Fall zur Schadensersatz Forderung

20. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Peter Lustig 123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fall zur Schadensersatz Forderung

A ist hungrig und ihr Kühlschrank ist leer. Da kommt ihr das Angebot von Pfannenhersteller P zur Präsentation seiner Produkte mit einem freien Abendessen gerade recht. Abends heißt sie M, einen Mitarbeiter von P, in ihrer Küche willkommen. M brutzelt zu Demonstrationszwecken der A ein Stück Fleisch. Dabei sengt er mit der heißen Pfanne das Hemd von B an. Das Hemd ist hinüber. Neu kostet es 25 Euro. P weiß, dass dem M solche Malheure häufiger passieren, lässt dem M das aber stets durchgehen. Nur weil M Sympathisch ist, erwirbt A eine Pfanne zum Preis von 50 Euro, die sie sofort erhält. Drei Wochen Später ärgert sich A über den Erwerb und teilt P mit, dass sie ihr Geld zurückhaben will

a) Hat A einen Anspruch auf Rückzahlung der 50 Euro?
b) Kann A Schadensersatz wegen des angesengten Hemds verlangen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

du solltest deine Hausaufgaben selber machen...

Zitat (von Peter Lustig 123):
a) Hat A einen Anspruch auf Rückzahlung der 50 Euro?
Kann ich aufgrund der Fallbeschreibung nicht erkennen.

Zitat (von Peter Lustig 123):
b) Kann A Schadensersatz wegen des angesengten Hemds verlangen?
Wohl nicht durchsetzungsfähig. Ist ja nicht das Hemd von A sondern von B.

-- Editiert von radfahrer999 am 20.04.2021 12:13

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119622 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Peter Lustig 123):
a) Hat A einen Anspruch auf Rückzahlung der 50 Euro?

In Ermangelung einer erkennbaren Rechtsgrundlage sehe ich das keinen Anspruch.



Zitat (von Peter Lustig 123):
b) Kann A Schadensersatz wegen des angesengten Hemds verlangen?

Klar. Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.

Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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