Falsche Beratung Rückerstattung

16. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Nutzer2010
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Beratung Rückerstattung

Habe mir einen Fahrradsattel im Laden gekauft. Verkäufer hat mich ausgemessen und mir einen Sattel empfohlen. Ausprobieren war nicht möglich. Zuhause habe ich den Sattel montiert und gemerkt dass er viel zu schmal ist und nach wenigen Minuten Fahrt arg schmerzt, sodass er für mich nicht fahrbar ist.
Habe ich einen Anspruch auf Umtausch oder sogar auf komplette Rückerstattung?

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Die erste Frage ist, ob das tatsächlich eine Falschberatung war oder ob man nur durch vorherige flasche Sättel "verdorben" wurde und jetzt erst mal Umgewöhung des Körpers erforderlich ist.

Falls der Sattel tatsächlich objektiv ungeeignet ist, hätte der Händler das Recht zur Nachbesserung (also Tauch gegen anderen Sattel). Allerdings kann man sich auch auf Rückabwicklung verständigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nutzer2010
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die erste Frage ist, ob das tatsächlich eine Falschberatung war oder ob man nur durch vorherige flasche Sättel "verdorben" wurde und jetzt erst mal Umgewöhung des Körpers erforderlich ist.

Falls der Sattel tatsächlich objektiv ungeeignet ist, hätte der Händler das Recht zur Nachbesserung (also Tauch gegen anderen Sattel). Allerdings kann man sich auch auf Rückabwicklung verständigen.


Nach dem Kauf wurde ich erneut woanders vermessen und der Sattel sollte 1-2 cm größer sein. Es wurde definitiv der falsche Sattel verkauft. Ist der Verkäufer nun zur Nachbesserung verpflichtet oder wäre es reine Kulanz?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Dann müsste er nachbessern.

Da man Sättel nicht so einfach vergrößern kann, wäre das dann wohl eine Nachbesserung durch Neulieferung eines passenden Modells. Oder halt Rückabwicklung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.708 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen