast Du angegeben, dass das Fahrzeug sonst keine Unfallschäden hat. :
Liest Du eigentlich, was da steht? Oder kann ich mich nicht akulieren?
ZitatWird dann hier der Käufer gegen mich, oder gegen den Vorbesitzer vorgehen müssen? :
Gegen Sie; die Erfolgsaussichten dürften aber nicht die besten sein. Gegen ihren Verkäufer könnte er vorgehen wenn Sie ihm Ihre Ansprüche abtreten. Sie könnten dann auch noch als Zeuge auftreten.
ZitatUnd damit hast Du angegeben, dass das Fahrzeug sonst keine Unfallschäden hat. :
Nein, damit hat er zugesichert dass das Fahrzeug nicht Unfallfrei ist und folgende Ihm bekannte Schäden hatte.
ZitatGegen ihren Verkäufer könnte er vorgehen wenn Sie ihm Ihre Ansprüche abtreten. Sie könnten dann auch noch als Zeuge auftreten. :
Danke für die hilfreichen Antworten bis jetzt, was würde das allerdings heißen, wenn ich von den Ansprüchen zurücktrete?
ZitatAus der Sachverhaltsschilderung ist das nicht zu entnehmen. :
ZitatKeine dem TE bekannten. :
ZitatLiest Du eigentlich, was da steht? Oder kann ich mich nicht akulieren? :
Der TE hat den Mobile-Kaufvertrag genutzt! Dort steht nicht "mir bekannte Schhäden", sondern:ZitatNein, damit hat er zugesichert dass das Fahrzeug nicht Unfallfrei ist und folgende Ihm bekannte Schäden hatte. :
Und damit sind alle Unfälle/Schäden aufzuführen. Dass der TE vom Hagelschaden und vom Frontunfall keine Ahnung hatte, würde ich als Käufer als Schutzbehauptung ansehen. Und daher auch:Zitat:Das Fahrzeug hatte folgende Unfallschäden/Beschädigungen:
ZitatDer Käufer könnte auch einen Betrug anzeigen. :
ZitatUnd damit sind alle Unfälle/Schäden aufzuführen. Dass der TE vom Hagelschaden und vom Frontunfall keine Ahnung hatte, würde ich als Käufer als Schutzbehauptung ansehen. Und daher auch: :
Und wie soll das dann rechtlich gehen, wenn ich als leie selbst keine Ahnung davon hatte?
Wortwörtlich steht da eigentlich: "Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug sein uneingeschränktes Eigentum und frei von Rechten Dritter ist sowie in der Zeit, in der es sein Eigentum war und, soweit ihm bekannt - auch früher - nicht gewerblich genutzt wurde, nur folgende unfall- oder sonstige erhebliche Schäden (Zahl, Art Umfang) erlitten hat: Stoßstange hinten lt. Vorbesitzer beilackiert, Gebrauchsspuren sind Käufer bekannt. Und dass die Sachmangelhaftung ausgeschlossen wird.
Zitat:sowie in der Zeit, in der es sein Eigentum war und soweit ihm bekannt - auch früher - nicht gewerblich genutzt wurde, nur folgende unfall-
Das würde doch bedeuten, dass in meiner Zeit keine Unfälle gab und ich hätte es als "unfallfrei" angeben auch können, oder?
-- Editiert von User am 8. Februar 2024 17:49
ZitatUnd damit sind alle Unfälle/Schäden aufzuführen. :
Dass man nur Unfälle/Schäden aufführen kann von denen man auch Kenntnis hat dürfte ja auch Ihnen klar sein.
Sollte es weitere Unfälle/Schäden geben von denen man keine Kenntnis hat greift der Ausschluss der Sachmängelhaftung. Dann bleibt dem Käufer nur noch der Nachweis der Arglist.
Sie verwechseln hier die Angabe über bekannte Schäden mit einer zugesicherten Eigenschaft.
ZitatDass der TE vom Hagelschaden und vom Frontunfall keine Ahnung hatte, würde ich als Käufer als Schutzbehauptung ansehen. :
Als was Sie das sehen, bleibt ihnen überlassen. Vor Gericht müssten Sie die Kenntnis, oder die Möglichkeit der Kenntnis des Verkäufers über den Schaden darlegen und das Gericht davon überzeugen.
-- Editiert von User am 8. Februar 2024 18:00
ZitatAls was Sie das sehen, bleibt ihnen überlassen. Vor Gericht müssten Sie die Kenntnis, oder die Möglichkeit der Kenntnis des Verkäufers über den Schaden darlegen und das Gericht überzeugen. :
Zudem ich ja noch den Kaufvertrag habe, da wurde kein Hagelschaden, Frontschaden vom Vorbesitzer angegeben.
ZitatDas würde doch bedeuten, dass in meiner Zeit keine Unfälle gab und ich hätte es als "unfallfrei" angeben auch können, oder? :
Nein, das ist der kleine feine Unterschied. Würden Sie das Fahrzeug als `unfallfrei` verkaufen würden Sie für alles diesbezüglich haften da dies eine uneingeschränkte zugesicherte Eigenschaft ist. Verkaufen Sie das Fahrzeug aber als `unfallfrei seit es mein Eigentum war`haften Sie nur für diesen Zeitraum.
ZitatWürden Sie das Fahrzeug als `unfallfrei` verkaufen würden Sie für alles diesbezüglich haften da dies eine uneingeschränkte zugesicherte Eigenschaft ist. :
Hier steht allerdings auch "sowie in der Zeit, in der es sein Eigentum war und, soweit ihm bekannt - auch früher - nicht gewerblich genutzt wurde, nur folgende unfall- oder sonstige erhebliche Schäden"
Die bekannten Unfallschäden, die habe ich ja angegeben, die mir bekannt waren. Die Unbekannten, von denen ich nichts wissen dürfte / konnte, wurden bzw. könnten nicht angegeben werden.
Ich möchte mich nur hier absichern, bevor ich ihm sage, dass ich jegliche Kosten nicht akzeptiere. Langsam glaube ich nämlich auch, dass er nur Geld abzwicken möchte.
ZitatIch möchte mich nur hier absichern :
Dann sollte Sie aber einen Fachmann befragen.
Ich glaube, ich lass es einfach darauf zukommen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich hier nichts verschwiegen habe und zum Glück habe ich noch die Kaufverträge alle vorhanden. Trotzdem danke für die zahlreichen Antworten.
ZitatIch bin mir ziemlich sicher, dass ich hier nichts verschwiegen habe :
Ja und?
Das kann einen von dem strafrechtlichen Vorwurf entlasten - die zivilrechtliche Problematik besteht weiter.
ZitatIch glaube, ich lass es einfach darauf zukommen. :
Muss man sich halt leisten können ...
ZitatErgo hat der Käufer Anspruch auf ... Wandlung. :
Auf Rechte die nicht existent sind, hat man keinen Anspruch ...
Zitatda diese Schäden vom Vorbesitzer bewusst nicht angegeben wurden :
Beweisen könnte man das wie genau?
Vermutlich gar nicht ...
ZitatLiest Du eigentlich, was da steht? :
Mitunter mangelt es nicht nur am lesen, sondern auch am verstehen ...
ZitatWortwörtlich steht da eigentlich: "Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug sein uneingeschränktes Eigentum und frei von Rechten Dritter ist sowie in der Zeit, in der es sein Eigentum war und, soweit ihm bekannt - auch früher - nicht gewerblich genutzt wurde, nur folgende unfall- oder sonstige erhebliche Schäden (Zahl, Art Umfang) erlitten hat: Stoßstange hinten lt. Vorbesitzer beilackiert, Gebrauchsspuren sind Käufer bekannt. :
Dann hat man - da die zugesicherte Eigenschaft fehlt - tatsächlich ein ziemlich großes Problem, wenn der Käufer rechtlich gegen einen vorgeht.
Da geht es eigentlich nur noch um die Frage wie teuer man es haben möchte...
ZitatZusätzlich moniert er nun Probleme mit den Turboladern, was angeblich einen Schaden von über 3000 € verursacht hat. :
Dafür wäre er beweisbelastet, insofern helfen da Behauptungen rein gar nichts ...
Naja, beweisen könnte man es. Ich habe ja noch den Kaufvertrag vom Vorbesitzer, den ich damals mit ihm abgeschlossen habe. Hier steht genau das drin, was ich persönlich auch beim Verkauf angegeben habe. Ich habe nichts weggelassen, also müsste entweder der Vorbesitzer oder irgendein Halter einen Unfall verschwiegen haben. Das ist aber nicht mein Problem, soweit ich weiß. Dann müsste sich der Anwalt des jetzigen Inhabers darum kümmern, herauszufinden, wer hier etwas verschwiegen hat. Abgesehen davon wissen wir nicht einmal, ob das Fahrzeug tatsächlich Schäden hatte. Der neue Käufer behauptet das nur, weil es ihm im Service gesagt wurde. Bisher hat er aber keine handfesten Beweise.
-- Editiert von User am 8. Februar 2024 23:04
ZitatIch habe ja noch den Kaufvertrag vom Vorbesitzer, den ich damals mit ihm abgeschlossen habe. Hier steht genau das drin, was ich persönlich auch beim Verkauf angegeben habe :
Das beweist nicht mal im Ansatz das er was verschwiegen hat.
Und das sollte was bedeuten? Das ich ein Auto verkaufen kann verschweige dass das Auto ein Unfall-Fahrzeug war und der Käufer der das Auto dann wieder verkauft ist dann Sahne?
ZitatUnd das sollte was bedeuten? :
Das man für diese Behauptung
Zitatda diese Schäden vom Vorbesitzer bewusst nicht angegeben wurden :
aktuell noch gar keine Beweise hat.
ZitatDas man für diese Behauptung :
Zitat:
da diese Schäden vom Vorbesitzer bewusst nicht angegeben wurden
aktuell noch gar keine Beweise hat.
Die braucht man auch nicht, denn das ist eine ganz andere Baustelle.
Es geht doch erstmal hauptsächlich darum, aus einer eventuellen Haftung gegenüber seines Käufers rauszukommen.
ZitatDass der TE vom Hagelschaden und vom Frontunfall keine Ahnung hatte, würde ich als Käufer als Schutzbehauptung ansehen. :
Welche ziemlich simpel von einer Schutzbehauptung zu einem Fakt werden kann.
Wer es immer noch nicht verstanden hat, warum hier der eigene (Einkaufs-) Kaufvertrag enorm hilfreich ist, mal eine Hilfe zum Nachdenken.
Begriffserklärung:
Kaufvertrag 1 = Fahrzeugankauf
Kaufvertrag 2 = Fahrzeug-verkauf (dämliche u g v Sperre....)
In Kaufvertrag 1 stehen nicht die Unfallschäden, die der aktuelle Käufer moniert.
In Kaufvertrag 2 stehen alle Mängel und Unfallschäden die dem TE bekannt sind.
Es gibt eine Herstellerfahrzeughistorie in der die "unbekannten" Schäden gelistet sind.
Alle diese Dokumente tragen Daten (<- Plural von Datum).
Wenn man diese Daten gegenüberstellt, sollte es ein klares Bild davon geben, welcher Eigentümer des Fahrzeuges, wann und von welchen Schäden gewusst haben müsste.
-- Editiert von User am 9. Februar 2024 10:19
-- Editiert von User am 9. Februar 2024 10:21
Ich habe nur noch eine Verständnisfrage. Du hast im Eröffnungsbeitrag geschrieben, Du hättest den Standardkaufvertrag von mobile.de genutzt. In diesem ist der zitierte Text aber nicht enthalten. Und darauf hatte ich mich bezogen. Siehe https://prismic-io.s3.amazonaws.com/shacarlacca/b39a4e3d-b8a3-421e-b14c-6a95345dc36a_kaufvertrag-pkw-von-privat.pdfZitatHier steht allerdings auch "sowie in der Zeit, in der es sein Eigentum war und, soweit ihm bekannt - auch früher - nicht gewerblich genutzt wurde, nur folgende unfall- oder sonstige erhebliche Schäden" :
ZitatDu hast im Eröffnungsbeitrag geschrieben, Du hättest den Standardkaufvertrag von mobile.de genutzt. :
Ich bin in der Tat ebenfalls davon ausgegangen, das man damit die aktuelle Version meint.
Guten Abend und vielen Dank für die reichlichen Antworten. Es ist richtig, ich hab den Standard Mobile Kaufvertrag genutzt und hier steht genau das drin, was ich auch oben zitiert habe.
Wenn ich von den Schäden gewusst hätte, dann hätte ich die selbstverständlich angegeben. Abgesehen davon, dass ich bei dem Fahrzeug beim Wiederverkauf nach paar Monaten ungefähr 8000 € Miese gemacht habe.
Liebe Grüße und noch einen schönen schönen Abend euch allen
Für mich nicht nachvollziehbar. Im aktuellen Muster Kaufvertrag von mobile.de findet sich der Text nicht.ZitatEs ist richtig, ich hab den Standard Mobile Kaufvertrag genutzt und hier steht genau das drin, was ich auch oben zitiert habe. :
(siehe https://prismic-io.s3.amazonaws.com/shacarlacca/b39a4e3d-b8a3-421e-b14c-6a95345dc36a_kaufvertrag-pkw-von-privat.pdf).
ZitatEs ist richtig, ich hab den Standard Mobile Kaufvertrag genutzt :
Ja, wissen wir.
Die Frage ist nur welche der 37 Versionen ...
Mh, den Muster Kaufvertrag finde ich jetzt leider nicht mehr, obwohl ich jetzt ziemlich oft bei Mobile nachgesehen habe. Leider ist diese nicht mehr zur Verfügung.
Und jetzt?
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