Guten Abend,
vor rund einem halben Jahr habe ich von privat einen Gebrauchtwagen gekauft. Nun ist ein neuer Tüv fällig und eine erste Untersuchung in der Werkstatt hat gezeigt, dass die Seitenschweller des Wagens in einem miserablen Zustand sind, sprich sie sind innen vollkommen durchgerostet.
Ich habe mir jetzt nochmal den Kaufvertrag durchgelesen und dort steht im Punkt sonstiges (Zitat):
"Unterboden und Schweller neu"
Es handelt sich dabei um einen normalen Kaufvertrag, der von Autoscout.de heruntergeladen wurde.
Da ist über KFZ-Kaufverträge schon allerlei merkwürdige Sachen gelesen habe, hier nun meine Frage: Habe ich aufgrund dieser Angaben etwas rechtliches gegen den Vorbesitzer in der Hand oder werden Autos von Privat grundsätzlich ohne jegliche Garantie etc. verkauft? Ist es ein Problem, dass bereits so viel Zeit seit dem kauf verstrichen ist?
Wie sollte ich hier am besten vorgehen?
Gruß
-- Editiert von Dumbi_gn am 03.03.2007 21:00:55
Falsche Angaben im KFZ-Kaufvertrag
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Wenn du eine schriftliche bestätigung von der werkstatt hast wo angegeben ist das der schweller durchgerotstet ist und nicht neu ist, dann kannst du dem verkäufer eine frist zur vertragserfüllung stellen, da er ja im kaufvertrag angegeben hat das die sachen neugemacht wurden sind.
Als frist würde ich 14 oder 21 tage setzen, und am besten auch ein angebot von einer werkstatt in deiner gegend die das ersetzen würde.
Das ganze als Einschreiben an den verkäufer senden, und deine telefonnummer/e-mail zur kontaktaufnahme nicht vergessen und alles schön in nem ordner abheften, da man annehmen kann das der verkäufer stur bleiben wird, erst nach ablauf der frist solltest einen anwalt deines vertrauens einschalten lassen.
Und weisse den verkäufer drauf hin wann der tüv abläuft und das der wagen keinen tüv im derzeitigen zustand bekommt, und das du wenn der tüv abgelaufen ist kosten für taxi oder öffentliche verkehrsmittel ihn in rechnung stellen wirst.
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