Falsch gelieferte Ware unfreie Rücksendung

8. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Freitag123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsch gelieferte Ware unfreie Rücksendung

Ich habe bei, ich nenne es mal LS, Amazon Marketplace ein Computerteil für 14,00€ bestellt. Es wurde ein falscher Artikel geliefert, er entspricht nicht der Beschreibung, in den AGB steht:
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht
übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Ich habe LS per E-Mail darüber informiert, das ich einen falschen Artikel erhalten habe, und diesen unfrei zurück schicken werde. LS schrieb, offensichtlich hat sicher einer bei uns im Versand vergriffen, von den Eigenschaften her ist es aber 1:1 gleich, wären Sie bereit die gelieferte Variante zu behalten und wir erstatten Ihnen 3,50€?
Ich habe LS geantwortet, das ich den Artikel nicht haben möchte und ich diesen gemäß den AGB unfrei zurückschicken werde. Die Rücksendung erfolgte per DHL Paket unfrei, kostet 15,00€ die LS an Gebühren zahlen muss, der Warenwert 14,00€, LS hat die Annahme der Sendung verweigert, das Paket kam zurück, ich wurde benachrichtigt das ich das Paket wieder abholen könnte. LS behauptet: Leider liegt mir keine Meldung aus unserem Versandhaus *Wareneinnahme*, dass die Annahme Ihre Sendung verweigert wurde. Wären Sie bitte so nett und würden nachforschen lassen, wer das verweigert hat? Der Nachname dieser verantwortlichen Person wäre nötig, um weitere Befragungen durchführen zu können.

Ich stellte bei Amazon einen A-bis-z-Garantieantrag, daraufhin wurde von LS eine Erstattung von 14,00€ über das Amazon Verkäuferkonto veranlasst.

Habe das Paket nicht abgeholt, so wurde es erneut zugestellt, eine weitere Zustellung wieder verweigert mit der Begründung jetzt erhielt ich von DHL einen Brief, das mittlerweile Lager und Zustellgebühren in Höhe von 50,00€ angefallen sind, die ich bitte überweisen möchte.
Wer muss die DHL Kosten von 50,00€ übernehmen?
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-- Editiert Freitag123 am 08.12.2011 23:04

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8416 Beiträge, 4037x hilfreich)

Hallo,

also wenn man sich schon Rückgabebelehrungen etc durchliesst, dann sollte man auch richtig lesen!

Da wird etwas davon gestanden haben, dass die Rücksendung für dich kostenfrei ist, da wird nichts davon gestanden haben, dass du dann auch gleich unfrei senden sollst! Denn unfrei senden und keine Kosten für dich sind zwei verschiedene Sachen! Du hättest entweder um einen Rücksendeschein fragen sollen, oder die Rücksendekosten erstmal vorlegen sollen und dir dann zurückerstatten lassen! Das du unfrei gesendet hast war absolut dein Fehler! Auch du bist zur Schadensminderung angehalten, eine unfreie Sendung war dein eigenes Vergnügen, für dein Vergnügen darfst du zahlen.

Der Händler hätte zwar die Sendung trotzdem annehmen müssen, aber die Extrakosten für unfrei werden dir immer auferlegt werden. Von den jetzt angelaufenen Kosten darfst du und der Händler etwas tragen...

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#2
 Von 
Freitag123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Deine Antwort. Richtig, da stand das sie in diesen Fall kostenfrei ist. LS habe ich 2 mal darüber informiert das ich den Artikel unfrei zurückschicken werde,keine Reaktion, es gab einen Rücksendeschein, in diesen konnten nur Angaben zum Artikel, Mängel, Bankverbindung etc. gemacht werden, in den AGB steht auch nichts, das man die Portokosten erstmal vorlegen soll, oder einen „Portoschein" anfordern kann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2500x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Danke für Deine Antwort. Richtig, da stand das sie in diesen Fall kostenfrei ist. <hr size=1 noshade>



Bist du sicher?

Normalerweise gehen die Rücksendekosten auf die Kappe des K, bis 40 EUR Warenwert, sofern du entsprchend belehrt wurdest, siehe § 357 II BGB .

Da die Rücksendekosten, 15 EUR, höher waren, als der KP, den du bezahlt hast, 14 EUR, durfte der VK zu Recht die Annahme verweigern. Der hätte verrechnen dürfen, wäre aber auf 1 EUR Schaden sitzen geblieben.

Die Rücksendung der Ware auf deine Kosten schuldest du immer noch.

Mit DHL hast nur du den Vertrag, d.h. die werden die gesamten Kosten zu Recht bei dir einfordern.

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#4
 Von 
Freitag123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, es wurde der falsche Artikel geliefert, hier ein Auszug aus den AGB:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung ? wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre ? zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung

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