Falsche Beschreibung - Kann ich die Lieferung des "richtigen" Produktes verlangen?

13. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb394171-37
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Beschreibung - Kann ich die Lieferung des "richtigen" Produktes verlangen?

Hallo Zusammen,

ich habe in einem Online-Shop einen Laptop zu einem günstigen, jedoch realistischen Preis erworben.

Nun musste ich jedoch feststellen, dass die Beschreibung des Laptops falsch vom Shop eingetragen wurde.
Der Laptop soll laut Beschreibung einen so genannten Dual-Channel Ram und eine beleuchtete Tastatur haben.

Leider musste ich feststellen, dass dies nicht zutrifft, das Modell besitzt diese Features nicht. Wer sich mit Laptops auskennt weiß, dass Dual-Channel in Verbindung mit AMD Prozessoren einen großen Unterschied macht - anderes Thema.

Meine Frage nun: Habe ich das Recht auf Lieferung des richtigen Gerätes oder eines ähnlichen Gerätes mit den entsprechenden technischen Daten? Oder ist das Thema für den Shop erledigt, indem er mir sagt ich soll das Gerät zurückschicken und erhalte mein Geld zurück. Letzteres ist eigentlich nicht die gewollte Variante, zumal es das Modell mit Dual-Channel und Beleuchtung gibt.

Falls es zur Sache beiträgt: Der Shop hat ebenfalls ein Forum. Dort hat sich auch bereits ein Kunde vor zwei Tagen beschwert. Ein Moderator hat den Fehler bestätigt und erklärte die Anpassung der Beschreibung - bis heute wurde die Beschreibung jedoch nicht angepasst.

Vielen Dank!


-- Editiert von fb394171-37 am 13.11.2019 11:58

-- Editiert von fb394171-37 am 13.11.2019 11:58

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von fb394171-37):
Der Laptop soll laut Beschreibung einen so genannten Dual-Channel Ram und eine beleuchtete Tastatur haben.

Un ddiese wurde Vertragsbestzandtel und wurde auch von Dir gesichert?



Zitat (von fb394171-37):
Meine Frage nun: Habe ich das Recht auf Lieferung des richtigen Gerätes

Gibt es das denn überhaupt oder wird das gar nicht produziert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.715 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen